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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 06.02.1995 - 12 TH 3273/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,4117
VGH Hessen, 06.02.1995 - 12 TH 3273/94 (https://dejure.org/1995,4117)
VGH Hessen, Entscheidung vom 06.02.1995 - 12 TH 3273/94 (https://dejure.org/1995,4117)
VGH Hessen, Entscheidung vom 06. Februar 1995 - 12 TH 3273/94 (https://dejure.org/1995,4117)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 6 Abs 1 Ss 1 EWGAssRBes 1/80, § 97 AuslG
    (Aufenthaltsrecht eines türkischen Arbeitnehmers nach mindestens einjähriger, ordnungsgemäßer Beschäftigung nach EWGAssRBes 1/80 Art 6 Abs 1 Ss 1 - rechtzeitige Beantragung der Verlängerung)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beschwerdeverfahren; Fiktives Bleibe- oder Aufenthaltsrecht ; Voraussetzungen der Erlaubnisfiktion des § 69 Abs. 3 Satz 1 des Ausländergesetzes (AuslG); Unterbrechunge des rechtmäßigen Aufenthalts ; Voraussetzungen einer Verlängerung einer Arbeitserlaubnis; Antrag eines ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1995, 354 (Ls.)
  • DÖV 1995, 477
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 16.12.1992 - C-237/91

    Kus / Landeshauptstadt Wiesbaden

    Auszug aus VGH Hessen, 06.02.1995 - 12 TH 3273/94
    Gemäß Art. 6 Abs. 1 1. Gedankenstrich ARB kann ein türkischer Arbeitnehmer nicht nur die Verlängerung seiner Arbeitserlaubnis, sondern auch die Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung verlangen, wenn er mindestens ein Jahr ordnungsgemäß bei dem gleichen Arbeitgeber beschäftigt war und über einen Arbeitsplatz verfügt (EuGH, 16.12.1992 - C 237/91 -, EZAR 810 Nr. 7 = NVwZ 1993, 258 = InfAuslR 1993, 41).
  • EuGH, 05.10.1994 - C-355/93

    Eroglu / Land Baden-Württemberg

    Auszug aus VGH Hessen, 06.02.1995 - 12 TH 3273/94
    Rn. 6 Da Art. 6 Abs. 1 1. Spiegelstrich ARB aber nur die Fortsetzung einer Beschäftigung bei demselben Arbeitgeber gewährleisten soll, ist er nur anwendbar, soweit der türkische Staatsangehörige die Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis zur Fortsetzung seiner Beschäftigung bei demselben Arbeitgeber über die ursprüngliche Dauer ordnungsgemäßer Beschäftigung von einem Jahr hinaus beantragt (EuGH, 05.10.1994 - C-355/93 -, EZAR 814 Nr. 4 = InfAuslR 1994, 385).
  • VGH Hessen, 04.12.1995 - 12 TG 3096/95

    Versagung einer Aufenthaltsgenehmigung im Falle des AuslG 1990 § 69 Abs 3 S 1 Nr …

    Da sie darüber hinaus in einer vorläufigen Entscheidung über die Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung den Aufenthalt der Antragstellerin zu 1) als erlaubt (§ 69 Abs. 3 AuslG) angesehen hat (Bl. 156 der Behördenakten), spricht deshalb alles dafür, im vorläufigen Rechtsschutzverfahren zugrunde zu legen, daß die Antragsgegnerin den Umstand der Unterbrechung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts der Antragstellerin zu 1) im Sinne des § 97 AuslG außer Betracht gelassen hat (Hess. VGH, 06.02.1995 - 12 TH 3273/94 -, InfAuslR 1995, 191 = AuAS 1995, 98 = DÖV 1995, 480).

    Stellt er diesen Antrag dann nicht innerhalb der Geltungsdauer der ursprünglichen Aufenthaltsgenehmigung, handelt es sich im Hinblick auf Art. 6 Abs. 1 1. Spiegelstrich ARB 1/80 wegen der Unterbrechung der ordnungsgemäßen Beschäftigung nicht mehr um einen Verlängerungsantrag, sondern um einen neuen Antrag, bei dem die in der Vergangenheit liegende Dauer einer ordnungsgemäßen Beschäftigung keine Rolle mehr spielt, da Art. 6 Abs. 1 1. Spiegelstrich ARB 1/80 kein Recht auf Erneuerung der Erlaubnis verleiht (Hess. VGH, 06.02.1995, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 14.03.1996 - 12 TG 360/96

    Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung trotz Kenntnis von einem …

