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Rechtsprechung
   BSG, 27.10.1989 - 12 RK 9/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,1128
BSG, 27.10.1989 - 12 RK 9/88 (https://dejure.org/1989,1128)
BSG, Entscheidung vom 27.10.1989 - 12 RK 9/88 (https://dejure.org/1989,1128)
BSG, Entscheidung vom 27. Oktober 1989 - 12 RK 9/88 (https://dejure.org/1989,1128)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Beitragsrechtliche Behandlung nachträglich gezahlten laufenden Arbeitsentgelts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 66, 34
  • BB 1990, 1134
 
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Wird zitiert von ... (26)Zitiert selbst (8)

  • BSG, 02.06.1982 - 12 RK 4/82

    Tantiem; Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Rechnungsjahr; Beitragsberechnung

    Auszug aus BSG, 27.10.1989 - 12 RK 9/88
    Ebenfalls dem laufenden Arbeitsentgelt hinzugerechnet und deshalb auf die jeweiligen Lohnabrechnungszeiträume verteilt wurden ferner Sonderzahlungen, wenn sie auch Arbeitnehmern anteilig zustanden, die vor dem Zeitpunkt der Fälligkeit bzw vor dem Ende des jeweiligen Kalenderjahres ausgeschieden waren (…Urteil vom 28. Oktober 1981, SozR 2100 § 14 Nr. 9 für Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und Bonus; Urteil vom 28. April 1982, USK 8244 für Gewinnbeteiligungen bzw Tantiemen; Urteil vom 2. Juni 1972, SozR 2100 § 17 Nr. 3 für Tantiemen).

    Ferner sieht das Gesetz nunmehr, wenn mit dem einmalig gezahlten Arbeitsentgelt die Beitragsbemessungsgrenze im Abrechnungszeitraum des Zuflusses überschritten wird, eine Verteilung des Überschreitungsbetrages grundsätzlich nur noch auf frühere Abrechnungszeiträume "bei demselben Arbeitgeber im laufenden Kalenderjahr" vor, während die Rechtsprechung früher auch andere als die jetzt gesetzlich festgelegten Zeiträume gewählt oder erwogen hatte, ohne daß die damit zusammenhängenden Fragen schon abschließend geklärt worden waren (vgl BSG SozR 2100 § 17 Nr. 3 aE).

  • BSG, 07.12.1964 - 3 RK 74/60

    Wohnungsgeldzuschüsse für verheiratete weibliche Angestellte bei der Deutschen …

    Auszug aus BSG, 27.10.1989 - 12 RK 9/88
    So wurden bestimmte Teile des Entgelts, auch wenn sie nicht zusammen mit dem laufenden Lohn ausgezahlt wurden, diesem hinzugerechnet (Urteil des BSG vom 17. Dezember 1964, BSGE 22, 162 = SozR Nr. 16 zu § 160 RVO betr Nachzahlungen laufenden Arbeitslohnes; Urteile vom 9. September 1971 …und vom 15. Mai 1984, SozR Nr. 6 zu § 385 RVO und SozR 2200 § 385 Nr. 9 zu Akkordspitzen).
  • BSG, 28.10.1981 - 12 RK 23/80

    Anrechnungszeiträume für wiederkehrende Sonderzahlungen

    Auszug aus BSG, 27.10.1989 - 12 RK 9/88
    Ebenfalls dem laufenden Arbeitsentgelt hinzugerechnet und deshalb auf die jeweiligen Lohnabrechnungszeiträume verteilt wurden ferner Sonderzahlungen, wenn sie auch Arbeitnehmern anteilig zustanden, die vor dem Zeitpunkt der Fälligkeit bzw vor dem Ende des jeweiligen Kalenderjahres ausgeschieden waren (Urteil vom 28. Oktober 1981, SozR 2100 § 14 Nr. 9 für Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und Bonus; Urteil vom 28. April 1982, USK 8244 für Gewinnbeteiligungen bzw Tantiemen;… Urteil vom 2. Juni 1972, SozR 2100 § 17 Nr. 3 für Tantiemen).
  • BSG, 25.09.1981 - 12 RK 58/80

