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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 14.06.1988 - 12 TP 2278/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,5725
VGH Hessen, 14.06.1988 - 12 TP 2278/88 (https://dejure.org/1988,5725)
VGH Hessen, Entscheidung vom 14.06.1988 - 12 TP 2278/88 (https://dejure.org/1988,5725)
VGH Hessen, Entscheidung vom 14. Juni 1988 - 12 TP 2278/88 (https://dejure.org/1988,5725)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 21 Abs 2 S 1 AuslG
    Formloser Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • VGH Hessen, 01.12.1987 - 12 TP 2840/87

    PROZEßKOSTENHILFE; MAßGEBENDER ZEITPUNKT; BESCHWERDEVERFAHREN

    Auszug aus VGH Hessen, 14.06.1988 - 12 TP 2278/88
    Rn. 2 Über einen Prozeßkostenhilfeantrag ist - wie in der Beschwerdeschrift zutreffend ausgeführt ist - zu entscheiden, sobald der Antragsteller die erforderlichen Unterlagen über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 117 Absätze 2 und 4 ZPO eingereicht hat und der Gegner des zugrundeliegenden Hauptsacheverfahrens gemäß § 118 Abs. 1 Satz 1 ZPO gehört ist (Hess. VGH, Beschlüsse vom 3. September 1982 - X TE 11/82 vom 1. Dezember 1987 - 12 TP 2840/87 -, vom 2. Dezember 1987 - 12 TP 2520/87 - und vom 9. Dezember 1987 - 12 TP 2947/87 -).
  • VGH Hessen, 03.09.1982 - X TE 11/82
    Auszug aus VGH Hessen, 14.06.1988 - 12 TP 2278/88
    Rn. 2 Über einen Prozeßkostenhilfeantrag ist - wie in der Beschwerdeschrift zutreffend ausgeführt ist - zu entscheiden, sobald der Antragsteller die erforderlichen Unterlagen über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 117 Absätze 2 und 4 ZPO eingereicht hat und der Gegner des zugrundeliegenden Hauptsacheverfahrens gemäß § 118 Abs. 1 Satz 1 ZPO gehört ist (Hess. VGH, Beschlüsse vom 3. September 1982 - X TE 11/82 vom 1. Dezember 1987 - 12 TP 2840/87 -, vom 2. Dezember 1987 - 12 TP 2520/87 - und vom 9. Dezember 1987 - 12 TP 2947/87 -).
  • VGH Hessen, 08.04.1992 - 12 TH 611/92

    Aufenthaltserlaubnis: Ermessen bei Berücksichtigung von Unterbrechungen des …

    Dabei kommt es nicht darauf an, daß schon dieser formlose Antrag und nicht erst der auf dem früher nach § 21 Abs. 2 Satz 1 AuslG 1965 vorgesehenen Muster A 1 a gestellte Antrag vom 25. Juni 1991 die Fiktion des § 69 Abs. 2 oder 3 AuslG auslöste; denn nach neuem Ausländerrecht fehlt es ohnehin an einer derartigen Vorschrift (…dazu Kanein/Renner, Ausländerrecht, 5. Aufl., 1992, § 69 AuslG Rdnr. 4; zur früheren Rechtslage Hess. VGH, 14.06.1988 - 12 TP 2278/88 -).
  • VGH Hessen, 08.06.1990 - 12 TH 2430/89

    Familiennachzug - Änderung der Erlaßlage - Aufhebung der Vollziehung/Streitwert

    Denn selbst wenn man davon ausgeht, daß nur zulässigerweise bis zum 15. September 1987 gestellte Anträge die für den Ausländer günstigere Rechtsfolge auslösen (so BVerwG, 04.07.1989 - 8 C 84/85 -, NVwZ 1986, 1021, für den ähnlichen Fall eines kürzeren Zivildienstes bei Antragstellung vor einem bestimmten Stichtag), und wenn man außerdem annimmt, der Antragsteller habe - gleichsam um für die Entscheidungsreife unmittelbar bei Vollendung des 16. Lebensjahres vorzusorgen (…vgl. BVerwG, 04.07.1987 - 8 C 84/85 -, a.a.O.) - jedenfalls knapp zwei Monate zuvor schon einen Aufenthaltserlaubnisantrag stellen dürfen und die übrigen damals gegebenen Zulässigkeitsmängel - nämliche fehlende Schriftform (vgl. § 21 Abs. 2 Satz 1 AuslG u. Hess. VGH, 14.06.1988 - 12 TP 2278/88 -) und mangelnde Handlungsfähigkeit - seien durch spätere Nachholung rückwirkend geheilt worden, so bleibt es doch dabei, daß die Antragstellung erst mit dem Eingang bei der zuständigen Ausländerbehörde (vgl. BVerwG, 03.06.1988 - 8 C 79/86 -, NVwZ 1988, 1128) und damit hier erst am 27. Oktober 1987 erfolgt ist.
  • VGH Hessen, 14.03.1989 - 12 TH 741/89

    Abschiebungsandrohung; freiwillige Ausreise; Antragswiederholung; …

    Indem der Antragsteller nach seiner Wiedereinreise ins Bundesgebiet erneut um eine Aufenthaltserlaubnis gebeten hat (zur Frage der Zulässigkeit eines Aufenthaltserlaubnisantrags ohne Verwendung der vorgeschriebenen Formblätter vgl. Hess. VGH, 14.06.1988 - 12 TP 2278/88 -), hat er keinen neuen Antrag gestellt, der die Fiktionswirkung des § 21 Abs. 3 Satz 1 AuslG entfaltete.
  • VGH Hessen, 04.04.1989 - 12 TP 756/89

    Zur vorweggenommenen Beweiswürdigung im PKH-Verfahren

    Über einen Prozeßkostenhilfeantrag ist zu entscheiden, sobald der Antragsteller die erforderlichen Unterlagen über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eingereicht und das Streitverhältnis dargestellt hat (§ 117 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2, Abs. 4 ZPO) und sobald der Gegner des zugrundeliegenden Hauptsacheverfahrens gehört worden ist (§ 118 Abs. 1 Satz 1 ZPO; Hess. VGH, 14.06.1988 -- 12 TP 2278/88 --; Hess. VGH, 07.02.1989 -- 10 TP 4115/88 --).
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