Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 03.03.2016 - 12 U 5/15 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 2 BUZBB, § 5a BUZBB
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung zur Lebensversicherung: Leistungspflicht bei psychischen Beeinträchtigungen durch Maßnahmen der Strafverfolgung insbesondere Untersuchungs- oder Strafhaft - IWW
- ra.de
- versicherungsrechtsiegen.de
Berufsunfähigkeitsversicherung - seelische Schäden
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Begriff der Verursachung der Berufsunfähigkeit durch eine vorsätzliche oder versuchte Ausführung einer Straftat
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Kein Leistungsausschluss in der Berufsunfähigkeitsversicherung bei Maßnahmen der Strafverfolgung (Hausdurchsuchung, Untersuchungshaft)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Kein Leistungsausschluss in der Berufsunfähigkeitsversicherung bei Maßnahmen der Strafverfolgung (Hausdurchsuchung, Untersuchungshaft)
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Arbeitsunfähig durch Knast-Depression?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mannheim, 26.11.2014 - 9 O 4/11
- OLG Karlsruhe, 03.03.2016 - 12 U 5/15
Papierfundstellen
- VersR 2016, 839
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (17)
- BGH, 23.09.1998 - IV ZR 1/98
Umfang des Risikoausschlusses wegen Straftaten in der Unfallversicherung
Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.03.2016 - 12 U 5/15
An der Adäquanz des Ursachenzusammenhangs fehlt es in solchen Fällen, in denen der Zusammenhang zwischen der Straftat und dem Unfall nur ein rein zufälliger ist und der dem Delikt eigentümliche Gefahrenbereich für den Schaden gar nicht ursächlich gewesen sein kann (BGH, VersR 1963, 133; VersR 1998, 1410, 1411; OLG Celle, Urteil vom 31.08.2005, 8 U 60/05, juris, Tz. 31).Rn. 75 Voraussetzung ist mithin, dass der dem Delikt eigentümliche Gefahrenbereich für den Schaden ursächlich geworden ist (BGH, VersR 1998, 1410, 1411; 1990, 1268, 1269; BGHZ 23, 76, 82).
Maßgeblich ist dabei der Schutzzweck des jeweils verwirklichten Delikts, also die Gefahrerhöhung, die spezifischer Ausdruck der Begehung des jeweiligen Straftatbestandes ist (vgl. BGH, VersR 1998, 1410; 1990, 1268; OLG Saarbrücken, r + s 1997, 478).
- BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92
Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.03.2016 - 12 U 5/15
Rn. 70 Allgemeine Versicherungsbedingungen sind so auszulegen, wie ein durchschnittlicher, um Verständnis bemühter Versicherungsnehmer sie bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und unter Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs verstehen muss (BGH MDR 2015, 83; BGH RuS 2015, 250; BGHZ 123, 83, 85).Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit - auch - auf seine Interessen an (BGHZ 123, 83, 85).
- BGH, 01.04.2015 - IV ZR 104/13
Private Unfallversicherung: Bemessung der Invaliditätsleistung bei einer …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.03.2016 - 12 U 5/15
Rn. 70 Allgemeine Versicherungsbedingungen sind so auszulegen, wie ein durchschnittlicher, um Verständnis bemühter Versicherungsnehmer sie bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und unter Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs verstehen muss (BGH MDR 2015, 83; BGH RuS 2015, 250; BGHZ 123, 83, 85).Der mit dem Bedingungswerk verfolgte Zweck und der Sinnzusammenhang der Klauseln sind zusätzlich zu berücksichtigen, soweit sie für den Versicherungsnehmer erkennbar sind (…BGH VersR 2012, 1149 Rn. 21; BGH RuS 2015, 250 - juris, Tz. 14).
- BGH, 26.09.1990 - IV ZR 176/89
Risikoausschluß in der BB-ZU wegen unerlaubten Umgangs mit Schußwaffen; …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.03.2016 - 12 U 5/15
Rn. 75 Voraussetzung ist mithin, dass der dem Delikt eigentümliche Gefahrenbereich für den Schaden ursächlich geworden ist (BGH, VersR 1998, 1410, 1411; 1990, 1268, 1269; BGHZ 23, 76, 82).Maßgeblich ist dabei der Schutzzweck des jeweils verwirklichten Delikts, also die Gefahrerhöhung, die spezifischer Ausdruck der Begehung des jeweiligen Straftatbestandes ist (vgl. BGH, VersR 1998, 1410; 1990, 1268; OLG Saarbrücken, r + s 1997, 478).
