Rechtsprechung
| LG Neubrandenburg, 17.11.2010 - 12 S 9/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HeizkV § 7; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 2
Heizkostenabrechnung ist nach § 7 HeizkV aufgrund lediglicher Erfassung von nur 4,49 % der Heizkosten durch den Verbrauchszähler unzulässig; Zulässigkeit einer Heizkostenabrechnung nach § 7 HeizkV bei lediglicher Erfassung von nur 4,49 % der Heizkosten durch den ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Heizkostenabrechnung ist nach § 7 HeizkV aufgrund lediglicher Erfassung von nur 4,49 % der Heizkosten durch den Verbrauchszähler unzulässig; Zulässigkeit einer Heizkostenabrechnung nach § 7 HeizkV bei lediglicher Erfassung von nur 4,49 % der Heizkosten durch den ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zur Heizkostenabrechnung bei ordnungswidriger Verbrauchserfassung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Heizkostenabrechnung scheitert, wenn nicht alle Verbrauchswerte erfasst werden!
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Korrekte Heizkostenabrechnung bei nicht erfasster Rohrwärmeabgabe (IMR 2011, 355)
Verfahrensgang
- AG Neubrandenburg, 16.06.2009 - 6 O 70/09
- AG Neubrandenburg, 16.06.2009 - 6 O 70/90
- LG Neubrandenburg, 17.11.2010 - 12 S 9/10
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- LG Gera, 04.04.2007 - 1 S 332/06
Auszug aus LG Neubrandenburg, 17.11.2010 - 12 S 9/10
Ein verbrauchsabhängige Abrechnung nach § 7 HeizkV ist bei dieser Sachlage nicht zulässig, da aufgrund der geringen Erfassung des tatsächlichen Verbrauchs keine ordnungsgemäße Erfassung vorliegt (vgl. LG Gera, Urteil vom 04.04.2007, 1 S 332/06. LG Dresden Urteil vom 06.02.2009, 4 - S 91/08 bei [...]).
- LG Neubrandenburg, 25.06.2014 - 1 S 74/12
Heizkostenabrechnung aus Rohrwärme unter Anwendung der VDI-Richtlinie 2077
Daher war nach mehreren gerichtlichen Entscheidungen vor Änderung der HeizKV in Gebäuden mit sehr geringen Erfassungsraten die Abrechnung allein nach Fläche vorzunehmen, da die abgelesenen Werte nicht dem Verbrauch der Nutzer entsprachen (so etwa LG Schwerin, Urteil vom 07.12.2011, Az.: 6 S 87/10; LG Neubrandenburg, Urteil vom 07.11.2010, Az.: 12 S 9/10 m.w.N.).Dies lässt sich auch aus der zur alten Fassung der Heizkostenverordnung ergangenen Rechtsprechung (LG Schwerin, Urteil vom 07.12.2011, Az.: 6 S 87/10; LG Neubrandenburg, Urteil vom 07.11.2010, Az.: 12 S 9/10 m.w.N.) herleiten, dass zumindest derjenige schutzbedürftig ist, dessen Heizkostenabrechnungen in Rohrwärmefällen unbillige Höhen erreichten.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".