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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 03.04.2008 - 12 U 151/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,31394
OLG Karlsruhe, 03.04.2008 - 12 U 151/07 (https://dejure.org/2008,31394)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03.04.2008 - 12 U 151/07 (https://dejure.org/2008,31394)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03. April 2008 - 12 U 151/07 (https://dejure.org/2008,31394)
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 28.02.2007 - IV ZR 331/05

    Pflicht des Versicherungsnehmers zur Angabe eines Schutzbriefs bei Beantragung …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2008 - 12 U 151/07
    In subjektiver Hinsicht setzt die Annahme von Arglist vielmehr zusätzlich voraus, dass der Versicherungsnehmer erkennt und billigt, dass der Versicherer seinen Antrag bei Kenntnis des wahren Sachverhalts gar nicht oder nur zu anderen Konditionen annehmen werde (zum Ganzen BGH, Urteil vom 28. Februar 2007, IV ZR 331/05, Umdruck S. 5 m.w.N.).
  • BGH, 11.11.1987 - IVa ZR 240/86

    Zurechnung des Wissens eines Vermittlungsagenten; Vortrags- und Beweislast für …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2008 - 12 U 151/07
    Zwar kann sich die Klägerin nicht auf den Grundsatz berufen, die Beklagte müsse sich Kenntnisse eines bei der Antragstellung behilflichen Versicherungsvermittlers wie eigene Kenntnis nach § 166 Abs. 1 BGB zurechnen lassen ( BGHZ 102, 194, 195; BGHZ 116, 387, 389; BGH, VersR 2001, 1541, 1542).
  • BGH, 05.05.1986 - III ZR 233/84

    Psychiatrische Untersuchung eines Schiedsrichters

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2008 - 12 U 151/07
    Es stellt aber urkundlich belegten Parteivortrag dar ( BGH…, Urteil vom 29. September 1993, VIII ZR 62/92, zitiert nach juris, Rz. 10; BGHZ 98, 32, 40 ) und kann als solcher Grundlage der Überzeugungsbildung des Senats sein.
  • BGH, 18.12.1991 - IV ZR 299/90

    Unwirksame Klausel über Richtigkeit von Angaben in Antragformular eines …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2008 - 12 U 151/07
    Zwar kann sich die Klägerin nicht auf den Grundsatz berufen, die Beklagte müsse sich Kenntnisse eines bei der Antragstellung behilflichen Versicherungsvermittlers wie eigene Kenntnis nach § 166 Abs. 1 BGB zurechnen lassen ( BGHZ 102, 194, 195; BGHZ 116, 387, 389; BGH, VersR 2001, 1541, 1542).
  • BGH, 10.10.2001 - IV ZR 6/01

    Ausfüllung vorformulierter Antragsfragen durch den Versicherungs-Agenten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2008 - 12 U 151/07
    Zwar kann sich die Klägerin nicht auf den Grundsatz berufen, die Beklagte müsse sich Kenntnisse eines bei der Antragstellung behilflichen Versicherungsvermittlers wie eigene Kenntnis nach § 166 Abs. 1 BGB zurechnen lassen ( BGHZ 102, 194, 195; BGHZ 116, 387, 389; BGH, VersR 2001, 1541, 1542).
  • BGH, 29.09.1993 - VIII ZR 62/92

    Veräußerung von Gesellschaftsanteilen einer GmbH - Absichtserklärung mit Abrede, …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2008 - 12 U 151/07
    Es stellt aber urkundlich belegten Parteivortrag dar ( BGH, Urteil vom 29. September 1993, VIII ZR 62/92, zitiert nach juris, Rz. 10; BGHZ 98, 32, 40 ) und kann als solcher Grundlage der Überzeugungsbildung des Senats sein.
  • OLG Frankfurt, 16.05.2001 - 7 U 111/00

    Fahrzeugversicherung ; Verjährung; Diebstahlsentschädigung; …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2008 - 12 U 151/07
    Die "nötigen Erhebungen" liegen in der Beschaffung der Unterlagen, die ein durchschnittlich sorgfältiger Versicherer des entsprechenden Versicherungszweiges beschaffen muss, um den Versicherungsfall feststellen zu können (…Prölss, a.a.O., § 11 Rdnr. 3;… Römer, in: Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl. 2003, § 11 Rdnr. 5; Senat, RuS 1993, 443; OLG Frankfurt, VersR 2002, 566; OLG Hamm, VersR 1977, 954, 955).
  • OLG Karlsruhe, 03.12.1992 - 12 U 115/92

