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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 20.10.1992 - 12 TH 1509/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2038
VGH Hessen, 20.10.1992 - 12 TH 1509/92 (https://dejure.org/1992,2038)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20.10.1992 - 12 TH 1509/92 (https://dejure.org/1992,2038)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20. Oktober 1992 - 12 TH 1509/92 (https://dejure.org/1992,2038)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 47 Abs 1 Nr 1 AuslG, § 47 Abs 2 Nr 1 AuslG, § 46 Nr 2 AuslG, § 12 Abs 1 S 1 AufenthEWGG, § 12 Abs 3 S 1 AufenthEWGG
    Ausweisung und Abschiebung von EG-Staatsangehörigen (Griechen) nach Vollzug einer Jugendstrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen an einen ordnungsgemäßen Aufenthalt; Einordnung der Jugendstrafe als Freiheitsentziehung; Ankündigung einer beabsichtigten Anordnung des Sofortvollzugs ; Sofortige Vollziehung einer Ausweisungsverfügung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 20.05.1980 - 1 C 82.76

    Ausweisungsanfechtung I

    Auszug aus VGH Hessen, 20.10.1992 - 12 TH 1509/92
    Rn. 20 Bei der Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Ausweisungsverfügungen ist auf die Sach- und Rechtslage abzustellen, die im Zeitpunkt der Widerspruchsbescheide bestand (BVerwG, 20.05.1980 - 1 C 82.76 -, BVerwGE 60, 133 = EZAR 120 Nr. 2; Hess. VGH, 14.08.1992 - 12 TH 607/92 - m.w.N.).

    Auch insoweit kommt es ausschließlich auf die Verhältnisse im Zeitpunkt des Erlasses der Widerspruchsbescheide an (BVerwG, 20.05.1980 - 1 C 82.76 -, BVerwGE 60, 133 = EZAR 120 Nr. 2), wobei später entstandene Erkenntnismittel verwertet werden dürfen (BVerwG, 16.10.1989 - 1 B 106.89 -, EZAR 124 Nr. 11 = NVwZ 1990, 267 = InfAuslR 1990, 4) und die spätere Entwicklung zur Bestätigung oder Widerlegung der getroffenen Prognose ergänzend herangezogen werden kann.

  • BVerwG, 17.10.1984 - 1 B 61.84

    Ermessenseinschränkung bei Ausweisung - Schutz von Ehe und Familie - Verurteilung …

    Auszug aus VGH Hessen, 20.10.1992 - 12 TH 1509/92
    Denn strafprozessuale Beurteilungen des künftigen Verhaltens eines Ausländers hat die Ausländerbehörde bei ihrer prognostischen Ausweisungsentscheidung tatsächlich zu berücksichtigen, eine rechtliche Bindung besteht aber nicht; die Ausländerbehörde hat vielmehr ein eigenständiges Prüfungsrecht (BVerwG, 17.10.1984 - 1 B 61.84 -, EZAR 121 Nr. 5 = DVBl. 1985, 570 m.w.N.).
  • EuGH, 18.05.1982 - 115/81

    Adoui und Cornuaille / Belgischer Staat

    Auszug aus VGH Hessen, 20.10.1992 - 12 TH 1509/92
    Allgemein darf danach eine Störung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit nur angenommen werden, wenn der weitere Aufenthalt zu einer "tatsächlichen und hinreichend schweren Gefährdung" führt, "die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt" (EuGH, 18.05.1982 - Rs. 115 u. 116/81 -, EZAR 810 Nr. 1 = NJW 1983, 1250).
  • EuGH, 26.02.1975 - 67/74

    Bonsignore / Oberstadtdirektor der Stadt Köln

    Auszug aus VGH Hessen, 20.10.1992 - 12 TH 1509/92
    Rn. 23 Freizügigkeitsberechtigte Angehörige von Mitgliedstaaten der EG dürfen nur aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit ausgewiesen werden (Art. 3 Abs. 1 Richtlinie Nr. 64/221/EWG; § 12 Abs. 1 Satz 1 AufenthG/EWG), die Tatsache einer strafrechtlichen Verurteilung genügt bei ihnen für sich allein nicht für die Anordnung einer Ausweisung (Art. 3 Abs. 2 Richtlinie Nr. 64/221/EWG; § 12 Abs. 4 AufenthG/EWG), und die Ausweisung darf - außer bei Maßnahmen des Gesundheitsschutzes - nur auf ein persönliches Verhalten des EG-Staaters gestützt werden (Art. 3 Abs. 1 Richtlinie Nr. 64/221/EWG; § 12 Abs. 3 Satz 1 AufenthG/EWG), was vor allem bedeutet, daß generalpräventive Erwägungen grundsätzlich ausgeschlossen sind (EuGH, 26.02.1975, EuGHE 1975, 297 = NJW 1975, 1096; BVerwG, 02.07.1975 - I C 20.73 -, BVerwGE 49, 60; Hess. VGH, 16.08.1988 - 10 TH 220/88 -, InfAuslR 1988, 322; VGH Baden-Württemberg, 15.06.1987 - 13 S 597/87 -, InfAuslR 1987, 328).
  • BVerwG, 16.10.1989 - 1 B 106.89

