Rechtsprechung
| FG Niedersachsen, 12.08.2003 - 12 V 557/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Zweifel an Verfassungsmäßigkeit der Anwendung des § 4 Abs. 4a EStG
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsmäßigkeit; Betrieblicher Schuldzinsenabzug; StÄndG 2001; Überentnahme; Unterentnahme - Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Anwendung des § 4 Abs. 4a EStG i.d.F des StÄndG 2001 für die VZ 1999 und 2000
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Anwendung des § 4 Abs. 4a EStG i.d.F des StÄndG 2001 für die VZ 1999 und 2000
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Begrenzung des Schuldzinsenabzugs für die Jahre 1999 und 2000: Verfassungsrechtliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Antragsbefugnis einer Gesellschaft Bürgerlichen Rechts (GbR); Ermittlung nichtabzugsfähiger Schuldzinsen; Zulässigkeit der Rückwirkung eines Gesetzes; Bestehen berechtigten Interesses an Aussetzung der Vollziehung; Qualifizierung als tatbestandliche Rückanknüpfung
Besprechungen u.ä.
- BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Begrenzung des Schuldzinsenabzugs für die Jahre 1999 und 2000: Verfassungsrechtliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 12.08.2003 - 12 V 557/02
- BFH, 15.01.2004 - VIII B 253/03
Papierfundstellen
- EFG 2003, 1678
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (10)
- BFH, 06.02.2002 - VIII B 82/01
Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4 a EStG
Auszug aus FG Niedersachsen, 12.08.2003 - 12 V 557/02
Wäre diesbezüglich die Meinung der Finanzverwaltung richtig, hätte der BFH in seinem Aussetzungsbeschluss vom 06.02.2002 (Az. VIII B 82/01) nicht ernsthafte Zweifel an der Regelung des § 4 Abs. 4 a EStG 1999 geäußert, ebenso das Finanzgericht Düsseldorf in EFG 2001, Seite 1269.Der Beschluss des BFH vom 06.02.2002 (BFH/NV 2002, Seite 647) könne die begehrte Anerkennung des vollständigen Schuldzinsenabzugs im Streitjahr 2000 nicht begründen.
- BFH, 05.03.2001 - IX B 90/00
Verlängerte Spekulationsfrist verfassungsgemäß?
Auszug aus FG Niedersachsen, 12.08.2003 - 12 V 557/02
Der Senat läßt es dahingestellt, ob das in der Rechtsprechung des BFH entwickelte Merkmal des berechtigten Interesses an der Aussetzung eine ausreichende Grundlage im Gesetz findet (diese Frage ebenfalls offen lassend BFH-Beschluss vom 11.6.2002 IX B 16/03 n.v.; BFH-Beschluss vom 5.3.2001 - IX B 90/00 - BStBl. II 2001, 405, 407;… die Rechtsprechung des BFH ablehnend Seer, StuW 2001, 3,17 f. und unter Hinweis auf die frühere und nicht aufgegebene Senatsrechtsprechung des BverfG, Habscheidt, Der Anspruch des Bürgers auf Erstattung verfassungswidriger Steuern, Köln 2003, S. 75 ff, insbesondere S. 87 ff. und 97), weil dieses berechtigte Interesse im Streitfall bejaht werden kann. - BFH, 11.06.2003 - IX B 16/03
Vollziehungsaussetzung bei Wertpapiergeschäften
Auszug aus FG Niedersachsen, 12.08.2003 - 12 V 557/02
Der Senat läßt es dahingestellt, ob das in der Rechtsprechung des BFH entwickelte Merkmal des berechtigten Interesses an der Aussetzung eine ausreichende Grundlage im Gesetz findet (diese Frage ebenfalls offen lassend BFH-Beschluss vom 11.6.2002 IX B 16/03 n.v.; BFH-Beschluss vom 5.3.2001 - IX B 90/00 - BStBl. II 2001, 405, 407;… die Rechtsprechung des BFH ablehnend Seer, StuW 2001, 3,17 f. und unter Hinweis auf die frühere und nicht aufgegebene Senatsrechtsprechung des BverfG, Habscheidt, Der Anspruch des Bürgers auf Erstattung verfassungswidriger Steuern, Köln 2003, S. 75 ff, insbesondere S. 87 ff. und 97), weil dieses berechtigte Interesse im Streitfall bejaht werden kann.
