Rechtsprechung
| KG, 19.06.1997 - 12 U 2131/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- KG, 21.11.2005 - 12 U 214/04
Auffahrunfall: Wiederholte Beweisaufnahme im Berufungsrechtszug; Anscheinsbeweis …
Bleibt der Unfallhergang - bei einem ernsthaft möglichen Fahrstreifenwechsel als Unfallursache -ungeklärt, ist der Schaden hälftig zu teilen (Senat, Urteil vom 19. Juni 1997 - 12 U 2131/96 - VM 1997, 76 Nr. 98; siehe auch Senat, Urteil vom 6. Februar 1997 - 12 U 5521/95 - VM 1997, 43 Nr. 58 = KGR 1997, 223). - KG, 12.07.2010 - 12 U 46/09
Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei einem unaufgeklärten Auffahrunfall in …
Wenn der Unfallhergang - bei einem ernsthaft möglichen Fahrstreifenwechsel als Unfallursache - letztlich ungeklärt bleibt, versagt der gegen den Auffahrende sprechende Anscheinsbeweis und der Schaden ist hälftig zu teilen (Senat, Urteil vom 19. Juni 1997 - 12 U 2131/96 - VM 1997, 76 Nr. 98; siehe auch Senat, Urteil vom 6. Februar 1997 - 12 U 5521/95 - VM 1997, 43 Nr. 58 = KGR 1997, 223 und Senat, Urteil vom 26. August 2004 - 12 U 195/03).
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