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| OLG Karlsruhe, 03.11.1983 - 12 U 264/82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1986, 81
Wird zitiert von ... (2)
- KG, 07.12.2018 - 6 U 78/17
Krankheitskostenversicherung: Leistungspflicht bei stationärem Klinikaufenthalt …
Übereinstimmend damit haben andere Oberlandesgerichte eine Kostenerstattungspflicht des Versicherers bei "gemischten" Behandlungsformen nicht ohne die Feststellung bejaht, dass die stationäre Behandlung des Versicherten auch für die anderweitige Erkrankung medizinisch notwendig war (vgl. OLG Hamm…, Urteil vom 7.12.1990 a.a.O., unter 2.); OLG Karlsruhe, Urteil vom 22.12.2011 a.a.O., Rz. 32, 35, 46 nach juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 3.11.1983 - 12 U 264/82 - OLG Oldenburg, Urteil vom 15.1.1997 a.a.O., Rn. 10 nach juris).Denn die Frage, wann eine Entziehungsmaßnahme i. S. d. Versicherungsbedingungen vorliegt, ist eine Rechtsfrage (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 3.11.1983 a.a.O.), und hinsichtlich des danach maßgeblichen Sachverhalts, ob eine Entziehungsmaßnahme vorlag, besteht im gegebenen Fall kein Streit.
- BGH, 13.01.1988 - IVa ZR 214/86
Begriff der Entziehungsmaßnahme
Unter Entziehungsmaßnahme wird man daher jede (stationäre oder ambulante) Behandlung zu verstehen haben, die darauf abzielt, den Patienten aus der Bindung an Drogen, Alkohol oder Nikotin zu lösen (so mit Recht OLG Karlsruhe VersR 1986, 81; vgl. auch Thiele, Handlexikon der Medizin 1980, Stichwort "Entziehung«; Reallexikon der Medizin 1966 bis 1977, Stichwort "Entziehung«, "Entziehungskur« und "Aversionsbehandlung«).
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