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| VGH Hessen, 22.02.1990 - 12 TP 3491/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1990, 657
Wird zitiert von ... (8)
- VGH Hessen, 26.09.1994 - 12 UE 170/94
Im Einzelfall fehlende inländische Fluchtalternative für einen individuell …
Denn den Angaben eines Asylbewerbers vor der Grenzbehörde ist nur eine untergeordnete Bedeutung beizumessen, weil dieser Behörde weder nach früherem noch nach geltendem Asylverfahrensrecht die Aufgabe einer umfassenden Anhörung zu den Asylgründen zukommt (vgl. Hess. VGH, 22.02.1990 - 12 TP 3431/89 -, EZAR 210 Nr. 4 = NVwZ-RR 1990, 657 = InfAuslR 1990, 250; Hess. VGH, 24.02.1994 - 12 UZ 2865/93 -). - VGH Hessen, 24.02.1994 - 12 UZ 2865/93
Gewährung rechtlichen Gehörs im Asylrechtsstreit: Einführung von …
Rn. 10 Soweit das Verwaltungsgericht die Unglaubhaftigkeit des gesamten Vorbringens des Klägers - ausgenommen die Tatsache, daß er Kurde ist - aus "schwerwiegenden Widersprüchen" ableitet, ist zunächst darauf hinzuweisen, daß den Angaben eines Asylbewerbers vor der Grenzbehörde nur eine untergeordnete Bedeutung beizumessen ist, weil dieser Behörde weder nach früherem noch nach geltendem Asylverfahrensrecht die Aufgabe einer umfassenden Anhörung zu den Asylgründen zukommt (vgl. Hess. VGH, 22.02.1990 - 12 TP 3491/89 -, EZAR 210 Nr. 4 = InfAuslR 1990, 250 = NVwZ-RR 1990, 657). - VGH Hessen, 26.06.1990 - 12 TG 1455/90
Vorläufiger Rechtsschutz gegen Abschiebungsankündigung
Freilich können für den Antragsteller nachteilige Schlüsse aus fehlenden substantiierten Darlegungen beim Grenzschutzamt in Frankfurt am Main am 11. März 1988 und bei der Ausländerbehörde am 23. März 1988 nicht gezogen werden, da die dortigen Anhörungen den gesetzlichen Anforderungen nicht entsprachen (vgl. dazu Hess. VGH, 22.02.1990 -- 12 TP 3491/89 -- u. 28.03.1990 -- 12 TH 3363/89 --).
- VGH Hessen, 09.06.1994 - 13 TP 506/94
Erlöschen der Asylberechtigung im Falle der Erneuerung eines Nationalpasses
Kommt aufgrund des Vorbringens des um Kostenbefreiung nachsuchenden Antragstellers eine Beweiserhebung auch nur ernsthaft in Betracht, ist grundsätzlich von der hinreichenden Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung auszugehen, mit der Folge, daß dem Prozeßkostenhilfegesuch zu entsprechen ist (BVerfG, Beschluß vom 12. Januar 1993 - 2 BvR 1584/92 - Hess. VGH, Beschluß vom 22. Februar 1990 - 12 TP 3491/89 - InfAuslR 1990, 250, 251). - VGH Hessen, 06.08.1990 - 12 TH 929/89
Zustellung eines gerichtlichen Beschlusses an früheren Prozeßbevollmächtigten …
Rn. 12 Zwar müssen sich die Antragsteller nicht entgegenhalten lassen, daß ihr Vortrag schon deswegen als unglaubhaft anzusehen sei, weil er zwischen der Anhörung bei der Grenzbehörde und dem jetzigen Zeitpunkt eine erhebliche Steigerung erfahren habe; denn es würde gegen allgemeine Tatsachen- und Beweiswürdigungsgrundsätze verstoßen, das Vorbringen eines Asylbewerbers, der keine Gelegenheit zur Anhörung durch die Ausländerbehörde hatte -- den Niederschriften zu einem Asylbegehren vom 24. Februar 1988 ist vorliegend jedenfalls nichts dafür zu entnehmen, daß die Antragsteller bei diesem Termin inhaltlich zu ihrem Asylbegehren befragt worden wären --, als gesteigert und deshalb als unglaubhaft anzusehen, soweit es zeitlich nach der Anhörung durch die Grenzbehörde erfolgt ist (vgl. Hess. VGH, 22.02.1990 -- 12 TP 3491/89 --, EZAR 210 Nr. 4). - VGH Hessen, 14.06.1996 - 12 UZ 1990/96
Nichterscheinen des Asylklägers zur mündlichen Verhandlung; …
Rn. 5 Nach alledem kann dahinstehen, ob das angegriffene Urteil von den Entscheidungen des beschließenden Senats vom 26. September 1994 (12 UE 170/94, Ls. in NVwZ-RR 1995, 166 = AuAS 1995, 107) über die Unbeachtlichkeit von Ungenauigkeiten bei Asylbewerberangaben oder von den Beschlüssen des Hess. VGH vom 3. März 1982 (- X TE 1/82 -, EZAR 613 Nr. 9 = InfAuslR 208) und vom 22. Februar 1990 - 12 TP 3491/89 -, NVwZ-RR 1990, 657 = InfAuslR 1190, 250) über die Notwendigkeit der Parteivernehmung bei Zweifeln an Glaubwürdigkeit oder Glaubhaftigkeit des Asylbewerbers abweicht; denn dies ist vom Kläger nicht gerügt und kann deshalb nicht zur Zulassung der Berufung führen (vgl. Hess. VGH, 12.06.1995 - 12 UZ 1178/95 - Hess. VGH, 15.02.1995 - 12 UZ 191/95 -). - VGH Hessen, 14.01.1991 - 13 TP 3042/90
Keine Auswirkungen des Beschwerdeausschlusses nach § 10 Abs 3 S 8 AsylVfG auf die …
Dabei kann im vorliegenden Fall dahingestellt bleiben, ob die Ausländerbehörde überhaupt verpflichtet ist, einen Folgeantragsteller nach § 8 Abs. 2 AsylVfG persönlich anzuhören (vgl. hierzu Hess. VGH, Beschlüsse v. 28. August 1984 - 10 TH 2032/84 - und v. 22. Februar 1990 - 12 TP 3491/89 -), denn es hätte - ungeachtet der Frage, ob in der fehlenden Anhörung durch die Ausländerbehörde ein Verfahrensfehler zu sehen ist - keine andere Entscheidung in der Sache ergehen können (§ 46 HessVwVfG). - VG München, 27.10.2016 - M 25 K 14.30965
Teilbewilligung von Prozesskostenhilfe wegen eines Abschiebungsverbots in …
Rn. 24 Bei Asylverpflichtungsklagen darf eine hinreichende Erfolgsaussicht der Klage in diesem Sinne nicht verneint werden, wenn sich eine persönliche Anhörung oder Vernehmung des Asylbewerbers über dessen Verfolgungsbehauptungen aufdrängt, weil diese bei summarischer Betrachtung eine asylrelevante Verfolgung schlüssig ergeben und Zweifel an der Glaubhaftigkeit der tatsächlichen Angaben oder der Glaubwürdigkeit des Klägers nur aufgrund einer persönlichen Einvernahme geklärt werden können (VGH Kassel, B.v. 22.9.1990 - 12 TP 3419/89 - NVwZ-RR 1990, 657).
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