    Da sie darüber hinaus in einer vorläufigen Entscheidung über die Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung den Aufenthalt des Antragstellers als erlaubt (§ 69 Abs. 3 AuslG) angesehen hat (Bl. 325 R der Behördenakten), spricht deshalb alles dafür, im vorläufigen Rechtsschutzverfahren zugrundezulegen, daß die Antragsgegnerin den Umstand der Unterbrechung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts des Antragstellers im Sinne des § 97 AuslG außer Betracht gelassen hat (Hess. VGH, 06.02.1995 - 12 TH 3273/94 -, InfAuslR 1995, 191 = AuAS 1995, 98 = DÖV 1995, 480).
  • BVerwG, 29.09.1995 - 1 C 1.95

    Anspruch auf Erneuerung der Arbeitserlaubnis eines türkischen Arbeitnehmers bei …

    Ähnlich wie in dem hier angefochtenen Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg hat auch der Hessische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluß vom 20. Mai 1994 (InfAuslR 1994, 307 ; ähnlich Beschluß vom 6. Februar 1995, InfAuslR 1995, 191 ) ausgeführt, der Arbeitnehmer könne die Rechte aus Art. 6 Abs. 1 erster Spiegelstrich ARB 1/80 in Anspruch nehmen,.
  • VGH Hessen, 29.03.1995 - 12 TH 2856/94

    Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung: maßgeblicher Zeitpunkt für die …

    Rn. 9 Maßgebender Zeitpunkt für die Beurteilung der Frage, ob ein türkischer Staatsangehöriger ordnungsgemäß beschäftigt im Sinne des Art. 6 Abs. 1 ARB ist, ist im Falle der Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung (für die Ausweisung: Hess. VGH, 22.11.1993 - 12 TH 2030/93 -, EZAR 025 Nr. 8 = InfAuslR 1994, 173) grundsätzlich der letzte Tag der Geltungsdauer der bisher erteilten Aufenthaltsgenehmigung, sofern der Ausländer rechtzeitig (vgl. Hess. VGH, 06.02.1995 - 12 TH 3273/94 -) den Verlängerungsantrag gestellt hat.
  • VGH Hessen, 19.04.1999 - 12 TG 4404/98

    Aufenthaltsrecht aufgrund supranationalen Aufenthaltsrechts: Wechsel des …

    Ein Wechsel des Arbeitgebers vor dem Zeitpunkt, ab dem er nach drei jähriger ordnungsgemäßer Beschäftigung gemäß Art. 6 Abs. 1 2. Spiegelstrich ARB das Recht erwirbt, sich für den gleichen Beruf bei einem anderen Arbeitgeber zu bewerben, führt dazu, dass die Jahresfrist des Art. 6 Abs. 1 1. Spiegelstrich ARB neu zu laufen beginnt (vgl. EuGH, Urteil vom 29.05.1997 - C-386/95 - Eker -, NVwZ 1997, 1108 = EZAR 811 Nr. 31; Hess. VGH, 19.02.1996 - 12 TG 1757/95 - 06.02.1995 - 12 TH 3273/94 -, InfAuslR 1995, 191 = DÖV 1995, 477; 03.02.1998 - 12 TZ 3630/97 - VGH BW, 13.07.1993 - 1 S 1260/93 -, EZAR 019 Nr. 3 = InfAuslR 1994, 46; OVG Berlin, 24.10.1995 - 4 S 86/95 - EZAR 025 Nr. 15; OVG Lüneburg, 08.09.1997 - 11 M 3069/97 - Renner, Ausländerrecht in Deutschland, 1998, Rn 5/193; Nr. 2.5.2 AAH-ARB 1/80, EZAR 10 Nr. 1 = InfAuslR 1999, 13; vgl. auch BVerwG, 29.09.1998 - 1 C 14.97 -, NVwZ 1999, 306 = EZAR 029 Nr. 10).
  • VGH Hessen, 29.03.1995 - 12 TH 3249/94

    Verdrängung des generellen Versagungsgrundes des AuslG 1990 § 7 Abs 2 im Falle …

    Rn. 7 Zwar war der Antragsteller, als er seinen Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis gestellt hat - also am 13. August 1990 - und auch am letzten Geltungstag seiner vorher erteilten Aufenthaltsgenehmigung (vgl. zu diesem Zeitpunkt Hess. VGH, 06.02.1995 - 12 TH 3273/94 -) - am 22. August 1990 - noch minderjährig.
  • VGH Hessen, 18.12.2001 - 12 TZ 3009/01

    Aufenthaltsrecht aufgrund ordnungsgemäßer Beschäftigung nach EWGAssRBes 1/80 Art …

