Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 21.08.2017 - 12 U 1102/16 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
Teilungsabkommen zwischen gesetzlicher Krankenversicherung und Haftpflichtversicherung: Vereinbarung eines Verzichts auf die Prüfung der Haftungsfrage
- verkehrslexikon.de
Vereinbarung eines Verzichts auf die Prüfung der Haftungsfrage in einem Teilungsabkommen zwischen Kranken- und _Haftpflichtversicherer
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Trier, 19.08.2016 - 5 O 98/15
- OLG Koblenz, 21.08.2017 - 12 U 1102/16
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 12.06.2007 - VI ZR 110/06
Prüfung der Haftungsfrage bei Inanspruchnahme des Haftpflichtversicherers …
Auszug aus OLG Koblenz, 21.08.2017 - 12 U 1102/16
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW-RR 2007, 1470) umfasst das versicherte Wagnis bei Kraftfahrzeugunfällen ausschließlich die Befriedigung begründeter und die Abwehr unbegründeter Schadensersatzansprüche, die aufgrund der gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts gegen den Versicherungsnehmer erhoben werden, wenn durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs Personen-, Sach- oder Vermögensschäden herbeigeführt werden. - BGH, 20.09.2011 - VI ZR 337/10
Teilungsabkommen zwischen einer Kfz-Haftpflichtversicherung und einem Träger der …
Auszug aus OLG Koblenz, 21.08.2017 - 12 U 1102/16
Zu prüfen sei deshalb nur, ob der Anspruch, wenn er bestünde, gemäß § 116 SGB X auf den Sozialversicherungsträger übergegangen wäre (NJW-RR 2012, 605).
- OLG München, 29.02.2024 - 1 U 1471/23
Auslegung eines Teilungsabkommens in Bezug auf die Kausalität zwischen …
Es muss ein innerer Zusammenhang zwischen dem Schadenfall und dem versicherten Wagnis bestehen, so dass dieses seiner Art nach in den versicherten Gefahrenbereich fällt (…BGH, Urt. v. 12.06.2007 - VI ZR 110/06, juris; OLG Koblenz, Urt. v. 21.08.2017 - 12 U 1102/16, juris Rz. 17;… vgl. auch OLG Celle, Urt. v. 29.12.2000 - 9 U 169/00 = NVersZ 2001, 234, 235).Zwar bezieht sich der Verzicht auf die Prüfung der Haftungsfrage grundsätzlich sowohl auf die haftungsbegründende als auch auf die haftungsausfüllende Kausalität (OLG Koblenz, Urt. v. 21.08.2017 - 12 U 1102/16, juris Rz. 16).
Einer solchen Auslegung stehen die in den Entscheidungen des OLG Koblenz (Urt. v. 21.08.2017 - 12 U 1102/16) und OLG Bamberg (…OLG Bamberg, Urt. v. 21.03.2023 - 5 U 54/22 V) niedergelegten Grundsätze gerade nicht entgegen.
- OLG Celle, 27.07.2022 - 14 U 18/22
Anspruch einer Krankenkasse aus einem Teilungsabkommen auf Feststellung der …
Es reicht aus, dass nach einem Unfall durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs eine Verletzung festgestellt wurde und die Krankenkasse dafür Kosten aufgewendet hat (…BGH - VI ZR 110/06 aaO, Rn. 12; OLG Koblenz, Urteil vom 21. August 2017 - 12 U 1102/16, Rn. 18, juris; LG München II…, Urteil vom 25. September 2019 - 11 O 2462/18, Rn. 39, juris; Lang, SVR 2007, 423, beck-online). - LG München II, 25.09.2019 - 11 O 2462/18
Ansprüche der Krankenkasse aus übergegangenem modifizierten Anspruch der …
Die Bestimmung im Teilungsabkommen, wonach eine Erstattung "ohne Prüfung der Haftungsfrage erfolgt" bezieht sich sowohl auf die haftungsbegründende als auch auf die haftungsausfüllende Kausalität (vgl. OLG Koblenz, Entscheidung vom 21.08.2017 - 12 U 1102/16).
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