Rechtsprechung
| KG, 24.09.1998 - 12 U 3282/96 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- KG, 21.06.2001 - 12 U 1147/00
Verkehrsunfall infolge Vorfahrtsverstoß; Unerheblichkeit der überhöhten …
Bei dieser Abwägung sind neben unstreitigen und zugestandenen Tatsachen nur bewiesene Umstände zu berücksichtigen, wobei auch die Regeln des Anscheinsbeweises anzuwenden sind (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa Urteil des Senats vom 24. September 1998, - 12 U 3282/96 -).Der Wartepflichtige genügt seiner Pflicht nicht, wenn er die Schnittlinie der bevorrechtigten Straße überfährt und damit ganz oder teilweise die Fahrspur eines bevorrechtigten Verkehrsteilnehmers versperrt (vgl. zu allem m.w.N. Urteile des Senats vom 24. September 1998, - 12 U 3282/96 - vom 27. Juli 1998, - 12 U 3625/97, NZV 1999, 85 = KGR 1999, 315, 317; vom 17. Januar 2000, - 12 U 6678/98 -, VM 2000, 67 = NZV 2000, 377 = DAR 2000, 260 = KGR 2000, 135).
b) Bei einem Zusammenstoß zwischen zwei Kraftfahrzeugen auf einer vorfahrtgeregelten Kreuzung oder Einmündung spricht der Anscheinsbeweis für eine schuldhafte Vorfahrtverletzung des Wartepflichtigen (BGH, NJW 1982 2686; Senat…, Urt. vom 26. September 1983, 12 U 2583/82; Senat, Urteil vom 24. September 1998, - 12 U 3282/96).
- OLG Saarbrücken, 29.03.2018 - 4 U 56/17
Verkehrsunfallhaftung: Vorfahrtsbereich bei trichterförmiger T-Einmündung einer …
Der Wartepflichtige genügt seiner Pflicht (erst dann) nicht, wenn er die Schnittlinie der bevorrechtigten Straße überfährt und damit ganz oder teilweise die Fahrspur eines bevorrechtigten Verkehrsteilnehmers versperrt (KG, Urt. v. 24.09.1998 - 12 U 3282/96, juris Rn. 16). - AG Essen, 10.07.2017 - 14 C 60/16
Verkehrsunfall in Kreuzungsbereich - Anscheinsbeweis spricht gegen einen …
Bei einem Zusammenstoß zwischen zwei Kraftfahrzeugen auf einer vorfahrtgeregelten Kreuzung oder Einmündung spricht der Anscheinsbeweis für eine schuldhafte Vorfahrtverletzung des Wartepflichtigen (BGH, NJW 1982, 2686; Senat…, Urt. vom 26. September 1983, 12 U 2583/82; Senat, Urteil vom 24. September 1998, - 12 U 3282/96).
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