- BGH, 10.01.1957 - II ZR 162/55
Unfallversicherung. Sittenwidrige Zuwendung der Bezugsberechtigung
Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.03.2016 - 12 U 5/15
Rn. 75 Voraussetzung ist mithin, dass der dem Delikt eigentümliche Gefahrenbereich für den Schaden ursächlich geworden ist (BGH, VersR 1998, 1410, 1411; 1990, 1268, 1269; BGHZ 23, 76, 82).Demgegenüber ist der Grund für den Risikoausschluss nicht in allgemeinen sittlichen Erwägungen zu suchen, denn es ist nicht Aufgabe des Versicherers, Straftaten zu verhüten oder zu ahnden (BGHZ 23, 76, 82).
- BGH, 09.12.2014 - VI ZR 155/14
Haftung für Einnahmeausfälle einer Autobahnrastanlage infolge einer …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.03.2016 - 12 U 5/15
Rn. 70 Allgemeine Versicherungsbedingungen sind so auszulegen, wie ein durchschnittlicher, um Verständnis bemühter Versicherungsnehmer sie bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und unter Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs verstehen muss (BGH MDR 2015, 83; BGH RuS 2015, 250; BGHZ 123, 83, 85). - BGH, 25.07.2012 - IV ZR 201/10
Zur Unwirksamkeit von Klauseln in Lebens- und Rentenversicherungsverträgen
Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.03.2016 - 12 U 5/15
Der mit dem Bedingungswerk verfolgte Zweck und der Sinnzusammenhang der Klauseln sind zusätzlich zu berücksichtigen, soweit sie für den Versicherungsnehmer erkennbar sind (BGH VersR 2012, 1149 Rn. 21; BGH RuS 2015, 250 - juris, Tz. 14). - BGH, 30.09.1992 - IV ZR 227/91
Konkrete Feststellungen zur Berufsausübung als Grundlage sachverständiger …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.03.2016 - 12 U 5/15
Bei dieser Beurteilung muss bekannt sein, wie das Arbeitsfeld des betreffenden Versicherten tatsächlich beschaffen ist und welche Anforderungen es an ihn stellt (BGHZ 119, 263, Tz. 16, juris). - BGH, 16.06.2010 - IV ZR 226/07
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Wirksamkeit einer AGB-Klausel über die …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.03.2016 - 12 U 5/15
Der Versicherer verpflichtet sich im Leistungsversprechen dazu, nicht lediglich eine einmalige Versicherungsleistung zu erbringen, sondern längstens bis zum Ablauf der vertraglich bestimmten Leistungszeit so lange fortlaufend zu leisten, wie der den Versicherungsfall auslösende Zustand andauert (BGH, Urteil vom 16.06.2010, IV ZR 226/07, juris, Tz. 21). - BGH, 13.12.2000 - IV ZR 279/99
Bemessung der Beschwer bei einer Klage auf Feststellung des Fortbestehens einer …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.03.2016 - 12 U 5/15
Bei der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung handelt es sich um eine Summenversicherung (BGH, Urteil vom 13.12.2000, IV ZR 279/99, juris Tz. 7). - OLG Celle, 31.08.2005 - 8 U 60/05
Ausschluss der Leistung durch die Versicherung wegen der schuldhaften …
- BGH, 12.04.1989 - IVa ZR 21/88
Begriff des gedehnten Versicherungsfalls; Obliegenheiten des Versicherungsnehmers …
- BGH, 26.09.1979 - IV ZR 94/78
Verpflichtung des Versicherers zur Leistung gegenüber dem …
- OLG Saarbrücken, 18.12.1996 - 5 U 421/94
Tod des VN bei sadomasochistischer sexueller Betätigung
- OLG Celle, 19.02.1998 - 8 U 171/96
Mitfahrt in einem gestohlenen Pkw nach einem Einbruchdiebstahl
- BGH, 22.11.1962 - II ZR 193/60
Gewährung von Unfallversicherungsschutz im Rahmen eines Versicherungsvertrages; …
- RG, 11.01.1938 - VII 168/37
Macht bei der Lebensversicherung die Vollstreckung der Todesstrafe an dem …
- OLG Karlsruhe, 05.12.2024 - 12 U 34/24
Anforderungen an die Verweisungtätigkeit bei einem in einer privaten …
Nach der Konzeption der Berufsunfähigkeitsversicherung spielen zudem "Reserveursachen", aufgrund derer der Versicherte auch ohne vorherigen Eintritt der Berufsunfähigkeit gehindert wäre, seinen Beruf weiter auszuüben, keine Rolle (…Dörner, in: Münchener Kommentar zum VVG, 3. Aufl. 2024, § 172 Rn. 139; zur Inhaftierung Senat, Urteil vom 03.03.2016 - 12 U 5/15 , juris Rn. 78 ff.).Eine Berufsunfähigkeitsversicherung, wie sie hier geschlossen wurde, ist jedoch keine Schadens- sondern eine Summenversicherung (BGH…, Urteil vom 13.12.2000 - IV ZR 279/99, juris Rn. 7; Senat…, Urteil vom 17.05.2011 - 12 U 45/11, juris Rn. 11; Senat, Urteil vom 03.03.2016 - 12 U 5/15 , juris Rn. 82 ;… Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung, 4. Aufl. 2020, Kap. 1 Rn. 12, Kap. 25 Rn. 21).
