Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 16.06.2009 - 12 U 36/09 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BUZ-BB § 7
Verfahren bei Einstellung der Leistungen aus der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Anforderungen an die Nachprüfung der Berufsunfähigkeit
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfahren bei Einstellung der Leistungen aus der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
Verfahrensgang
- LG Karlsruhe, 30.01.2009 - 8 O 167/08
- OLG Karlsruhe, 16.06.2009 - 12 U 36/09
Papierfundstellen
- NJW-RR 2009, 1695
- VersR 2010, 653
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (6)
- BGH, 17.02.1993 - IV ZR 206/91
Nachprüfungsverfahren zur Leistungspflicht bei der …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.06.2009 - 12 U 36/09
Bei einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung kann ein Versicherer sein Ziel, eine von ihm anerkannte Leistungspflicht wieder enden zu lassen, regelmäßig nur über ein so genanntes Nachprüfungsverfahren erreichen (vgl. BGH VersR 1993, 562 unter II 2 a; BGH VersR 1999, 958 unter II 1 a; BGH VersR 2008, 521 unter 1.m.w.N.; Senat, VersR 2008, 1252 ).Kommt es nicht zu einer Mitteilung oder ist sie rechtsunwirksam, besteht die anerkannte Leistungspflicht auch dann fort, wenn sich die maßgeblichen Umstände derart geändert haben, dass sie den Versicherer zur Leistungseinstellung berechtigt hätten (BGH VersR 1993, 562 unter III 1).
Wirksam ist ein eine solche Mitteilung nur, wenn darin nachvollziehbar begründet wird, warum die anerkannte Leistungspflicht wieder enden soll (BGH VersR 1993, 562 unter III 2).
Diese ungewöhnlichen Mitwirkungsobliegenheit der Gläubigerin bei der Beweisführung der Schuldnerin, die darauf abzielt, von einer anerkannten Leistungspflicht wieder loszukommen, die auf den Besonderheiten des Versicherungsrechts mit der speziellen Ausgestaltung einer Berufsunfähigkeitsversicherung beruht, bringt es mit sich, dass der Versicherer seinerseits dafür Sorge tragen muss, dass der Versicherte seine Rechte aus dem Versicherungsverhältnis sachgerecht wahren kann (BGH VersR 1993, 562 unter III 2).
- BGH, 03.11.1999 - IV ZR 155/98
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung; Begriff der Berufsunfähigkeit
Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.06.2009 - 12 U 36/09
Die Möglichkeit des Versicherungsnehmers, sein Prozessverhalten auf die neue Mitteilung sodann einzustellen, bleibt dabei ungeschmälert (BGH VersR 2000, 171 unter II 2 b). - BGH, 28.04.1999 - IV ZR 123/98
Einstellung der Leistungen aus einer BUZ
Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.06.2009 - 12 U 36/09
Bei einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung kann ein Versicherer sein Ziel, eine von ihm anerkannte Leistungspflicht wieder enden zu lassen, regelmäßig nur über ein so genanntes Nachprüfungsverfahren erreichen (vgl. BGH VersR 1993, 562 unter II 2 a; BGH VersR 1999, 958 unter II 1 a; BGH VersR 2008, 521 unter 1.m.w.N.; Senat, VersR 2008, 1252 ).
- BGH, 30.01.2008 - IV ZR 48/06
Rechtsnatur der Mitteilung des Versicherers, die Leistungen aus der …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.06.2009 - 12 U 36/09
Bei einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung kann ein Versicherer sein Ziel, eine von ihm anerkannte Leistungspflicht wieder enden zu lassen, regelmäßig nur über ein so genanntes Nachprüfungsverfahren erreichen (vgl. BGH VersR 1993, 562 unter II 2 a; BGH VersR 1999, 958 unter II 1 a; BGH VersR 2008, 521 unter 1.m.w.N.; Senat, VersR 2008, 1252 ). - BGH, 17.02.1993 - IV ZR 228/91
Nachprüfungsverfahren zur Leistungspflicht bei der …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.06.2009 - 12 U 36/09
Selbst etwaige Irrtümer über die Entscheidungsgrundlagen könnten nicht korrigiert werden, sondern bilden lediglich Elemente des Nachprüfungsverfahrens (BGH VersR 1993, 470 unter 1 a;… Rixecker, aaO. § 46 Rn. 155). - OLG Karlsruhe, 03.07.2008 - 12 U 22/08
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Inhaltliche Anforderungen an eine wirksame …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.06.2009 - 12 U 36/09
Bei einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung kann ein Versicherer sein Ziel, eine von ihm anerkannte Leistungspflicht wieder enden zu lassen, regelmäßig nur über ein so genanntes Nachprüfungsverfahren erreichen (vgl. BGH VersR 1993, 562 unter II 2 a; BGH VersR 1999, 958 unter II 1 a; BGH VersR 2008, 521 unter 1.m.w.N.; Senat, VersR 2008, 1252 ).
