Rechtsprechung
| KG, 20.07.2009 - 12 U 192/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- verkehrslexikon.de
Zu den Sorgfaltspflichten des Führers eines beim Abbiegen ausschwenkenden Kraftfahrzeugs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftungsverteilung bei Kollision eines Linienbusses mit einem im Zuge eines Linksabbiegevorgangs ausschwenkenden Lkw
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Weit ausschwenkende Fahrzeuge müssen beim Abbiegen besonders achtsam sein!
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Kollision mit weit ausschwenkendem Fahrzeug
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Haftungsverteilung bei Kollision eines Linienbusses mit einem im Zuge eines Linksabbiegevorgangs ausschwenkenden Lkws
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW-RR 2010, 1184
- NZV 2010, 206
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- KG, 19.04.2004 - 12 U 325/02
Haftung bei Verkehrsunfall: Kollision eines linksabbiegenden Sattelzugs durch …
Auszug aus KG, 20.07.2009 - 12 U 192/08
Rn. 25 Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 19. April 2004 - 12 U 325/02 - NZV 2005, 420 ausgeführt, dass den Führer eines langen Sattelzuges eine erhöhte Sorgfaltspflicht gegenüber Fahrern in dem rechten Fahrstreifen trifft und er sein Linksabbiegen so lange zurückstellen muss, bis er sicher sein kann, dass er keinen Verkehrsteilnehmer im rechts neben ihm befindlichen Fahrstreifen gefährdet. - KG, 24.10.2002 - 12 U 50/01
Haftungsverteilung bei Unfall beim Rechtsabbiegen eines Lastzuges
Auszug aus KG, 20.07.2009 - 12 U 192/08
Auch bei Vorhandensein eines Warnschildes mit der Aufschrift "Anhänger schwenkt aus" darf der Führer eines Sattelzuges nicht darauf vertrauen, dass er andere Verkehrsteilnehmer so hinreichend warnt, dass er von den gesteigerten Sorgfaltspflichten des § 9 Abs. 1 StVO befreit wäre (vgl. Senat, Urteil vom 24. Oktober 2002 - 12 U 50/01 - NZV 2005, 419). - OLG München, 07.07.2006 - 10 U 2270/06
Auszug aus KG, 20.07.2009 - 12 U 192/08
Wer mit einem langen, hinten weit ausschwenkenden Fahrzeug abbiegt, muss sich äußerst sorgfältig verhalten (vgl. OLG München, Urteil vom 7. Juli 2006 - 10 U 2270/06 -).
- OLG Celle, 27.11.2018 - 14 U 59/18
Haftungsverteilung bei Auffahren einer Straßenbahn auf einen auf die Schienen …
In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist einhellig anerkannt, dass sich der Führer eines abbiegenden und dabei ausschwenkenden Fahrzeugs gegenüber den Verkehrsteilnehmern auf dem daneben befindlichen Fahrstreifen, in den das Fahrzeug ausschwenkt, äußerst sorgfältig verhalten muss und sicherzustellen hat, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Geradeausverkehrs ausgeschlossen ist (vgl. u. a. KG…, Urteil vom 19. April 2004 - 12 U 325/02 - Rn. 6 mit Verweis auf OLG Stuttgart, DAR 1974, 163, juris; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 7. Juni 2004 - I-1 U 191/03 - Rn. 30, juris; OLG München…, Urteil vom 7. Juli 2006 - 10 U 2270/06 - Rn. 21 f., juris; KG, Beschluss vom 20. Juli 2009 - 12 U 192/08 - Rn. 17 und 25, juris; OLG Stuttgart…, Urteil vom 4. Juni 2014 - 3 U 15/14 - Rn. 7, juris).Der Abbiegende hat sein Vorhaben so lange zurückzustellen, bis er sicher sein kann, dass er keinen Verkehrsteilnehmer auf dem neben ihm befindlichen Fahrstreifen gefährdet (KG, Beschluss vom 20. Juli 2009 - 12 U 192/08 - Rn. 25, juris, OLG Stuttgart, a.a.O.).
- OLG Stuttgart, 04.06.2014 - 3 U 15/14
Haftung bei Verkehrsunfall: Kollision eines nach links abbiegenden und …
Der Beklagte Ziff. 1 hätte mit dem Abbiegevorgang erst beginnen dürfen, nachdem er sich über seinen rechten Außenspiegel die Gewissheit verschafft hatte, dass sich auf dem rechten Fahrstreifen kein Fahrzeug befindet, das gefährdet werden könnte (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 20. Juli 2009 - 12 U 192/08 -).Rn. 9 Das Landgericht hat sich zu Recht am Beschluss des Kammergerichts vom 20.07.2009, Az. 12 U 192/08, und an den Urteilen des Kammergerichts vom 19.04.2004, Az. 12 U 226/03 und 12 U 325/02, orientiert.
- LG Ravensburg, 09.01.2014 - 2 O 242/13
Kollision eines Sattelschleppers mit einem rechts überholenden Fahrer
(1) Der Führer eines Kfz, welches auf Grund seiner Bauart oder seiner Ladung beim Abbiegen nach links in den rechts daneben befindlichen Fahrstreifen ausschwenkt, trifft gegenüber den diesen Fahrstreifen benutzenden Verkehrsteilnehmern eine erhöhte Sorgfaltspflicht (Kammergericht, Beschluss vom 20.07.2009, Az.: 12 U 192/08 = NJW-RR 2010, 1184; Urteile vom 19.04.2004, Az.: 12 U 226/03 und Az.: 12 U 325/02; vgl. auch: OLG München: Urteil vom 07.07.2006, Az.:.d) Bei der gebotenen Abwägung der um eine Verschuldenshaftung des Beklagten Ziffer 1 erhöhten Betriebsgefahr des Beklagtenfahrzeuges einerseits und der einfachen Betriebsgefahr des Klägerfahrzeuges tritt letztere vollständig zurück (Kammergericht, Beschluss vom 20.07.2009, Az.: 12 U 192/08 - NJW-RK 2010, 1184; Urteil vom 19.04.2004, Az.: 12 U 325/02, zitiert nach JURIS; OLG München: Urteil vom 07.07.2006, Az. : 10 U 2270/06 - BeckRS 2006, 08156).
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