    Trennung zwischen Ausweisungsverfahren und erneuter Gestattung des Aufenthalts - …

    Auszug aus VGH Hessen, 20.10.1992 - 12 TH 1509/92
    Auch insoweit kommt es ausschließlich auf die Verhältnisse im Zeitpunkt des Erlasses der Widerspruchsbescheide an (BVerwG, 20.05.1980 - 1 C 82.76 -, BVerwGE 60, 133 = EZAR 120 Nr. 2), wobei später entstandene Erkenntnismittel verwertet werden dürfen (BVerwG, 16.10.1989 - 1 B 106.89 -, EZAR 124 Nr. 11 = NVwZ 1990, 267 = InfAuslR 1990, 4) und die spätere Entwicklung zur Bestätigung oder Widerlegung der getroffenen Prognose ergänzend herangezogen werden kann.
  • BVerwG, 02.06.1983 - 1 B 80.83

    Ausweisung eines Staatsbürgers der Europäischen Union - Begriff der schweren …

    Auszug aus VGH Hessen, 20.10.1992 - 12 TH 1509/92
    Die Ausländerbehörde ist zwar nicht gehindert, die Gefahr einer tatsächlichen und hinreichend schweren Gefährdung, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt, auch schon dann anzunehmen, wenn der EG-Staater (nur) einmal wegen einer Gewalttat bestraft worden ist (BVerwG, 02.06.1983 - 1 B 80.83 -, InfAuslR 1983, 307; BVerwG, 17.02.1992 - 1 B 88.91 -, InfAuslR 1992, 199).
  • BVerwG, 02.07.1975 - I C 20.73

    Vorrangiges Gemeinschaftsrecht - Angehörige von EG-Staaten - Ausweisung zur …

    Auszug aus VGH Hessen, 20.10.1992 - 12 TH 1509/92
    Rn. 23 Freizügigkeitsberechtigte Angehörige von Mitgliedstaaten der EG dürfen nur aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit ausgewiesen werden (Art. 3 Abs. 1 Richtlinie Nr. 64/221/EWG; § 12 Abs. 1 Satz 1 AufenthG/EWG), die Tatsache einer strafrechtlichen Verurteilung genügt bei ihnen für sich allein nicht für die Anordnung einer Ausweisung (Art. 3 Abs. 2 Richtlinie Nr. 64/221/EWG; § 12 Abs. 4 AufenthG/EWG), und die Ausweisung darf - außer bei Maßnahmen des Gesundheitsschutzes - nur auf ein persönliches Verhalten des EG-Staaters gestützt werden (Art. 3 Abs. 1 Richtlinie Nr. 64/221/EWG; § 12 Abs. 3 Satz 1 AufenthG/EWG), was vor allem bedeutet, daß generalpräventive Erwägungen grundsätzlich ausgeschlossen sind (EuGH, 26.02.1975, EuGHE 1975, 297 = NJW 1975, 1096; BVerwG, 02.07.1975 - I C 20.73 -, BVerwGE 49, 60; Hess. VGH, 16.08.1988 - 10 TH 220/88 -, InfAuslR 1988, 322; VGH Baden-Württemberg, 15.06.1987 - 13 S 597/87 -, InfAuslR 1987, 328).
  • BVerwG, 17.02.1992 - 1 B 88.91

    Ausweisung nach strafgerichtlicher Verurteilung wegen fortgesetzten …

    Auszug aus VGH Hessen, 20.10.1992 - 12 TH 1509/92
    Die Ausländerbehörde ist zwar nicht gehindert, die Gefahr einer tatsächlichen und hinreichend schweren Gefährdung, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt, auch schon dann anzunehmen, wenn der EG-Staater (nur) einmal wegen einer Gewalttat bestraft worden ist (BVerwG, 02.06.1983 - 1 B 80.83 -, InfAuslR 1983, 307; BVerwG, 17.02.1992 - 1 B 88.91 -, InfAuslR 1992, 199).
  • BVerwG, 28.05.1979 - 1 B 238.77

    Ausweisung eines italienischen Staatsangehörigen - Voraussetzungen des besonderen …

