Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 16.10.2014 - 12 U 191/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Gerichtskostenfreiheit eines kommunalen Zweckverbandes: Klage auf Rückübertragung der einen Teil einer öffentlichen Uferpromenade darstellenden Grundstücke
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
JKostG LSA § 7 Abs. 1 Nr. 1
Gerichtskostenpflicht eines kommunalen Zweckverbandes in einem Rechtsstreit auf Rückübertragung von Grundstücken, mit denen keine Einnahmen erzielt werden können - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dessau - 4 O 487/12
- OLG Naumburg, 16.10.2014 - 12 U 191/13
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (15)
- OLG Zweibrücken, 16.03.2010 - 4 W 48/09
Justizgebührenbefreiung: Überlassung der Auskiesung eines Gewässers als Akt der …
Auszug aus OLG Naumburg, 16.10.2014 - 12 U 191/13
Der Begriff "wirtschaftliche Unternehmung" entstammt dabei dem Kommunalrecht und wird dementsprechend im Allgemeinen in Anlehnung an die kommunalrechtliche Terminologie ausgelegt (vgl. OLG Zweibrücken NVwZ-RR 2010, 543; OLG Köln JurBüro 2008, 97, zitiert nach juris; OLG Rostock OLGR Rostock 2002, 351 f., zitiert nach juris; insbesondere auch die im Wesentlichen zu § 144 KostO ergangene Rechtsprechung: vgl. BayObLGZ 1992, 324, 326; BayObLGZ 1993, 398 ff., zitiert nach juris; OLG Hamm JurBüro 1999, 95 ff., zitiert nach juris; OLG Naumburg, Beschluss vom 04.02.2009, 6 Wx 8/08;… ferner Schwarz in Korinthenberg/Lappe/Bengel/Reimann, Kostenordnung, 18. Aufl., § 144 KostO, Rdn. 13 und Hartmann, Kostengesetze, 41. Aufl. § 144 KostO, Rdn. 4 für den nahezu gleichlautenden Gebührenermäßigungstatbestand des § 144 Abs. 1 S. 1 KostO).Sie unterscheiden sich dadurch von der Hoheitsverwaltung, und damit von Unternehmen, zu deren Einrichtung und Unterhaltung die öffentliche Hand gesetzlich verpflichtet ist, und von Einrichtungen, bei denen die gemeinnützige Zielsetzung oder die Daseinsvorsorge im Vordergrund steht (vgl. BayObLG BayObLGZ 1993, 398 f., zitiert nach juris; OLG Dresden NotBZ 1998, 154 f., zitiert nach juris; OLG Zweibrücken NVwZ-RR 2010, 543;… Schwarz in Korinthenberg/Lappe/Bengel/Reimann, a.a.O., § 144 KostO, Rdn. 13).
Der im wesentlichen zu § 144 KostO ergangenen Rechtsprechung ist ferner gemeinsam, dass wirtschaftliche Unternehmen im kostenrechtlichen Sinne grundsätzlich dann anzunehmen sind, wenn betriebswirtschaftliche Gründe des Geschäfts die Belange der Daseinsvorsorge überwiegen (vgl. OLG Zweibrücken NVwZ-RR 2010, 543; OLG Naumburg, Beschuss vom 16.02.2007, 6 Wx 7/06; FG Prax 2008, 39).
- OLG Köln, 05.09.2007 - 2 Wx 36/07
Gebührenbefreiung für kommunalen Abwasserbetrieb - Angelegenheiten der …
Auszug aus OLG Naumburg, 16.10.2014 - 12 U 191/13
Nach Sinn und Zweck der Vorschrift soll durch eine Kostenbefreiung vermieden werden, dass öffentliche Gelder von Städten und Gemeinden und sonstigen Gebietskörperschaften, die aus ihnen originär zugeflossenen Abgaben oder Landesmitteln stammen, für andere öffentliche Einrichtungen wie die Justizbehörden verwandt werden (vgl. OLG Köln, NVwZ-RR 1998, 469; OLG Köln, JurBüro 2008, 97; OLG Naumburg, Beschluss vom 01.08.2000, 1 U 77/99 zitiert nach juris).Der Begriff "wirtschaftliche Unternehmung" entstammt dabei dem Kommunalrecht und wird dementsprechend im Allgemeinen in Anlehnung an die kommunalrechtliche Terminologie ausgelegt (vgl. OLG Zweibrücken NVwZ-RR 2010, 543; OLG Köln JurBüro 2008, 97, zitiert nach juris; OLG Rostock OLGR Rostock 2002, 351 f., zitiert nach juris; insbesondere auch die im Wesentlichen zu § 144 KostO ergangene Rechtsprechung: vgl. BayObLGZ 1992, 324, 326; BayObLGZ 1993, 398 ff., zitiert nach juris; OLG Hamm JurBüro 1999, 95 ff., zitiert nach juris; OLG Naumburg, Beschluss vom 04.02.2009, 6 Wx 8/08;… ferner Schwarz in Korinthenberg/Lappe/Bengel/Reimann, Kostenordnung, 18. Aufl., § 144 KostO, Rdn. 13 und Hartmann, Kostengesetze, 41. Aufl. § 144 KostO, Rdn. 4 für den nahezu gleichlautenden Gebührenermäßigungstatbestand des § 144 Abs. 1 S. 1 KostO).