    Beiträge während Kündigungsschutzprozeß - Ende durch Vergleich

    Auszug aus BSG, 27.10.1989 - 12 RK 9/88
    Dieser Beurteilung steht - wie bei den Akkordspitzen in den genannten Entscheidungen des BSG - nicht entgegen, daß sich erst nach mangelfreier Fertigstellung des Objekts herausstellt, ob ein Anspruch auf eine MB entstanden ist, zumal eine beitragsrechtliche Zuordnung von MB ohnehin nur in Betracht kommt, wenn sie fällig geworden sind (vgl BSGE 52, 152, 156, insoweit = SozR 2100 § 25 Nr. 3).
  • BSG, 11.12.1987 - 12 RK 22/86

    Sozialversicherungspflicht einmal gezahlten Arbeitsentgelts

    Auszug aus BSG, 27.10.1989 - 12 RK 9/88
    Einzelheiten und Auswirkungen dieser Regelung hat der Senat in seinem Urteil vom 11. Dezember 1987 (BSGE 62, 281, 287 ff = SozR 2200 § 385 Nr. 18) dargestellt und dort ua für die Rentenversicherung ausgeführt, daß er die Neuregelung für verfassungsmäßig hält.
  • BSG, 26.10.1982 - 12 RK 8/81

    Sozialversicherungsbeitrag; Arbeitsentgelt; Beitragsentrichtung bei nichgezahltem …

    Auszug aus BSG, 27.10.1989 - 12 RK 9/88
    Dieses Zuflußprinzip wurde dann mit dem Gemeinsamen Erlaß des Reichsministers der Finanzen und des Reichsarbeitsministers vom 10. September 1944 (AN 1944, 281), der grundsätzlich eine gemeinsame (einheitliche) Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Lohnsteuer und der Sozialversicherungsbeiträge vorsah, allgemein für das Beitragsrecht maßgebend (zu Ausnahmen, etwa bei Nichtzahlung geschuldeten Arbeitslohnes durch den Arbeitgeber, vgl Urteil vom 26. Oktober 1982, BSGE 54, 136 = SozR 2200 § 393 Nr. 9).
  • BSG, 27.09.1983 - 12 RK 10/82

    Tätigkeit eines Unternehmers - Versicherungsschutz - Unternehmenszusammenschluß - …

    Auszug aus BSG, 27.10.1989 - 12 RK 9/88
    Der Senat hat mit Urteil vom 27. September 1983 (BSGE 55, 297 = SozR 5375 § 2 Nr. 1) auch schon die BA für berechtigt gehalten, die Pflichten der Einzugsstelle zur Einziehung von Beiträgen im Klagewege klären zu lassen.
  • BSG, 01.03.1978 - 12 RK 31/76

    Sozialversicherungsbeiträge - Pflicht zur Entrichtung - Lohnverschiebungen - …

    Auszug aus BSG, 27.10.1989 - 12 RK 9/88
    Bei den MB konnte auch nicht deshalb am Zuflußprinzip festgehalten werden, weil dies - wie bei den Bezügen im Urteil vom 1. März 1978 (SozR 2200 § 385 Nr. 2) - nicht zu erheblichen Nachteilen geführt hätte.
  • BSG, 10.12.2019 - B 12 R 9/18 R

    Beitragsbemessung - Gesamtvergütung von auf Arbeitszeitkonten angesparten …

    Vielmehr kommt es darauf an, ob das gezahlte Entgelt einen konkreten Bezug zu der in einem bestimmten Entgeltabrechnungszeitraum geleisteten Arbeit hat oder ob eine solche Beziehung nicht besteht (BSG Urteil vom 27.10.1989 - 12 RK 9/88 - BSGE 66, 34, 42 = SozR 2200 § 385 Nr. 22 S 115 f).

    Dies würde aber zu nicht hinnehmbaren Nachteilen für die Versichertengemeinschaft und auch für die einzelnen Versicherten führen (zu dieser Wertung ausführlich BSG Urteil vom 27.10.1989 - 12 RK 9/88 - BSGE 66, 34, 38 = SozR 2200 § 385 Nr. 22 S 111; vgl auch BT-Drucks 10/335 S 61 zu 9.).