- OLG Karlsruhe, 30.09.2014 - 12 U 204/14
Berufsunfähigkeitsversicherung - Voraussetzungen Nachprüfungsverfahren
Es ist in der höchstrichterlichen und obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass eine Einstellungsmitteilung im Nachprüfungsverfahren auch durch schriftsätzlichen Sachvortrag im Rahmen eines zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer geführten Rechtsstreits erfolgen kann (vgl. Senat, Urteil v. 16.06.2009 - 12 U 36/09, juris, Tz. 50; BGH, Urteil v. 03.11.1999 - IV ZR 155/98, juris, Tz. 29; BGH, Beschl. v. 20.01.2010 - IV ZR 111/07, juris, Tz. 3; OLG Koblenz, Urteil v. 04.03.2011 - 10 U 469/10, juris, Tz. 59).Dabei dürfen die Anforderungen an die Begründung nicht überspannt werden (vgl. Senat, Urteil v. 16.06.2009 - 12 U 36/09, juris, Tz. 50).
Damit ist sie aber von der Prozessvollmacht des Beklagtenvertreters und - in der Folge - auch von der in der Prozessvollmacht des Klägervertreters liegenden Empfangsvollmacht erfasst (noch offen gelassen: Senat, Urteil v. 16.06.2009 - 12 U 36/09, juris, Tz. 52).
- OLG Karlsruhe, 05.12.2024 - 12 U 34/24
Anforderungen an die Verweisungtätigkeit bei einem in einer privaten …
Grundsätzlich kann eine Einstellungsmitteilung im Nachprüfungsverfahren auch noch mit Wirkung für die Zukunft im Prozess erfolgen (BGH…, Urteil vom 12.06.1996 - IV ZR 106/95, juris Rn. 19; BGH…, Beschluss vom 13.03.2019 - IV ZR 124/18, juris Rn. 21; Senat, Urteil vom 16.06.2009 - 12 U 36/09, juris Rn. 50; Senat…, Urteil vom 30.09.2014 - 12 U 204/14, juris Rn. 126).Ob dies erfordert, dass der Wille, erneut eine Verweisung auszusprechen, irgendwie zum Ausdruck gelangt, kann vorliegend dahinstehen (vgl. ebenfalls offenlassend Senat, Urteil vom 16.06.2009 - 12 U 36/09, juris Rn. 51 ff.).
- OLG München, 12.03.2010 - 25 U 4291/09
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Anforderungen an die Mitteilung des …
Rn. 25 In diesem Zusammenhang kommt es nicht einmal darauf an, ob diese weiteren Beeinträchtigungen bei Abgabe des Anerkenntnisses bekannt waren (vgl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 2009, 1695), was allerdings hier sogar der Fall war (vgl. Anlagenkonvolut B 3). - OLG Karlsruhe, 16.04.2013 - 12 U 191/12
Mangelnde Darlegung des Wegfalls der Berufsunfähigkeit
Damit waren die Erhebungen zur Fortdauer der Berufsunfähigkeit des Klägers im Jahr 2011 nicht abgeschlossen; somit liegt auch keine nachvollziehbare Begrü ndung der Leistungseinstellung vor (vgl. hierzu Senatsurteil vom 16.06.2009 - 12 U 36/09 - Juris Tz 49;… Rixecker in Römer/Langheid, VVG, 3. Aufl., § 174 Rdn. 8;… L ücke a.a.O. Rdn. 23). - LG Karlsruhe, 11.05.2011 - 8 O 236/09
Nachprüfungsverfahren in der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: …
Denn mit der Einstellungsmitteilung gibt der der Versicherer eine Willenserklärung ab, die rechtsgestaltenden Charakter hat und die zu ihrer Wirksamkeit dem Erklärungsempfänger gemäß § 130 BGB zugehen muss (OLG Karlsruhe, VersR 2010, 653).
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