- OLG Köln, 24.02.1997 - 17 W 474/96
Voraussetzungen für die Gebührenbefreiung nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 LGebBefrG; …
Auszug aus OLG Naumburg, 16.10.2014 - 12 U 191/13
Nach Sinn und Zweck der Vorschrift soll durch eine Kostenbefreiung vermieden werden, dass öffentliche Gelder von Städten und Gemeinden und sonstigen Gebietskörperschaften, die aus ihnen originär zugeflossenen Abgaben oder Landesmitteln stammen, für andere öffentliche Einrichtungen wie die Justizbehörden verwandt werden (vgl. OLG Köln, NVwZ-RR 1998, 469; OLG Köln, JurBüro 2008, 97; OLG Naumburg, Beschluss vom 01.08.2000, 1 U 77/99 zitiert nach juris).Es muss sich mithin um eine auf Dauer angelegte, fortgesetzte und planmäßige sowie gewinnorientierte Teilnahme am Wirtschaftsleben handeln (vgl. BayObLG JurBüro 2003, 99 ff., zitiert nach juris; OLG Köln NVwZ-RR 1998, 469;… Hartmann, a.a.O., § 144 KostO, Rdn. 4).
- BayObLG, 23.12.1993 - 3Z BR 237/93
Betrieb des Main-Donau-Kanals kein wirtschaftliches Unternehmen
Auszug aus OLG Naumburg, 16.10.2014 - 12 U 191/13
Der Begriff "wirtschaftliche Unternehmung" entstammt dabei dem Kommunalrecht und wird dementsprechend im Allgemeinen in Anlehnung an die kommunalrechtliche Terminologie ausgelegt (vgl. OLG Zweibrücken NVwZ-RR 2010, 543; OLG Köln JurBüro 2008, 97, zitiert nach juris; OLG Rostock OLGR Rostock 2002, 351 f., zitiert nach juris; insbesondere auch die im Wesentlichen zu § 144 KostO ergangene Rechtsprechung: vgl. BayObLGZ 1992, 324, 326; BayObLGZ 1993, 398 ff., zitiert nach juris; OLG Hamm JurBüro 1999, 95 ff., zitiert nach juris; OLG Naumburg, Beschluss vom 04.02.2009, 6 Wx 8/08;… ferner Schwarz in Korinthenberg/Lappe/Bengel/Reimann, Kostenordnung, 18. Aufl., § 144 KostO, Rdn. 13 und Hartmann, Kostengesetze, 41. Aufl. § 144 KostO, Rdn. 4 für den nahezu gleichlautenden Gebührenermäßigungstatbestand des § 144 Abs. 1 S. 1 KostO).Sie unterscheiden sich dadurch von der Hoheitsverwaltung, und damit von Unternehmen, zu deren Einrichtung und Unterhaltung die öffentliche Hand gesetzlich verpflichtet ist, und von Einrichtungen, bei denen die gemeinnützige Zielsetzung oder die Daseinsvorsorge im Vordergrund steht (vgl. BayObLG BayObLGZ 1993, 398 f., zitiert nach juris; OLG Dresden NotBZ 1998, 154 f., zitiert nach juris; OLG Zweibrücken NVwZ-RR 2010, 543;… Schwarz in Korinthenberg/Lappe/Bengel/Reimann, a.a.O., § 144 KostO, Rdn. 13).
