Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 11.07.2013 - 12 U 12/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 2 AUB 1994, § 178 Abs 2 S 2 VVG
Unfallversicherung: Tod infolge einer Infektion aufgrund einer Verletzung durch einen Rosendorn; Anforderungen an den Nachweis einer geringfügigen Hautverletzung - IWW
- unfallversicherungblog.de
Verletzung an Rosendornen - Leistungspflicht der Unfallversicherung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AUB
Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Ansprüchen in der privaten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (14)
- Oberlandesgericht Karlsruhe (Pressemitteilung)
Tod durch Dornenstich beim Rosenschneiden ein versicherter Unfall?
- lto.de (Kurzinformation)
Tod durch Dornenstich ist ein Unfall - Versicherung muss zahlen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der Unfalltod durch einen Rosendorn
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
Tod durch Dornenstich als Unfall
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Hobbygärtner stirbt an Blutvergiftung - Auslöser war ein Dornenstich beim Rosenschneiden - ein versicherter Unfall?
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Unfallversicherung: Tod durch Dornenstich beim Rosenschneiden
- rabüro.de (Pressemitteilung)
Tod durch Dornenstich beim Rosenschneiden ein versicherter Unfall?
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Bedingungsgemäßer Unfall kann auch bei Stich mit einem Rosendorn vorliegen
- haerlein.de (Kurzinformation)
Versicherungsrecht - Tod durch Dornenstich beim Rosenschneiden ein versicherter Unfall?
- schneideranwaelte.de (Kurzinformation)
Unfallversicherer haftet für Tod infolge einer Infektion nach Dornenstich beim Rosenschneiden
- anwalt.de (Kurzinformation)
Private Unfallversicherung bei Infektionen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Tod durch Dornenstich beim Rosenschneiden ist ein versicherter Unfall
- juraforum.de (Kurzinformation)
Tödlicher Rosendornstich war Unfall
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Darlegungslast und Beweislast bei Geltendmachung von Ansprüchen in der privaten Bestattungsvorsorge-Versicherung
Verfahrensgang
- LG Karlsruhe, 04.12.2012 - 2 O 336/12
- OLG Karlsruhe, 11.07.2013 - 12 U 12/13
Papierfundstellen
- NJW-RR 2013, 1367
- MDR 2013, 909
- VersR 2014, 237
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- LG Karlsruhe, 04.12.2012 - 2 O 336/12
Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.07.2013 - 12 U 12/13
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 4. Dezember 2012 - 2 O 336/12 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen wie folgt abgeändert:.Rn. 26 unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Karlsruhe vom 4. Dezember 2012 - 2 O 336/12 - das Versäumnisurteil vom 14. September 2012 aufrechtzuerhalten.
- LG Dortmund, 02.10.2014 - 2 O 459/12
Rechtmäßigkeit der Geltendmachung eines Versicherungsfalls aus Anlass der …
Das erkennende Gericht teilt wie das OLG Köln nicht die in der unfallversicherungsrechtlichen Literatur - zum Teil unter ausdrücklichem Rückgriff auf die Auffassung der Bedingungsgeber - vertretene Auffassung, dass es auf die Geringfügigkeit einer Hautverletzung nur dann ankommt, wenn die Wunde über den Bereich der Haut mit ihren drei Schichten Oberhaut, Leder- und Unterhaut nicht hinausreicht (…so insbesondere Grimm, Unfallversicherung 5. Aufl., Ziff. 5 AUB 2010 Rn. 91 m. w. N.;… ferner Kloth, Private Unfallversicherung, 2. Aufl., K XI Rn. 182; auch OLG Karlsruhe VersR 2014, 237 zu allerdings von den AUB abweichenden Versicherungsbedingungen).
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