    Auszug aus VGH Hessen, 20.10.1992 - 12 TH 1509/92
    Insbesondere kommt es nicht darauf an, ob insoweit allein auf das materielle Freizügigkeitsrecht der Beschwerdeführer oder darauf abzustellen ist, daß sie bis zum Erlaß der Ausweisungsverfügungen eine Aufenthaltserlaubnis weder beantragt noch erhalten hatten (vgl. dazu einerseits Hess. VGH, 21.06.1991 - 10 UE 628/91 - und andererseits BVerwG, 28.05.1979 - 1 B 238/77 -, Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 63 und Hailbronner, AuslR, 3. Aufl., § 45 AuslG Rdnr. 61).
  • VGH Hessen, 21.12.1989 - 12 TH 2820/88

    Aufenthaltserlaubnis: vorläufiger Rechtsschutz; maßgeblicher Zeitpunkt; …

    Auszug aus VGH Hessen, 20.10.1992 - 12 TH 1509/92
    Rn. 31 Ist nach alledem derzeit offen, ob die Ausweisungen und die Abschiebungsandrohungen gegenüber den Beschwerdeführern rechtmäßig oder rechtswidrig sind, so fällt die danach gebotene Interessenabwägung, die in Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO auf der Grundlage der im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung gegebenen Tatsachenlage zu treffen ist (Hess. VGH, 21.12.1989 - 12 TH 2820/88 -, EZAR 622 Nr. 7), zugunsten der Beschwerdeführer aus.
  • VGH Bayern, 24.10.1991 - 10 CS 91.2662

    Ausländerrecht: Begriff der Freiheitsstrafe, Regelausweisung bei schweren …

  • VGH Hessen, 21.06.1991 - 10 UE 628/91

    Ausweisung eines italienischen Staatsangehörigen entgegen FreundschVtr ITA Art 2 …

  • BVerwG, 23.09.1987 - 1 B 97.87
  • VGH Baden-Württemberg, 26.05.1992 - 1 S 784/92

    Jugendstrafe ist keine Freiheitsstrafe im Sinne von AuslG 1990 § 47 Abs 2 Nr 1

  • VGH Hessen, 16.08.1988 - 10 TH 220/88

    Ausweisungsermessen bei EG-Ausländern

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.01.1991 - 13 B 10915/90

    Ausweisung eines Ausländers wegen strafrechtlicher Verfehlungen; Besonderer …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.04.1992 - 18 B 1479/92

    Rechtsgrundlage; Ausweisung; EG- Angehöriger

  • VGH Baden-Württemberg, 15.06.1987 - 13 S 597/87

    Anforderungen an die Zukunftsprognose bei einem straffällig gewordenen …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.02.1991 - 18 B 83/91

    Rechtmäßige Regelausweisung; Diebstahlsbegehung

  • VGH Hessen, 04.03.2002 - 12 UE 200/02

    Ausweisung eines straffälligen Unionsbürgers - Vorrang des Gemeinschaftsrechts

    Demgegenüber hat der erkennende Senat bereits im Jahre 1992 deutlich ausgesprochen, dass die Sondervorschriften über die Ausweisung von Unionsbürgern die allgemeinen Ausweisungsvorschriften der §§ 45 f. AuslG mit der Folge überlagern, dass eine Ausweisung nicht allein wegen einer strafrechtlichen Verurteilung, sondern ausschließlich zu spezialpräventiven Zwecken zulässig ist (Hess. VGH, 20.10.1992 - 12 TH 1509/92 -, EZAR 034 Nr. 1; 4 = InfAuslR 1993, 50;… ähnlich GK-AuslR, § 47 AuslG Rdnr. 7).
  • VGH Hessen, 26.02.1996 - 12 UE 1846/95

    Ausweisung eines mehrfach straffällig gewordenen türkischen Staatsangehörigen - …

    Denn es kommt für die Beurteilung einer Ausweisungsverfügung auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung an (vgl. BVerwG, 29.11.1989 - 1 B 418.87 -, Buchholz 402.24 § 10 AuslG 1965 Nr. 57; 20.05.1980 - 1 C 82.76 -, BVerwGE 60, 133 = EZAR 120 Nr. 2; 16.10.1989 - 1 B 106.89 -, EZAR 124 Nr. 11 = Buchholz 402.24 § 10 AuslG 1965 Nr. 119. Zur Rechtslage nach dem neuen Ausländergesetz: BVerwG, 12.12.1991 - 1 B 157.91 -, Buchholz 402.24 § 95 AuslG 1990 Nr. 3; 17.11.1994 - 1 B 224.94 -, InfAuslR 1995, 150; Hess. VGH, 20.10.1992 - 12 TH 1509/92 -, EZAR 034 Nr. 1 = InfAuslR 1993, 50).

