Rechtsprechung
| LG Koblenz, 22.03.2006 - 12 S 17/06 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einstweilige Verfügung gerichtet auf das Unterlassen einer Überwachung des nachbarschaftlichen Grundstücks mit installierten Video-Kameras; Möglichkeit der Veränderung der Kameraeinstellung zur Video-Überwachung als allgemeine Persönlichkeitsverletzung des Nachbarn; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Videoüberwachung des eigenen Grundstücks ist zulässig
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Keine Persönlichkeitsverletzung bei Videoüberwachung durch Nachbarn
- dr-bahr.com (Auszüge)
Keine Persönlichkeitsverletzung bei Videoüberwachung durch Nachbarn
Verfahrensgang
- AG Lahnstein, 10.01.2006 - 2 C 955/05
- LG Koblenz, 22.03.2006 - 12 S 17/06
Papierfundstellen
- NJW 2006, 3218 (Ls.)
- NJW-RR 2006, 1200
- GRUR-RR 2006, 301
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- LG Bonn, 16.11.2004 - 8 S 139/04
Anspruch des Grundstücksnachbarn auf Beseitigung einer Überwachungskamera
Auszug aus LG Koblenz, 22.03.2006 - 12 S 17/06
Einen sogenannten "Überwachungsdruck", von dem das Landgericht Bonn in seiner Entscheidung vom 16.11.2004 (NJW-RR 2005, 1067 f) ausgeht, vermag die Kammer hier nicht zu erkennen.
- AG Brandenburg, 22.01.2016 - 31 C 138/14
Keine Videoüberwachung des Nachbargrundstücks!
Der Wert des Streitgegenstandes des Rechtsstreits ist im Übrigen gemäß § 3 ZPO nach freien Ermessen durch das Gericht unter Beachtung der herrschenden Rechtsprechung hierzu (vgl. u.a.: KG Berlin, WuM 2008, Seite 663 = Grundeigentum 2008, Seite 1625; LG Detmold, Urteil vom 08.07.2015, Az.: 10 S 52/15, u.a. in: BeckRS 2015, Nr.: 12302; LG Wiesbaden, Urteil vom 17.02.2011, Az.: 9 S 38/10, u.a. in: "juris"; LG Potsdam, Urteil vom 22.04.2009, Az.: 13 S 9/09; LG Koblenz, GRUR-RR 2006, Seite 301 = NJW-RR 2006, Seite 1200; AG Meldorf, Beschluss vom 11.07.2011, Az.: 83 C 568/11; AG Winsen, SchAZtg 2007, Seiten 252 f.; AG Lichtenberg, Grundeigentum 2005, Seiten 435 ff.; AG Aachen, NZM 2004, Seiten 339 f.) auf insgesamt 3.000,00 Euro festzusetzen gewesen. - LG Bielefeld, 17.04.2007 - 20 S 123/06
Angst vor Videoüberwachung reicht nicht!
Rn. 26 Anders als die o.g. Instanzgerichte haben das LG Koblenz (NJW-RR 2006, 1200) und das LG Itzehoe (NJW-RR 1999, 1394) in vergleichbaren Fällen dagegen entschieden, dass die verbleibende theoretische Möglichkeit der mechanischen Veränderung der Kameraeinstellung von außen keine allgemeine Persönlichkeitsrechtsverletzung i.S. des § 823 Abs. 1 BGB darstellt und von dem Grundstücksnachbarn in Abwägung mit dem berechtigten Interesse des Grundstückseigentümers an einer Überwachung seines Grundstücks, nachdem dort unstreitig zuvor mehrfach Sachbeschädigungen stattgefunden hätten, hinzunehmen ist. - LG München I, 21.10.2011 - 20 O 19879/10
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Installation von Überwachungskameras an einem …
Im Gegensatz hierzu haben das Landgericht Koblenz (Urteil vom 22.3.2006, Az. 12 S 17/06, abgedruckt in NJW-RR 2006, 1200) und das Landgericht Itzehoe (Urteil vom 11.09.1997, Az. 7 (9) O 51/96, abgedruckt in NJW-RR 1999, 1394) entschieden, dass etwa die verbleibende theoretische Möglichkeit der mechanischen Veränderung der Kameraeinstellung von außen keine allgemeine Persönlichkeitsrechtsverletzung i.S. des § 823 Abs. 1 BGB darstellt und von dem Grundstücksnachbarn in Abwägung mit dem berechtigten Interesse des Grundstückseigentümers an einer Überwachung seines Grundstücks, nachdem dort zuvor mehrfach Sachbeschädigungen stattgefunden hätten, hinzunehmen ist.
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