Rechtsprechung
| KG, 18.12.1989 - 12 U 669/89 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- AG Hamburg, 30.07.2015 - 32 C 4/15
Verkehrsunfall bei Fahrspurwechsel im Reißverschlussverfahren
Die Grundsätze des Anscheinsbeweises aus § 7 Abs. 5 StVO finden grundsätzlich auch dann Anwendung, wenn das sogenannte "Reißverschlussverfahren" gem. § 7 Abs. 4 StVO eingreift (wenn in diesem Fall auch dem die Fahrspur nicht wechselnden durchgängigen Verkehr besondere Sorgfaltspflichten obliegen; vgl. nur LG Berlin…, Urteil vom 07. Mai 2003 - 24 O 34/03 -, Rn. 3, juris; KG Berlin, Urteil vom 18. Dezember 1989 - 12 U 669/89 -, Rn. 33, juris; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 22. Juli 2014 - I-1 U 152/13, 1 U 152/13 -, Rn. 29, juris). - KG, 18.04.1994 - 12 U 6895/92
Haftungsverteilung und Anscheinsbeweis bei Auffahrunfall nach einem …
Allerdings kommt der grundsätzlich zu Lasten des Auffahrenden sprechende Anscheinsbeweis (vgl. BGH NJW-RR 1989, 670, 671 = VersR 1989, 54, 55; NJW 1987, 1075, 1077; KG, Urteil vom 12. Dezember 1991 - 12 U 269/91 -) für den vorliegenden Fall deshalb nicht in Betracht, weil dem Auffahrunfall unstreitig ein Fahrstreifenwechsel vorangegangen war (vgl. KG VerkMitt 1992, 28; VRS 65, 189; Urteile vom 7. November 1991 - 12 U 5391/90 -, 18. Dezember 1989 - 12 U 669/89 -).
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