Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 02.12.1991 - 12 U 995/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- LG Bremen, 27.03.2023 - 4 O 244/22
Aktivlegitimation nach einem Verkehrsunfall: Wer ist Inhaber der Forderung?
- LG Hildesheim, 01.04.2004 - 1 S 123/03
Anspruch auf Schadensersatz auf Grund eines Autounfalls; Grundlage der Bewertung …
Dies führt vorliegend zu einer hälftigen Schadensteilung, weil die allein als unstreitig festzustellenden Fahrweisen in gleichem Maße gefährlich erscheinen und damit weder der einen noch der anderen Seite ein überwiegender Verursachungsbeitrag nachzuweisen ist (vergl. OLG Hamm, VRS 100, 438 [OLG Hamm 21.03.2001 - 13 U 216/00], LG Kaiserslautern, ZfSch 1997, 9; LG Detmold, ZfSch 2000, 385; OLG Frankfurt, VersR 1997, 74; OLG Koblenz; Urteil v. 2.12.1991 - 12 U 995/90 -).
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