Bei einer solchen ist im Versicherungsfall die vereinbarte Versicherungsleistung ohne Rücksicht darauf zu erbringen, welche Nachteile dem Versicherten durch den Versicherungsfall tatsächlich entstanden sind (BGH…, Urteil vom 26.09.1979 - IV ZR 94/78, juris Rn. 18; Senat, Urteil vom 03.03.2016 - 12 U 5/15 , juris Rn. 82 ).
In der Berufsunfähigkeitsversicherung ist die vereinbarte Versicherungsleistung daher namentlich auch dann weiterhin zu erbringen, wenn feststeht, dass der Versicherungsnehmer ab einem bestimmten Zeitpunkt auch ohne den vorherigen Eintritt der Berufsunfähigkeit kein entsprechendes Einkommen (mehr) erzielt hätte (vgl. zum Fall der Inhaftierung Senat, Urteil vom 03.03.2016 - 12 U 5/15 , juris Rn. 78 ff.;… Marlow, in: BeckOK-VVG, Stand 01.08.2024, § 172 Rn. 36;… Dörner, in: Münchener Kommentar zum VVG, 3. Aufl. 2024, § 172 Rn. 139).
- OLG Hamm, 19.12.2018 - 20 U 39/18
Eintrittspflicht der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung wegen Berufsunfähigkeit …
Je nach Vertragsformulierung kann - wie hier - aber der Versicherungsfall auch schon rückwirkend eintreten ("so gilt dieser Zustand von Beginn an als vollständige oder teilweise Berufsunfähigkeit" - siehe auch OLG Karlsruhe Urt. v. 31.3.2016 - 12 U 5/15, r+s 2016, 526). - OLG Düsseldorf, 23.03.2018 - 4 U 110/16
Berufsunfähigkeitsversicherung - ununterbrochene Unfähigkeit zur Berufsausübung
Rn. 39 Gegen die Wirksamkeit der Klausel bestehen daher keine durchgreifenden Bedenken (vgl. BGH…, Urteil vom 28. Februar 2007 - IV ZR 46/06 -, Rn. 25, juris, Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 25. Januar 2006 - 5 U 28/05 - 3 -, juris, OLG Karlsruhe, Urteil vom 03. März 2016 - 12 U 5/15 -, juris, OLG Köln, Urteil vom 29. Januar 2016 - 20 U 9/14 -, juris, Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 12. August 2015 - 5 U 53/13 -, juris, OLG Hamm, Urteil vom 27. Juni 2014 - I-20 U 82/12, 20 U 82/12 -, juris, Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Urteil vom 25. Juni 2010 - 3 U 60/09 -, juris). - OLG Hamm, 19.12.2018 - 20 U 38/18
Berufsunfähigkeitsversicherung - Verweisung des Versicherten auf andere Tätigkeit
Je nach Vertragsformulierung kann - wie hier - aber der Versicherungsfall auch schon rückwirkend eintreten ("so gilt dieser Zustand von Beginn an als vollständige oder teilweise Berufsunfähigkeit" - siehe auch OLG Karlsruhe Urt. v. 31.3.2016 - 12 U 5/15, r+s 2016, 526).
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