- BGH, 02.07.1985 - X ZR 77/84
Deutsche Bundesbahn als Gewerbebetrieb -Verjährung von Werklohnansprüchen gegen …
Auszug aus OLG Naumburg, 16.10.2014 - 12 U 191/13
Rn. 11 Nach dem hergebrachten kommunalrechtlichen Begriffsverständnis sind jedoch "wirtschaftliche Unternehmen" von Körperschaften des öffentlichen Rechts solche Einrichtungen und Anlagen, die auch von einem privaten Unternehmer mit der Absicht der Erzielung dauernder Einnahmen betrieben werden könnten (vgl. BGHZ 95, 155 ff., zitiert nach juris). - OLG Naumburg, 18.09.2013 - 2 W 31/12
Gerichtskostenfreiheit für Gemeinden in Sachsen-Anhalt: Inanspruchnahme einer …
Auszug aus OLG Naumburg, 16.10.2014 - 12 U 191/13
Rn. 8 Vielmehr schließt sich der Senat hinsichtlich der Auslegung des Begriffs der "wirtschaftlichen Unternehmungen" der Auffassung des 10. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Naumburg an, wie sie in dem - nachfolgend auszugsweise wiedergegebenen - Beschluss vom 23. August 2010 ( 10 Wx 9/09 , zitiert nach juris; vgl. auch OLG Naumburg, Beschluss vom 9. Januar 2012, 2 W 90/10 ; OLG Naumburg, Beschluss vom 19. September 2013, 2 W 31/12; zitiert nach juris) dargelegt worden ist. - OLG Naumburg, 23.08.2010 - 10 Wx 9/09
Kostenbefreiung: Abwasserzweckverband in Sachsen-Anhalt als wirtschaftliche bzw. …
Auszug aus OLG Naumburg, 16.10.2014 - 12 U 191/13
Rn. 8 Vielmehr schließt sich der Senat hinsichtlich der Auslegung des Begriffs der "wirtschaftlichen Unternehmungen" der Auffassung des 10. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Naumburg an, wie sie in dem - nachfolgend auszugsweise wiedergegebenen - Beschluss vom 23. August 2010 ( 10 Wx 9/09 , zitiert nach juris; vgl. auch OLG Naumburg, Beschluss vom 9. Januar 2012, 2 W 90/10 ; OLG Naumburg, Beschluss vom 19. September 2013, 2 W 31/12; zitiert nach juris) dargelegt worden ist. - OLG Naumburg, 16.02.2007 - 6 Wx 7/06
Gebührenermäßigung notarieller Beurkundungen betreffend einen …
Auszug aus OLG Naumburg, 16.10.2014 - 12 U 191/13
Der im wesentlichen zu § 144 KostO ergangenen Rechtsprechung ist ferner gemeinsam, dass wirtschaftliche Unternehmen im kostenrechtlichen Sinne grundsätzlich dann anzunehmen sind, wenn betriebswirtschaftliche Gründe des Geschäfts die Belange der Daseinsvorsorge überwiegen (vgl. OLG Zweibrücken NVwZ-RR 2010, 543; OLG Naumburg, Beschuss vom 16.02.2007, 6 Wx 7/06; FG Prax 2008, 39). - OLG Naumburg, 01.08.2000 - 1 U 77/99
Befreiung eines Landkreises in einem Zivilrechtsstreit von den Gerichtsgebühren - …
Auszug aus OLG Naumburg, 16.10.2014 - 12 U 191/13
Nach Sinn und Zweck der Vorschrift soll durch eine Kostenbefreiung vermieden werden, dass öffentliche Gelder von Städten und Gemeinden und sonstigen Gebietskörperschaften, die aus ihnen originär zugeflossenen Abgaben oder Landesmitteln stammen, für andere öffentliche Einrichtungen wie die Justizbehörden verwandt werden (vgl. OLG Köln, NVwZ-RR 1998, 469; OLG Köln, JurBüro 2008, 97; OLG Naumburg, Beschluss vom 01.08.2000, 1 U 77/99 zitiert nach juris). - OLG Naumburg, 04.02.2009 - 6 Wx 8/08
Gebührenrechtliche Behandlung eines von kommunalen Gebietskörperschaften in der …
Auszug aus OLG Naumburg, 16.10.2014 - 12 U 191/13
