Rechtsprechung
| OLG Köln, 22.06.2006 - 12 U 5/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rabüro.de
Zu den Voraussetzungen einer Verantwortlichkeit als Beteiligter eines Kettenauffahrunfalles
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls; Verwirklichung des spezifischen Risikos einer Gefahrenquelle bei Ansprüchen aus Gefährdungshaftung; Nachweis der Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit und des notwendigen Sicherheitsabstandes zum ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 06.12.2005 - 7 O 239/04
- OLG Köln, 22.06.2006 - 12 U 5/06
- OLG Köln, 22.06.2006 - 12 U 6/06
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BGH, 22.06.1976 - VI ZR 100/75
Anwendungsvoraussetzungen für § 830 Abs. 1 Satz 2 BGB
Auszug aus OLG Köln, 22.06.2006 - 12 U 5/06
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes scheidet im Falle des Vorhandensein eines Ersttäters die Anwendbarkeit des § 830 I S.2 BGB aus (u.a. BGH VersR 1976, 992; BGH NJW 1996, 3205).
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