  • BSG, 26.01.2005 - B 12 KR 3/04 R

    Gesamtsozialversicherungsbeitrag - Beitragspflicht - pauschale …

    Der Senat hat hierzu jedoch bereits mehrfach entschieden, dass nicht der Zeitpunkt der Auszahlung maßgebend ist, sondern es entscheidend darauf ankommt, ob das gezahlte Entgelt Vergütung für die in einem einzelnen, dh bestimmten Abrechnungszeitraum geleistete Arbeit ist (Urteil vom 27. Oktober 1989, - 12 RK 9/88 -, BSGE 66, 34, 42 = SozR 2200 § 385 Nr. 22 S 115 f;… Urteile vom 7. Februar 2002, - B 12 KR 12/01 R -, BSGE 89, 158, 165 f = SozR 3-2400 § 28f Nr. 3 S 11 und - B 12 KR 6/01 R -, SozR 3-2400 § 14 Nr. 23 S 57 f).

    In Anwendung dieser Grundsätze hat der Senat in seinem Urteil vom 27. Oktober 1989 Montagebeteiligungen, die an Arbeitnehmer für mehrere Abrechnungszeiträume als Nachzahlungen geleistet wurden, als laufendes Arbeitsentgelt angesehen, weil sie sich als Lohn für Arbeiten in bestimmten, feststehenden oder feststellbaren Lohnabrechnungszeiträumen erwiesen (BSGE 66, 34, 40 = SozR 2200 § 385 Nr. 22 S 113).

  • BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 3/09 R

    Elterngeld - Höhe - Einkommen - Einnahmen - sonstige Bezüge - laufender …

    Ob die sich aus dieser Bestimmung des steuerrechtlichen Begriffs des laufenden Arbeitslohns als Gegenbegriff ergebende Definition der sonstigen Bezüge dem sozialversicherungsrechtlichen Begriff des einmalig gezahlten Arbeitsentgelts iS des § 23a Abs. 1 SGB IV - angesichts der dortigen Eingrenzung "für die Arbeit in einem einzelnen Lohnabrechnungszeitraum" (s insgesamt Seewald in KassKomm, Band 1SGB IV § 23a RdNr 7 ff mwN) - unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BSG (…, Urteil vom 3.6. 2009 - B 12 R 12/07 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen; Urteil vom 3.6. 2009 - B 12 KR 18/08 R -, für die ältere Rechtsprechung stellvertretend BSGE 66, 34 = SozR 2200 § 385 Nr. 22) voll entspricht, ist hier nicht weiter zu erörtern.
  • BSG, 07.02.2002 - B 12 KR 12/01 R

    Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt - Sparkasse - Beschäftigte - kostenlose …

    Im ersten Fall handelt es sich auch dann um laufendes Arbeitsentgelt, wenn es für die Arbeit in mehreren einzelnen Abrechnungszeiträumen, aber in einer Summe gezahlt worden und dann auf die Zeiträume zu verteilen ist, in denen es erarbeitet wurde (BSGE 66, 34, 42 = SozR 2200 § 385 Nr. 22 S 115 f).

    So bliebe möglicherweise eine Lohnnachzahlung, wie sie den Entscheidungen in BSGE 66, 34 = SozR 2200 § 385 Nr. 22 und in SozR 2200 § 385 Nr. 9 zu Grunde lag, nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ArEV beitragsfrei, wenn und so weit sie steuerlich als sonstiger Bezug behandelt und pauschal versteuert würde, während Einmalzahlungen niemals unter den Anwendungsbereich des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ArEV fallen.

  • BSG, 03.06.2009 - B 12 R 12/07 R

    Sozialversicherung - variables Entgelt - Abschlags- und Endzahlung - …

    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass insoweit nicht der Zeitpunkt der Auszahlung maßgebend ist, sondern es entscheidend darauf ankommt, ob das gezahlte Entgelt Vergütung für die in einem einzelnen, dh bestimmten Abrechnungszeitraum geleistete Arbeit ist (Urteil vom 27.10.1989, 12 RK 9/88, BSGE 66, 34, 42 = SozR 2200 § 385 Nr. 22 S 115 f;… Urteile vom 7.2.2002, B 12 KR 12/01 R, BSGE 89, 158, 165 f = SozR 3-2400 § 28f Nr. 3 S 11, und B 12 KR 6/01 R, SozR 3-2400 § 14 Nr. 23 S 57 f;… Urteil vom 26.1.2005, B 12 KR 3/04 R, SozR 4-2400 § 14 Nr. 7 RdNr 15).

