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| VGH Hessen, 21.10.1987 - 12 TP 2521/87 |
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- VGH Hessen, 03.09.1982 - X TE 11/82
Auszug aus VGH Hessen, 21.10.1987 - 12 TP 2521/87
Rn. 2 Sie ist allerdings trotz der am 19.08.1987 erfolgten Klageabweisung in der Hauptsache zulässig, zumal das betreffende Urteil infolge fristgerecht eingelegter Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung, über die bisher noch nicht entschieden ist, keine Rechtskraft erlangt hat (Hess. VGH, B. v. 03.09.1982 - X TE 11/82 -).Rn. 4 Über einen Prozeßkostenhilfeantrag ist zu entscheiden, sobald der Antragsteller die erforderlichen Unterlagen über seine wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse nach § 117 Absätze 2 und 4 ZPO eingereicht hat und der Gegner des zugrundeliegenden Hauptsacheverfahrens gemäß § 118 Abs. 1 Satz 1 ZPO gehört ist (Hess.VGH, B. v. 03.09.1982 - X TE 11/82 -).
Fehlt es unter Berücksichtigung der bisherigen schriftlichen und mündlichen Angaben des Antragstellers an einem derartigen schlüssigen Vorbringen, so muß die Prognose hinreichenden Erfolges von vornherein negativ ausfallen (Hess. VGH. B. v. 03.09.1982 - X TE 11/82 -).
- VGH Hessen, 13.11.1986 - X OE 416/82
Auszug aus VGH Hessen, 21.10.1987 - 12 TP 2521/87
In seinen hiernach berücksichtigungsfähigen Darlegungen hat der Antragsteller nicht ausgeführt, daß seiner Verhaftung und den während der Haft erlittenen Übergriffen wie auch einer im Falle seiner Rückkehr drohenden erneuten Verhaftung eine politische Motivation oder Tendenz zugrundegelegen habe bzw. zugrundeliegen würde (vgl. zu diesem Erfordernis BVerwG, Urt. v. 17.03.1983, E 67, 185 und Hess. VGH, Urt. v. 13.11.1986 - X OE 416/82 -). - VGH Hessen, 09.03.1982 - X TE 1/82
Auszug aus VGH Hessen, 21.10.1987 - 12 TP 2521/87
Nur dann, wenn die Darlegungen des Asylbewerbers schlüssig sind und Zweifel an der Glaubhaftigkeit seiner tatsächlichen Angaben und/oder seiner persönlichen Glaubwürdigkeit gegeben sind, die nur aufgrund einer persönlichen Anhörung oder Vernehmung geklärt werden können, darf in der Regel die hinreichende Erfolgsaussicht der Asylklage nicht verneint werden (Hess. VGH, B. v. 09.03.1982 - X TE 1/82 -, EZAR 613 Nr. 9 = InfAuslR 1982, 208).
- VGH Hessen, 08.11.1988 - 12 TP 1096/88
Prozeßkostenhilfe für Klage gegen Abschiebungsandrohung vor Anordnung der …
Sie ist trotz der am 29. Februar 1988 erfolgten Klageabweisung in der Hauptsache zulässig, weil sie innerhalb der der Antragstellerin auch in Anbetracht des kurz bevorstehenden Verhandlungstermins zuzugestehenden Zeitspanne erhoben wurde; überdies hat das betreffende Urteil noch keine Rechtskraft erlangt, denn über die dagegen fristgerecht eingelegte Berufung ist bisher nicht entschieden (vgl. Hess. VGH, 03.09.1982 - X TE 11/82 - u. 21.10.1987 -- 12 TP 2521/87 -).Hat sich das Verwaltungsgericht hieran gehalten und die Entscheidung über den Prozeßkostenhilfeantrag nicht ohne sachlichen Grund verzögert, so bleibt auch für die Überprüfung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im Beschwerdeverfahren die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichts maßgebend, weil eine eventuelle Prozeßkostenhilfebewilligung von da an wirken soll (Hess. VGH, 03.09.1982 - X TE 11/82 -, 21.10.1987 - 12 TP 2521/87 -, 01.12.1987 - 12 TP 2840/87 -, 02.12.1987 - 12 TP 2520/87 - u. 22.12.1987 - 12 TP 2454/87 -).
- VGH Hessen, 14.03.1991 - 13 TP 1571/90
Zur Wiederholung eines Prozeßkostenhilfeantrags nach unanfechtbarer Ablehnung des …
Da das Verwaltungsgericht zeitgerecht über das Prozeßkostenhilfegesuch befunden hat, ist das Datum seiner Entscheidung auch für die Bewilligung der Prozeßkostenhilfe maßgebend (vgl. Hess. VGH, Beschluß v. 9. September 1983 -- 10 TE 258/83 --; Beschluß v. 21. Oktober 1987 -- 12 TP 2521/87 --). - VGH Hessen, 01.12.1987 - 12 TP 2840/87
PROZEßKOSTENHILFE; MAßGEBENDER ZEITPUNKT; BESCHWERDEVERFAHREN
Hat sich das Verwaltungsgericht hieran gehalten, so bleibt auch für die Überprüfung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Prozeßkostenhilfe - also sowohl der erforderlichen Unterlagen als auch der hinreichenden Erfolgsaussicht - im Beschwerdeverfahren die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichts maßgebend, weil eine eventuelle Prozeßkostenhilfegewährung von da an wirken soll (Hess. VGH, a.a.O., und B. v. 21.10.1987 - 12 TP 2521/87 -). - VGH Hessen, 22.12.1987 - 12 TP 2454/87
PROZEßKOSTENHILFE; ASYLANTRAG
Hat sich das Verwaltungsgericht hieran gehalten und die Entscheidung über den Prozeßkostenhilfeantrag nicht ungebührlich verzögert, so bleibt auch für die Überprüfung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im Beschwerdeverfahren die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichts maßgebend, weil eine eventuelle Prozeßkostenhilfegewährung von da an wirken soll (Hess . VGH , a . a . O . , u. B. v. 21.10.1987 - 12 TP 2521/87 -, v. 01.12.1987 - 12 TP 2840/87 - u. v. 02.12.1987 - 12 TP 2520/87 -).
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