Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 15.12.2005 - 12 U 1/05 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfahrensgang
- LG Mannheim, 26.11.2004 - 1 O 65/04
- OLG Karlsruhe, 15.12.2005 - 12 U 1/05
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BGH, 12.10.2005 - IV ZR 245/03
Ersetzung unwirksamer Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen der …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.12.2005 - 12 U 1/05
Diese Folgen der Intransparenz lassen sich nicht rückwirkend durch eine materiell inhaltsgleiche - wenn auch transparente - Klausel ausgleichen (vgl. BGH, Urteil vom 12.10.2005, Az. IV ZR 245/03 , Rn 38ff). - BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 782/94
Übertragung von Lebensversicherungsverträgen
Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.12.2005 - 12 U 1/05
Auch wenn die gesetzliche Ausgestaltung verfassungsrechtlich zu beanstanden ist, ist der verfassungsgemäße Ausgleich der beteiligten Interessen Sache des Gesetzgebers; bis zu einer gesetzlichen Neuregelung, spätestens aber bis zum 31.12.2007, bleibt es beim bislang geltenden Recht (vgl. Urteil des BVerfG vom 26.07.2005, Az.: 1 BvR 782/94 ). - BGH, 09.05.2001 - IV ZR 121/00
Zur Wirksamkeit von Klauseln in Lebensversicherungsverträgen
Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.12.2005 - 12 U 1/05
Der BGH hat mit Urteil vom 9.5.2001 eine mit § 12 ALB a.F. wortgleiche Klausel wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot für unwirksam erklärt (BGHZ 147, 354).
- BGH, 23.11.1994 - IV ZR 124/93
Ermittlung des Überschusses aus einer Kapitallebensversicherung
Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.12.2005 - 12 U 1/05
Auf dieses vorgelagerte öffentlich-rechtliche Regelungswerk nehmen § 14 ALB und die besonderen Klauseln zur Überschussbeteiligung Bezug und sind insoweit AGB-rechtlich unbedenklich (vgl. für die Überschussbeteiligung bei der Kapitallebensversicherung BGH NJW 1995, 589 ff. [BGH 23.11.1994 - IV ZR 124/92] ). - OLG Stuttgart, 09.06.2004 - 7 U 211/03
Vertrauenshaftung des Versicherers: Umfang der Auskunfts- und Beratungspflichten
Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.12.2005 - 12 U 1/05
Ein Anspruch auf gleich bleibend hohe Überschussanteile ergibt sich auch nicht aus den Grundsätzen der versicherungsrechtlichen Vertrauenshaftung, wonach der Versicherer für Erklärungen seines Versicherungsagenten über den Inhalt des Versicherungsvertrages einzustehen hat, wenn der Versicherungsnehmer auf die Richtigkeit der Angaben vertraut und ihn kein eigenes Verschulden trifft, oder wenn der Versicherer bei Vertragsschluss eine Fehlvorstellung des Versicherungsnehmer erkennt und diese pflichtwidrig nicht aufklärt (vgl. OLG Hamm, VersR 1997, 1264 [OLG Hamm 01.08.1996 - 20 U 247/95] f; OLG Stuttgart VersR 2004, 1161). - OLG Hamm, 08.11.1996 - 20 U 247/95
Berichtigung einer unrichtigen Parteibezeichnung; Voraussetzungen der …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.12.2005 - 12 U 1/05
Ein Anspruch auf gleich bleibend hohe Überschussanteile ergibt sich auch nicht aus den Grundsätzen der versicherungsrechtlichen Vertrauenshaftung, wonach der Versicherer für Erklärungen seines Versicherungsagenten über den Inhalt des Versicherungsvertrages einzustehen hat, wenn der Versicherungsnehmer auf die Richtigkeit der Angaben vertraut und ihn kein eigenes Verschulden trifft, oder wenn der Versicherer bei Vertragsschluss eine Fehlvorstellung des Versicherungsnehmer erkennt und diese pflichtwidrig nicht aufklärt (vgl. OLG Hamm, VersR 1997, 1264 [OLG Hamm 01.08.1996 - 20 U 247/95] f; OLG Stuttgart VersR 2004, 1161).
- OLG Hamburg, 29.09.2008 - 2 UF 16/08
Einstellung der Zwangsvollstreckung wegen Herabsetzung der titulierten …
Der Antrag des Klägers, die Zwangsvollstreckung aus dem Vergleich des Oberlandesgerichts Celle - 12 U 1/05 - hinsichtlich des Euro 350 überschreitenden Betrags einstweilen einzustellen, wird als unzulässig zurückgewiesen.Der Kläger beantragt, die Zwangsvollstreckung aus dem Vergleich des Oberlandesgerichts Celle - 12 U 1/05 - hinsichtlich des überschreitenden Betrags von Euro 350 einstweilen einzustellen.
- OLG Celle, 19.07.2007 - 8 U 8/07
Auskunftspflichten eines Kapitallebensversicherers
Rn. 7 Der Senat hat zudem bereits in einer Einzelrichterentscheidung (…Urt. v. 9.3.2006 - 8 U 181/05) mit der einhelligen Rechtsprechung in diesem Bereich (vgl. BGHZ 87, 346 = VersR 1983, 746; OLG Karlsruhe VersR 1992, 219 [LG Darmstadt 03.05.1991 - 1 O 5/91]; Urt. v. 15.12.2005 - 12 U 1/05, S. 8 f.; OLG Stuttgart RuS 2000, 255 f. unter 1.) festgestellt, dass der Versicherungsnehmer grundsätzlich keinen weitergehenden Anspruch gegen den Lebensversicherer auf Einzelauskünfte über Höhe, Art der Ermittlung oder Verteilung des Gewinns hat.
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