    In Anwendung dieser Grundsätze hat der Senat in seinem Urteil vom 27.10.1989 Montagebeteiligungen, die an Arbeitnehmer für mehrere Abrechnungszeiträume als Nachzahlungen geleistet wurden, als laufendes Arbeitsentgelt angesehen, weil sie sich als Lohn für Arbeiten in bestimmten, feststehenden oder feststellbaren Lohnabrechnungszeiträumen erwiesen (BSGE 66, 34, 40 = SozR 2200 § 385 Nr. 22 S 113).

  • LSG Baden-Württemberg, 13.03.2018 - L 11 R 4065/16

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Auflösung von Arbeitszeitkonto - …

    Bei nachträglich gezahlten Überstundenvergütungen erfolgt daher eine beitragsrechtliche Verteilung auf die Zeiträume, in denen das Arbeitsentgelt erarbeitet worden ist (vgl Baier in Krauskopf, SGB IV § 23a Rn 7, Stand Januar 2017; Pietrek in jurisPK-SGB IV, § 23a Rn 29, Stand 01.03.2016; BSG 27.10.1989, 12 RK 9/88, BSGE 66, 34 = SozR 2200 § 385 Nr. 22).
  • BSG, 03.06.2009 - B 12 KR 18/08 R

    Bemessung der Beiträge zur Sozialversicherung bei variablem Entgelt mit …

    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass insoweit nicht der Zeitpunkt der Auszahlung maßgebend ist, sondern es entscheidend darauf ankommt, ob das gezahlte Entgelt Vergütung für die in einem einzelnen, dh bestimmten Abrechnungszeitraum geleistete Arbeit ist (Urteil vom 27.10.1989, 12 RK 9/88, BSGE 66, 34, 42 = SozR 2200 § 385 Nr. 22 S 115 f;… Urteile vom 7.2.2002, B 12 KR 12/01 R, BSGE 89, 158, 165 f = SozR 3-2400 § 28f Nr. 3 S 11, und B 12 KR 6/01 R, SozR 3-2400 § 14 Nr. 23 S 57 f;… Urteil vom 26.1.2005, B 12 KR 3/04 R, SozR 4-2400 § 14 Nr. 7 RdNr 15).

    In Anwendung dieser Grundsätze hat der Senat in seinem Urteil vom 27.10.1989 Montagebeteiligungen, die an Arbeitnehmer für mehrere Abrechnungszeiträume als Nachzahlungen geleistet wurden, als laufendes Arbeitsentgelt angesehen, weil sie sich als Lohn für Arbeiten in bestimmten, feststehenden oder feststellbaren Lohnabrechnungszeiträumen erwiesen (BSGE 66, 34, 40 = SozR 2200 § 385 Nr. 22 S 113).

  • BSG, 28.06.1995 - 7 RAr 102/94

    Bemessung von Unterhaltsgeld, Verfassungsmäßigkeit der Kürzung des …

    Im Beitragsrecht hatte das BSG nach dem bis zum 1. Juli 1977 geltenden Recht, insbesondere unter dem Einfluß des Steuerrechts, zunächst die strenge Zuflußtheorie entwickelt, an dieser Rechtsprechung jedoch später nicht mehr festgehalten (…vgl BSGE 54, 136, 139 f [BSG 26.10.1982 - 12 RK 8/81] = SozR 2200 § 393 Nr. 9;… BSGE 59, 183, 189 = SozR 4100 § 168 Nr. 19; BSGE 66, 34, 38 ff = SozR 2200 § 385 Nr. 22;… BSGE 75, 92 = SozR 3-2200 § 385 Nr. 5).
  • BSG, 18.12.2013 - B 12 R 2/11 R

    Sozialversicherung - Beitragspflicht von Fahrvergünstigungen in Form von …

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 27.10.1989 in Anwendung der dazu entwickelten Abgrenzungskriterien Montagebeteiligungen nicht als einmalig gezahltes, sondern als laufendes Arbeitsentgelt angesehen, weil sie sich als Lohn für Arbeiten in bestimmten, feststehenden oder feststellbaren Lohnabrechnungszeiträumen erwiesen (BSGE 66, 34, 40 = SozR 2200 § 285 Nr. 22 S 113). Demgegenüber hat der Senat in zwei Urteilen vom 7.2.2002 den Gegenwert einer kostenlosen Kontoführung bei einer Sparkasse (…BSGE 89, 158, 166 = SozR 3-2400 § 28f Nr. 3 S 12) und verbilligte Flüge bei einer Fluggesellschaft (…BSG SozR 3-2400 § 14 Nr. 23 S 58) als Einmalzahlungen zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt gerechnet.

