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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 15.03.2016 - 12 S 355/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,98880
VGH Baden-Württemberg, 15.03.2016 - 12 S 355/16 (https://dejure.org/2016,98880)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.03.2016 - 12 S 355/16 (https://dejure.org/2016,98880)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. März 2016 - 12 S 355/16 (https://dejure.org/2016,98880)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 08.06.2016 - 1 S 783/16

    Richterablehnung in Anhörungsrügeverfahren

    Rn. 18 Im Verfahren 12 S 355/16 gewährte der 12. Senat mit Beschluss vom 15.03.2016 dem Kläger für seine Anhörungsrüge Wiedereinsetzung von Amts wegen mit der Begründung, dass das Faxgerät des Verwaltungsgerichtshofs nicht vollständig funktionsfähig war und der am 23.02.2016 beim Verwaltungsgericht Karlsruhe eingereichte Schriftsatz des Klägers dort bis zum 01.03.2016 liegen blieb und dann erst im normalen Geschäftsgang an den Verwaltungsgerichtshof weitergeleitet wurde.
  • VerfGH Baden-Württemberg, 30.11.2016 - 1 VB 52/16

    Offensichtliche Unbegründetheit einer Verfassungsbeschwerde als Ergebnis einer …

    Rn. 9 Soweit der Beschwerdeführer insbesondere auf eine Entscheidung des im Ausgangsverfahren zur Entscheidung berufenen 1. Senats des Verwaltungsgerichtshofs vom 26. Mai 2014 (1 S 664/14) sowie auf eine Entscheidung des 12. Senats vom 15. März 2016 (12 S 355/16) verweist, die einen Wiedereinsetzungsgrund anerkannt hätten, ergibt sich daraus - auch wenn die Entscheidung des 12. Senats lediglich zwei Wochen vor der hier betroffenen Entscheidung ergangen ist - nicht, dass die hier angegriffene Entscheidung als Verletzung des Gleichheitssatzes gewertet werden kann.

    Danach erfolgte nur im Fall 12 S 355/16 mit Beschluss vom 15. März 2016 eine Wiedereinsetzung von Amts wegen.

  • VerfGH Baden-Württemberg, 27.02.2017 - 1 VB 101/16

    Offensichtliche Unbegründetheit der Verfassugsbeschwerde; Geltendmachung einer …

    Rn. 17 Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör liegt schließlich auch nicht darin, dass der Verwaltungsgerichthof nicht ausdrücklich auf die Darlegung des Beschwerdeführers eingegangen ist, dass die Wiedereinsetzungsfrist erst mit Zustellung des Beschlusses des Verwaltungsgerichtshofs vom 31. März 2016 am 5. April 2016 (1 S 119/16) begonnen habe, weil er davor auf den Beschluss des 12. Senats des Verwaltungsgerichtshofs in der Sache 12 S 355/16 vertraut habe.

    Denn der Verwaltungsgerichthof hat bereits im Beschluss vom 8. Juni 2016 ( 1 S 783/16 ) ausgeführt, dass sich aus dem Beschluss des 12. Senats des Verwaltungsgerichtshof vom 15. März 2016 (12 S 355/16) kein Vertrauensschutz ergebe.

  • VerfGH Baden-Württemberg, 30.11.2016 - 1 VB 93/16

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe i.R.e. Verfassungsbeschwerde; Verletzung des …

    Weiter wurde bereits im Beschluss im Verfahren 1 VB 52/16 festgestellt, dass der Verwaltungsgerichthof vertretbar angenommen hat, dass sich aus dem Beschluss des 12. Senats des Verwaltungsgerichtshofs im Verfahren 12 S 355/16 oder aus anderen früheren Verfahrensweisen des Verwaltungsgerichtshofs für den Beschwerdeführer kein Vertrauensschutz ergebe und auch sonst kein Wiedereinsetzungsgrund vorliege.
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