    Soweit ein türkischer Arbeitnehmer noch nicht ein Jahr bei demselben Arbeitgeber beschäftigt ist, setzt das Erreichen der ersten Verfestigungsstufe nach Art. 6 Abs. 1 1. Spiegelstrich ARB 1/80 voraus, dass der Arbeitnehmer rechtzeitig die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragt, weil er sich sonst nicht "ordnungsgemäß" in Deutschland aufhält (dazu ausführlich Hess. VGH, 29.03.1995 - 12 TH 2856/94 -, EZAR 025 Nr. 13 = NVwZ-RR 1995, 470; so auch schon Hess. VGH, 06.02.1995 - 12 TH 3273/94 -, InfAuslR 1995, 191 m. Anm. Rittstieg für einen Fall innerhalb des ersten Beschäftigungsjahres;… insoweit wohl missverstanden von Gutmann, a.a.O., S. 134 Fn. 563).
  • OVG Niedersachsen, 23.09.1996 - 11 M 4364/96

    Ordnungsgemäße Beschäftigung; Maßgeblicher Zeitpunkt; Wechsel des Arbeitgebers; …

    Ein Wechsel des Arbeitgebers führt nämlich dazu, daß die Jahresfrist des Art. 6 Abs. 1 erster Spiegelstrich ARB 1/80 neu zu laufen beginnt (so bereits Senatsbeschlüsse v. 16.10.1995 - 11 M 5939/95 - und v. 6.2.1995, a.a.O.; ebenso OVG Berlin, Beschl. v. 24.10.1995, InfAuslR 1996, 87 = NVwZ-RR 1996, 473; Hess. VGH, Beschl. v. 6.2.1995, DÖV 1995, 477 = NVwZ-RR 1995, 470 = AuAS 1995, 98; Benassi, InfAuslR 1995, 89;… Hailbronner, AuslR, Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 Rdnr. 13; a.A. OVG Bremen, Beschl. v. 20.12.1993, NVwZ-RR 1994, 416; Kemper, ZAR 1995, 114; Mallmann, JZ 1995, 916;… offengelassen vom BVerwG, Urt. v. 27.6.1995, a.a.O.).
  • VGH Hessen, 12.04.1995 - 12 TH 3317/94

    Aufenthaltsrecht eines türkischen Arbeitnehmers nach mindestens einjähriger, …

    Aus dem dargestellten Sinn und Zweck des Art. 6 Abs. 1 1. Spiegelstrich ARB folgt aber, daß jemand, der aus einem zurückliegenden Zeitraum von mindestens einjähriger, ordnungsgemäßer Beschäftigung nach dem ARB bei demselben Arbeitgeber zu seinen Gunsten ein weitergehendes Aufenthaltsrecht ableiten will, dies rechtzeitig, das heißt vor Ablauf der erteilten Aufenthaltsgenehmigung, um deren Verlängerung er nachsucht, durch eine entsprechende Antragstellung unter Hinweis auf eine Weiterbeschäftigung bei demselben Arbeitgeber zum Ausdruck bringen muß (Hess. VGH, 06.02.1995 - 12 TH 3273/94 -).
  • OVG Niedersachsen, 10.01.1997 - 11 M 6742/96

    Aufenthaltserlaubnis u. Anspr. aus Art. 6 ARB 1/80;; Arbeitgeberwechsel; …

    Ein Wechsel des Arbeitgebers führt nämlich dazu, daß die Jahresfrist des Art. 6 Abs. 1 1. Spiegelstrich ARB 1/80 neu zu laufen beginnt; denn der Systematik des Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 mit seiner abgestuften Privilegierung je nach Beschäftigungsdauer würde es gerade im Hinblick auf die angestrebte schrittweise Integration türkischer Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt widersprechen, wenn ein türkischer Arbeitnehmer nach Art. 6 Abs. 1 1. Spiegelstrich ARB 1/80 bei entsprechend langer Beschäftigung bei einem früheren Arbeitgeber gleich welcher Branche schon nach weniger als einem Jahr ordnungsgemäßer Beschäftigung beim letzten Arbeitgeber Anspruch auf Verlängerung seiner Arbeitserlaubnis bei diesem haben sollte (so bereits Beschl. d. Sen. v. 23.9.1996 - 11 M 4364/96 - u. v. 16.10.1995 - 11 M 5939/95 - ebenso OVG Berlin, Beschl. v. 24.10.1995, InfAuslR 1996, 87; Hess. VGH, Beschl. v. 6.2.1995, DÖV 1995, 477; a.A.: OVG Bremen, Beschl. v. 20.12.1993, NVwZ-RR 1994, 416; Mallmann, JZ 1995, 916;… offen gelassen vom BVerwG, Urt. v. 27.6.1995, InfAuslR 1995, 389).
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