    Rn. 32 Schließlich stellte die Rechtsprechung durch die Urteile des 12. Senats des BSG vom 7.2.2002 (…aaO) auch kein Novum dar, sondern knüpfte an dessen bereits zuvor ergangene Rechtsprechung zu Montagebeteiligungen im Urteil vom 27.10.1989 (BSGE 66, 34, 40 = SozR 2200 § 385 Nr. 22 S 113;… vgl im Übrigen auch BSG SozR 3-2500 § 47 Nr. 5 S 12) an und "präzisierten" nach dem Verständnis des 12. Senats diese Rechtsprechung lediglich für die im Jahr 2002 zu beurteilenden Sachverhalte (…so explizit BSGE 103, 229 = SozR 4-2400 § 23a Nr. 5, RdNr 16 sowie BSG SozR 4-2400 § 14 Nr. 7 RdNr 15).

  • BSG, 07.02.2002 - B 12 KR 6/01 R

    Arbeitsentgelt - verbilligte/kostenlose Mitarbeiterflüge - Stand-by-Flüge - …

    Im ersten Fall handelt es sich auch dann um laufendes Arbeitsentgelt, das zu verteilen ist, wenn es für die Arbeit in mehreren einzelnen Abrechnungszeiträumen, aber in einer Summe gezahlt und dann auf die Zeiträume zu verteilen ist, in denen es erarbeitet wurde (BSGE 66, 34, 42 = SozR 2200 § 385 Nr. 22 S 115 f).

    So bliebe möglicherweise eine Lohnnachzahlung, wie sie den Entscheidungen BSGE 66, 34 = SozR 2200 § 385 Nr. 22 und SozR 2200 § 385 Nr. 9 zu Grunde lag, nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ArEV beitragsfrei, wenn und soweit sie steuerlich als sonstiger Bezug behandelt und pauschal versteuert würde, während Einmalzahlungen niemals unter den Anwendungsbereich des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ArEV fallen.

  • BSG, 18.03.1993 - 8 RKn 2/92

    Betriebliche Altersversorgung - Weihnachtsgeld - Beiträge - Krankenversicherung

  • BSG, 04.11.1999 - B 7 AL 76/98 R

    Keine Neuberechnung der Anschluß-Arbeitslosenhilfe ab 1.1.1997

  • LSG Baden-Württemberg, 09.08.2007 - L 7 AS 5695/06

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Abgrenzung der Einkommens- von der …

  • SG Nürnberg, 19.04.2007 - S 17 R 4201/06

    Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen zur Rentenversicherung und …

  • LSG Hamburg, 22.09.2021 - L 3 BA 3/21

    Voraussetzungen einer Beitragspflicht für zusätzlich vom Arbeitgeber gewährte …

  • BSG, 11.09.1995 - 12 RK 11/95

    Beitragsbemessung der freiwilligen Mitglieder der gesetzlichen …

  • BSG, 03.03.1994 - 1 RK 17/93

    Tarifvertragsauslegung - Krankengeld - Urlaubsgeld

  • LSG Hessen, 02.11.2000 - L 14 KR 1441/97
  • BSG, 09.02.1994 - 11 RAr 43/93

    Streit über die Höhe eines Arbeitslosengeldes

  • BSG, 31.03.1992 - 4 RA 23/91

    Zulässigkeit der Feststellungsklage bei Abweisung der Anfechtungsklage, …

  • BSG, 17.04.1991 - 3 RK 18/89

    Erstattungsfähiges Arbeitsentgelt im Lohnausgleichsverfahren nach § 10 Abs. 1 S. …

  • LSG Baden-Württemberg, 20.09.2005 - L 11 R 1766/05

    Sozialversicherung - Beitragspflicht von Überstundenvergütungen - laufendes …

  • BSG, 21.07.1992 - 4 RA 16/91

    Berechnung eines Nachversicherungsbeitrags - Entrichtung von …

  • LSG Berlin, 16.01.2003 - L 8 AL 46/01

    Überprüfungsverfahrens über die Höhe von gezahlten Arbeitslosengeld, …

  • SG Marburg, 18.02.1999 - S 5 AL 737/96
  • SG Aachen, 08.02.2006 - S 11 R 45/05

    Rentenversicherung

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