Rechtsprechung
| OLG Oldenburg, 10.02.1998 - 12 U 80/97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Umfang der Winterstreupflicht eines Grundstückseigentümers; Zumutbarkeit der Überprüfung allgemein schneefreier Flächen an Frosttagen auf verhältnismäßig geringflächige Eisbildung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umfang der Winterstreupflicht eines Grundstückseigentümers; Zumutbarkeit der Überprüfung allgemein schneefreier Flächen an Frosttagen auf verhältnismäßig geringflächige Eisbildung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)
Streuen und rutschen?
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 823
Verkehrssicherungspflicht für einen Grundstücks-Vorplatz an Frosttagen
Verfahrensgang
- LG Osnabrück, 12.09.1997 - 2 O 240/97
- OLG Oldenburg, 10.02.1998 - 12 U 80/97
- BGH, 19.01.1999 - VI ZR 75/98
Papierfundstellen
- VersR 1999, 1117
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 06.05.1997 - VI ZR 90/96
Mitverschulden des Geschädigten bei Sturz im Schnee
Auszug aus OLG Oldenburg, 10.02.1998 - 12 U 80/97
Rn. 6 Sie macht geltend: Unter Anwendung der in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 6.5.1997 (NJW-RR 97, 1109) entwickelten Grundsätze könne ihr kein Mitverschulden angelastet werden.Im übrigen ist die von der Berufung herangezogene Entscheidung BGH NJW-RR 97, 1109 nicht einschlägig.
- OLG Saarbrücken, 08.11.1974 - 3 U 83/73
Auszug aus OLG Oldenburg, 10.02.1998 - 12 U 80/97
Denn die Verpflichtung der Grundeigentümer, für die Verkehrssicherheit auf ihrem Grundstück zu sorgen, kann nicht dahin ausgedehnt werden, daß es ihnen zuzumuten wäre, an Frosttagen auch allgemein eis- und schneefreie Flächen auf kleinere glatte Stellen, hervorgerufen durch Tropfwasser parkender Autos oder verschüttete Flüssigkeit, zu untersuchen (vgl. OLG Karlsruhe, VersR 1976, 176).
- BGH, 14.02.2017 - VI ZR 254/16
Verkehrssicherungspflichten der Straßenanlieger: Voraussetzungen der winterlichen …
Bestanden mithin nach den getroffenen Feststellungen aufgrund der Witterungsverhältnisse weder eine allgemeine Glätte noch sonst erkennbare Anhaltspunkte für eine ernsthaft drohende Gefahr durch Glättebildung auf dem Bürgersteig vor ihrem Grundstück, war der Beklagte zu 2 aus Gründen der sich aus § 823 Abs. 1 BGB ergebenden allgemeinen Verkehrssicherungspflicht nicht gehalten, den Bürgersteig - wie vom Berufungsgericht angenommen - beim morgendlichen Ausführen seines Hundes eingehender zu überprüfen als ein Passant (vgl. zur Untersuchungspflicht: OLG München, OLGR 2009, 316, 317; OLG Oldenburg, r+s 1999, 415, nachgehend Senatsbeschluss vom 19. Januar 1999 - VI ZR 75/98; OLG Karlsruhe, VersR 1976, 346;… Staudinger/J. Hager, 2009, BGB, § 823 Rn. E 128). - OLG Karlsruhe, 30.12.2008 - 14 U 107/07
Sturz auf einer Eisfläche: Verkehrssicherungspflicht des Verwalters einer …
Die Beklagte Ziff. 1 sei nicht verpflichtet gewesen, die ansonsten eis- und schneefreien Geh- und Fahrwege der Wohnanlage und die Tiefgarageneinfahrt auf solche nicht sichtbaren Eisflächen hin zu untersuchen (OLG Oldenburg, RuS 1999, 415). - OLG Karlsruhe, 21.11.2025 - 25 U 46/24
Glatteisunfall: Zum fehlenden Nachweis "allgemeiner Glätte", insbesondere in …
Denn die Verpflichtung von Grundeigentümer, für die Verkehrssicherheit zu sorgen, kann nicht dahin ausgedehnt werden, dass es ihnen zuzumuten wäre, an Frosttagen Flächen auf vereinzelte glatte Stellen, hervorgerufen beispielsweise durch Tropfwasser oder verschüttete Flüssigkeit, zu untersuchen (vgl. BGH…, Urteil vom 14. Februar 2017 - VI ZR 254/16 -, juris Rn. 8; OLG Karlsruhe, Urteil vom 23. April 1975 - 7 U 104/74 -, juris; OLG Oldenburg (Oldenburg), Urteil vom 10. Februar 1998 - 12 U 80/97 -, juris, nachgehend BGH, Beschluss vom 19. Januar 1999 - VI ZR 75/98).
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