Der Begriff "wirtschaftliche Unternehmung" entstammt dabei dem Kommunalrecht und wird dementsprechend im Allgemeinen in Anlehnung an die kommunalrechtliche Terminologie ausgelegt (vgl. OLG Zweibrücken NVwZ-RR 2010, 543; OLG Köln JurBüro 2008, 97, zitiert nach juris; OLG Rostock OLGR Rostock 2002, 351 f., zitiert nach juris; insbesondere auch die im Wesentlichen zu § 144 KostO ergangene Rechtsprechung: vgl. BayObLGZ 1992, 324, 326; BayObLGZ 1993, 398 ff., zitiert nach juris; OLG Hamm JurBüro 1999, 95 ff., zitiert nach juris; OLG Naumburg, Beschluss vom 04.02.2009, 6 Wx 8/08;… ferner Schwarz in Korinthenberg/Lappe/Bengel/Reimann, Kostenordnung, 18. Aufl., § 144 KostO, Rdn. 13 und Hartmann, Kostengesetze, 41. Aufl. § 144 KostO, Rdn. 4 für den nahezu gleichlautenden Gebührenermäßigungstatbestand des § 144 Abs. 1 S. 1 KostO). - OLG Naumburg, 09.01.2012 - 2 W 90/10
Gerichtskostenfreiheit in Sachsen-Anhalt: Wirtschaftliche Unternehmung der …
- BayObLG, 26.09.2002 - 3Z BR 155/02
Gebührenermäßigung bei Verpachtung eines Gebäudes durch Marktgemeinde - …
- BayObLG, 05.11.1992 - 3Z BR 136/92
- OLG Hamm, 21.09.1998 - 15 W 245/98
Bewirtschaftung von Staats- oder Gemeindewald kein wirtschaftliches Unternehmen …
- OLG Dresden, 01.07.1998 - 15 W 1695/97
- OLG Karlsruhe, 08.11.2021 - 13 W 59/21
Krankenhaus als "wirtschaftliches Unternehmen" im gebührenrechtlichen Sinn
Der hierzu ergangenen Rechtsprechung ist insoweit gemeinsam, dass wirtschaftliche Unternehmen im kostenrechtlichen Sinne grundsätzlich dann anzunehmen sind, wenn betriebswirtschaftliche Gründe des Geschäfts die Belange der Daseinsvorsorge überwiegen, wobei maßgebendes Abgrenzungskriterium im Rahmen der kostenrechtlichen Würdigung ist, ob der konkrete Kostenschuldner mit Gewinnerzielungsabsicht tätig wird oder Belange einer Einrichtung der Daseinsvorsorge im Vordergrund stehen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 08.01.2015 - 2 W 271/14, BeckRS 2015, 7360, beck-online BayObLG, DNotZ 1994, 703; OLG Naumburg, Beschluss vom 16.10.2014 - 12 U 191/13, juris; OLG Zweibrücken, NVwZ-RR 2010, 543; OLG Naumburg, JurBüro 2008, 155; OLG Dresden, NJW-RR 1999, 1519).Ein ganz wesentliches Indiz, das gegen eine Gewinnerzielungsabsicht des Kostenschuldners spricht, stellen satzungsrechtliche Regelungen zur Gewinnerzielung und -verwendung dar (OLG Celle, Beschluss vom 08.01.2015 - 2 W 271/14, BeckRS 2015, 7360, beck-online betrifft einen Fall, in dem ein Wasserzweckverband nach seiner Verbandsordnung keine Gewinne erzielen darf; ähnlich OLG Naumburg, Beschluss vom 16.10.2014 - 12 U 191/13, juris).
- OLG Karlsruhe, 10.11.2021 - 13 W 65/21
Beschwerde gegen die Zurückweisung einer Erinnerung gegen einen Kostenansatz …
Der hierzu ergangenen Rechtsprechung ist insoweit gemeinsam, dass wirtschaftliche Unternehmen im kostenrechtlichen Sinne grundsätzlich dann anzunehmen sind, wenn betriebswirtschaftliche Gründe des Geschäfts die Belange der Daseinsvorsorge überwiegen, wobei maßgebendes Abgrenzungskriterium im Rahmen der kostenrechtlichen Würdigung ist, ob der konkrete Kostenschuldner mit Gewinnerzielungsabsicht tätig wird oder Belange einer Einrichtung der Daseinsvorsorge im Vordergrund stehen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 08.01.2015 - 2 W 271/14, BeckRS 2015, 7360, beck-online BayObLG, DNotZ 1994, 703 ; OLG Naumburg, Beschluss vom 16.10.2014 - 12 U 191/13, juris; OLG Zweibrücken, NVwZ-RR 2010, 543 ; OLG Naumburg, JurBüro 2008, 155 ; OLG Dresden, NJW-RR 1999, 1519 ).Ein ganz wesentliches Indiz, das gegen eine Gewinnerzielungsabsicht des Kostenschuldners spricht, stellen satzungsrechtliche Regelungen zur Gewinnerzielung und -verwendung dar (OLG Celle, Beschluss vom 08.01.2015 - 2 W 271/14, BeckRS 2015, 7360, beck-online betrifft einen Fall, in dem ein Wasserzweckverband nach seiner Verbandsordnung keine Gewinne erzielen darf; ähnlich OLG Naumburg, Beschluss vom 16.10.2014 - 12 U 191/13, juris).
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