    Ausgestaltung der Fälligkeit von Geldleistungen eines Teilkaskoversicherers bzw. …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2008 - 12 U 151/07
    Die "nötigen Erhebungen" liegen in der Beschaffung der Unterlagen, die ein durchschnittlich sorgfältiger Versicherer des entsprechenden Versicherungszweiges beschaffen muss, um den Versicherungsfall feststellen zu können (…Prölss, a.a.O., § 11 Rdnr. 3;… Römer, in: Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl. 2003, § 11 Rdnr. 5; Senat, RuS 1993, 443; OLG Frankfurt, VersR 2002, 566; OLG Hamm, VersR 1977, 954, 955).
  • OLG Karlsruhe, 06.05.1999 - 12 U 185/97
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2008 - 12 U 151/07
    Zugunsten des Versicherers hinzuzusetzen ist eine gewisse Überlegensfrist, die etwa mit zwei Wochen zu veranschlagen ist (Senat, RuS 1999, 468, 469; OLG Köln, ZfS 1983, 56).
  • OLG Hamm, 08.06.1977 - 20 U 67/76
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2008 - 12 U 151/07
    Die "nötigen Erhebungen" liegen in der Beschaffung der Unterlagen, die ein durchschnittlich sorgfältiger Versicherer des entsprechenden Versicherungszweiges beschaffen muss, um den Versicherungsfall feststellen zu können (…Prölss, a.a.O., § 11 Rdnr. 3;… Römer, in: Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl. 2003, § 11 Rdnr. 5; Senat, RuS 1993, 443; OLG Frankfurt, VersR 2002, 566; OLG Hamm, VersR 1977, 954, 955).
  • OLG Dresden, 22.02.2022 - 4 U 1585/21

    Ansprüche aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung; Begriff der …

    Dies schließt eine Umorganisation, für die der zuvor ausschließlich als Friseur tätige Betriebsinhaber auf ausschließlich organisatorische Tätigkeit zurückgeworfen würde, in der Regel aus (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.04.2008, 12 U 151/07 - juris).
  • OLG Karlsruhe, 06.05.2020 - 9 U 54/18

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Stellung einer Berufsfähigkeitsprognose auf …

    Es ist in der gerichtlichen Praxis - wenn keine Anhaltspunkte für Zweifel vorliegen - daher nicht ungewöhnlich, dass sich die Gerichte bei der Geltendmachung einer Berufsunfähigkeitsrente für das Berufsbild auf die Angaben des Versicherungsnehmers stützen, zumal es schriftliche Dokumentationen des Berufsbildes in solchen Fällen typischerweise nicht gibt (vgl. zur Praxis in derartigen Fällen beispielsweise OLG Koblenz, VersR 2002, 469; OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.04.2008 - 12 U 151/07 -, Rn. 75, zitiert nach Juris.).
  • OLG Celle, 09.01.2025 - 11 U 124/24

    Leistungsansprüche aus einer Berufsunfähigkeitsversicherun; Maßgeblicher …

    Bei einer solchen Sachlage besteht eine Regelvermutung, dass dem Versicherten eine Umorganisation nicht möglich oder jedenfalls nicht zumutbar ist; er müsste sich als Berufsträger gleichsam selbst ersetzen und - infolge der festgestellten Unfähigkeit, die für seine Berufsausübung kennzeichnenden fachlichen Tätigkeiten weiter auszuführen - allenfalls auf die Betreuung der kaufmännischen Aufgaben beschränken (vgl. OLG Dresden…, Urteil vom 22. Februar 2022 - 4 U 1585/21, juris Rn. 30; OLG Karlsruhe, Urteil vom 3. April 2008 - 12 U 151/07, juris Rn. 77, jeweils für selbstständige Frisörmeister; OLG Koblenz…, Urteil vom 1. Juni 2012 - 10 U 960/11, juris Rn. 59, OLG Saarbrücken…, Urteil vom 13. August 2008 - 5 U 27/07, juris Rn. 80 f.; jeweils für den Betreiber einer kleinen Gastwirtschaft).
  • OLG Celle, 13.03.2025 - 11 U 124/24

    Inanspruchnahme eines Versicherers auf Leistungen aus einem …

    Bei einer solchen Sachlage besteht eine Regelvermutung, dass dem Versicherten eine Umorganisation nicht möglich oder jedenfalls nicht zumutbar ist; er müsste sich als Berufsträger gleichsam selbst ersetzen und - infolge der festgestellten Unfähigkeit, die für seine Berufsausübung kennzeichnenden fachlichen Tätigkeiten weiter auszuführen - allenfalls auf die Betreuung der kaufmännischen Aufgaben beschränken (vgl. OLG Dresden…, Urteil vom 22. Februar 2022 - 4 U 1585/21, juris Rn. 30; OLG Karlsruhe, Urteil vom 3. April 2008 - 12 U 151/07, juris Rn. 77, jeweils für selbstständige Frisörmeister; OLG Koblenz…, Urteil vom 1. Juni 2012 - 10 U 960/11, juris Rn. 59, OLG Saarbrücken…, Urteil vom 13. August 2008 - 5 U 27/07, juris Rn. 80 f.; jeweils für den Betreiber einer kleinen Gastwirtschaft).
  • OLG Stuttgart, 21.03.2024 - 7 U 81/23

    Zurückweisung der Berufung mangels Leistungsansprüche aufgrund der wirksam …

    Rn. 58 Der Auffassung des OLG Karlsruhe (Urteil vom 03.04.2008 - 12 U 151/07 -, Rn. 69, juris), die im dortigen Antrag auf Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung gestellte Frage nach dem "Jahresbruttoeinkommen" sei missverständlich, kann aus den oben genannten Gründen nicht gefolgt werden.
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