    Vielmehr kann diese bei der anzustellenden prognostischen Entscheidung von Bedeutung sein, eine rechtliche Bindung besteht aber nicht (BVerwG, 17.10.1984 - 1 B 61.84 -, EZAR 121 Nr. 5 = DVBl. 1985, 570; Hess. VGH, 20.10.1992 - 12 TH 1509/92 -, EZAR 034 Nr. 1 = InfAuslR 1993, 50).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.2002 - 11 S 1270/02

    Ausweisung EG-Angehöriger - "Gesetzmäßigkeitsüberprüfung"; Revisionsverfahren …

    Es kann dem Gemeinschaftsrecht nicht entnommen werden, dass Freizügigkeitsberechtigte nur im Ermessenswege ausgewiesen werden dürfen (so aber OVG Nordrh.-Westf., Beschluss vom 10.4.1992 -18 B 1479/92- , InfAuslR 92, 275; HessVGH, Beschluss vom 20.10.1992, 12 TH 1509/92 -, InfAuslR 93, 50; Urteil vom 4.3.2002 - 12 UE 200/02 -, InfAuslR 2002, 342; GK-AuslR, RdNr. 166 zu § 45, RdNr. 10 zu § 47).
  • VGH Bayern, 15.09.2009 - 19 B 09.1312

    Erhöhte Anforderungen an Annahme einer Wiederholungsgefahr bei besonderem …

    Angesichts dieser Sachlage bestehen für die Annahme einer gesteigerten Wiederholungsgefahr im Sinne einer erhöhten Gefährdung keine hinreichenden Anhaltspunkte (vgl. zu ähnlichen Konstellationen: HessVGH, Beschluss vom 20.10.1992 - 12 TH 1509/92 -, InfAuslR 1993, 50; OVG Hamburg, Beschluss vom 24.2.2005 - 4 Bf 206/03 -, InfAuslR 2005, 255 [257]).

    Die Betrachtungsweise der Ausländerbehörde und des Verwaltungsgerichts mag bei Personen angebracht sein, die entweder wegen mehrmaliger (einschlägiger) Straftaten verurteilt sind oder denen über die begangene Einzelstraftat hinaus andere persönliche Umstände entgegengehalten werden können, welche die Gefahr einer erneuten Straftat über ein allgemein bestehendes theoretisches Wiederholungsrisiko hinaus erhöhen (vgl. hierzu HessVGH, Beschluss vom 20.10.1992 - 12 TH 1509/92 -, InfAuslR 1993, 50 [53]).

  • VGH Bayern, 27.05.2009 - 19 ZB 09.707

    Zulassung der Berufung; erhöhte Anforderungen an Annahme einer …

    Angesichts dieser Sachlage bestehen für die Annahme einer gesteigerten Wiederholungsgefahr im Sinne einer erhöhten Gefährdung keine hinreichenden Anhaltspunkte (vgl. zu ähnlichen Konstellationen: Hess.VGH, Beschluss vom 20.10.1992 - 12 TH 1509/92 -, InfAuslR 1993, 50; OVG Hamburg, Beschluss vom 24.2.2005 - 4 Bf 206/03 -, InfAuslR 2005, 255 [257]).

    Die Betrachtungsweise der Ausländerbehörde und des Verwaltungsgerichts mag bei Personen angebracht sein, die entweder wegen mehrmaliger (einschlägiger) Straftaten verurteilt sind oder denen über die begangene Einzelstraftat hinaus andere persönliche Umstände entgegengehalten werden können, welche die Gefahr einer erneuten Straftat über ein allgemein bestehendes theoretisches Wiederholungsrisiko hinaus erhöhen (vgl. hierzu Hess.VGH, Beschluss vom 20.10.1992 - 12 TH 1509/92 -, InfAuslR 1993, 50 [53]).

  • VGH Hessen, 08.05.1995 - 12 UE 3336/94

    Zur örtlich zuständigen Behörde bei Ausweisung eines Strafgefangenen; Prüfung …

    Auch nach dem neuen Ausländergesetz kommt es nämlich für die Beurteilung einer Ausweisungsverfügung auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung an (BVerwG, 17.11.1994 - 1 B 224.94 -, InfAuslR 1995, 150; Hess. VGH, 20.10.1992 - 12 TH 1509/92 -, EZAR 034 Nr. 1 = InfAuslR 1993, 50).
  • VGH Hessen, 08.05.1995 - 12 UE 289/93

    Gefahrenprognose bei einer Ausweisung aufgrund AuslG 1990 §§ 45 Abs 1, 46; …

    Die bereits vor dem Verwaltungsgericht nur noch in diesem Umfang angegriffene Verfügung der Ausländerbehörde des Landrates des kreises in der Fassung des Widerspruchsbescheides des Regierungspräsidiums ist rechtswidrig und verletzt den Kläger in seinen Rechten (§ 113 Abs. 1 VwGO), wobei für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage auf den Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides abzustellen ist (vgl. BVerwG, 17.11.1994 - 1 B 224.94 -, InfAuslR 1995, 150; BVerwG, 16.10.1989 - 1 B 106.89 -, EZAR 124 Nr. 11 = Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 119; Hess. VGH, 20.10.1992 - 12 TH 1509/92 -, EZAR 034 Nr. 1).
  • VG Gießen, 08.07.2003 - 7 G 4911/02

    AUSWEISUNG; BETÄUBUNGSMITTEL; ITALIENER; SUCHTMITTELABHÄNGIGKEIT; UNIONSBÜRGER; …

    Rn. 28 Selbst wenn man aber im Hinblick auf die mögliche Freizügigkeitsberechtigung des Antragstellers als Unionsbürger von der Notwendigkeit des Besitzes einer Aufenthaltserlaubnis zum maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses der Ausweisungsverfügung für die Bejahung des Tatbestandsmerkmals ordnungsgemäßer Aufenthalt absehen sollte (offen lassend: Hess. VGH, 20.10.1992 - 12 TH 1509/92 -, InfAuslR 1993, 50 = EZAR 034 Nr. 1), steht der Ausweisung des Antragstellers Art. 3 Abs. 3 ENA nicht entgegen.
  • VGH Hessen, 10.07.1995 - 12 TG 1800/95

    Ausweisung eines Ausländers wegen Straftatbegehung - Gefahrenprognose bei einem …

    Nach diesen Maßstäben ist der Aufenthalt eines Unionsbürgers in einem anderen Vertragsstaat nicht schon dann ordnungsgemäß im Sinne eines multi- oder bilateralen Vertrags, wenn dieser zum Kreis der (materiell) EG-Freizügigkeitsberechtigten gehört; er muß auch die vorgeschriebenen (nicht konstitutiven) Formalitäten erfüllen (BVerwG, 28.05.1979, a.a.O., offen gelassen von Hess. VGH, 20.10.1992 - 12 TH 1509/92 -, Hess. VGH, EZAR 034 Nr. 1 = InfAuslR 1993, 50).
  • VGH Hessen, 29.03.1993 - 12 UE 78/93

    Ausweisung eines Ausländers, der besonderen Ausweisungsschutz besitzt - …

    Der Widerspruchsbescheid legt dabei zutreffend zugrunde, daß Rechtsgrundlage für die Ausweisung des Klägers nicht § 47 AuslG sein kann, da die dort vorausgesetzte Verurteilung zu einer "Freiheitsstrafe" nicht der Verurteilung zu einer "Jugendstrafe" wie im Falle des Klägers gleichzusetzen ist (Hess. VGH, 20.10.1992 - 12 TH 1509/92 -, EZAR 034 Nr. 1; VGH Baden-Württemberg, 26.05.1992 - 1 S 784/92 -, EZAR 032 Nr. 5; OVG Rheinland-Pfalz, 16.01.1991 - 13 B 10915/90 -, NVwZ-RR 1991, 434 = InfAuslR 1991, 158;… Fraenkel, Einführende Hinweise zum neuen Ausländerrecht, 1991, S. 256, 261; Wollenschläger/ Schraml, ZAR 1992, 66, 70; a. A.: Bay. VGH, 24.10.1991 - 10 CS 91.2662 -, InfAuslR 1992, 45; OVG Nordrhein-Westfalen, 19.02.1991 - 18 B 83/91 -, EZAR 032 Nr. 1;… Hailbronner, Ausländerrecht, Kommentar (Stand: Oktober 1992), § 47 AuslG Rdnr. 5).
  • VGH Hessen, 25.07.1994 - 12 UE 723/94

    Ausweisungsverfügung ist auch bei Klage von Familienangehörigen voll auf ihre …

  • VG Düsseldorf, 23.08.2001 - 24 L 1412/01

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Ausweisung eines im Bundesgebiet mehrfach …

  • VGH Hessen, 28.10.1996 - 12 UE 3542/96

    Örtlich zuständige Ausländerbehörde in Hessen, hier: Ausweisung aus der Haft

  • VG Frankfurt/Main, 28.08.1998 - 6 G 2054/98
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