- BFH, 27.08.2002 - XI B 94/02
Rückwirkende Aufhebung des ermäßigten Steuersatzes
Auszug aus FG Niedersachsen, 12.08.2003 - 12 V 557/02
Rn. 42 Die ständige Rechtsprechung des BFH hält bei ernstlichen verfassungsrechtlichen Zweifeln an der Gültigkeit einer Rechtsnorm ein berechtigtes Interesse des Antragstellers an der Gewährung des vorläufigen Rechtsschutzes für erforderlich (vergl. z.B. BFH-Beschluss vom 27.8.2002 XI B 94/02, BFH/NV 2002, 1671). - BFH, 30.12.1996 - I B 61/96
Gewerbesteuer: Hinzurechnung von an ausländische Leasinggeber gezahlten …
Auszug aus FG Niedersachsen, 12.08.2003 - 12 V 557/02
Rn. 36 Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsaktes neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheiten in der Beurteilung von Tatsachen bewirken (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. Februar 1984 III B 40/83, BStBl II 1984, 454 und vom 30. Dezember 1996 I B 61/96, BStBl II 1997, 466). - BFH, 10.02.1984 - III B 40/83
Vollzugsaussetzung - Investitionshilfegesetz
Auszug aus FG Niedersachsen, 12.08.2003 - 12 V 557/02
Rn. 36 Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsaktes neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheiten in der Beurteilung von Tatsachen bewirken (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. Februar 1984 III B 40/83, BStBl II 1984, 454 und vom 30. Dezember 1996 I B 61/96, BStBl II 1997, 466). - BFH, 21.09.2005 - X R 40/02
Schuldzinsenabzug: Berücksichtigung von Unterentnahmen in 1999 und 2000
Auszug aus FG Niedersachsen, 12.08.2003 - 12 V 557/02
Rn. 39 Das FG Baden-Württemberg vertritt im Gegensatz dazu die Auffassung der Finanzverwaltung und geht nicht von einer echten Rückwirkung, sondern vielmehr von einer zulässigen tatbestandlichen Rückanknüpfung aus (…Urt. v. 06.11.2002, 13 K 69/02, EFG 2003, 145;… anders jedoch FG Baden-Württemberg, Urt. v. 23.10.2002, 5 K 316/01 n.v.; Rev. zum BFH, Az.: X R 40/02). - FG Baden-Württemberg, 06.11.2002 - 13 K 69/02
Keine Berücksichtigung von Unterentnahmen aus Wirtschaftsjahren vor 1999 bei der …
Auszug aus FG Niedersachsen, 12.08.2003 - 12 V 557/02
Rn. 39 Das FG Baden-Württemberg vertritt im Gegensatz dazu die Auffassung der Finanzverwaltung und geht nicht von einer echten Rückwirkung, sondern vielmehr von einer zulässigen tatbestandlichen Rückanknüpfung aus (Urt. v. 06.11.2002, 13 K 69/02, EFG 2003, 145;… anders jedoch FG Baden-Württemberg, Urt. v. 23.10.2002, 5 K 316/01 n.v.; Rev. zum BFH, Az.: X R 40/02). - FG Baden-Württemberg, 23.10.2002 - 5 K 316/01
Berücksichtigung von Unterentnahmen aus Wirtschaftsjahren vor 1999 bei der …
Auszug aus FG Niedersachsen, 12.08.2003 - 12 V 557/02
Rn. 39 Das FG Baden-Württemberg vertritt im Gegensatz dazu die Auffassung der Finanzverwaltung und geht nicht von einer echten Rückwirkung, sondern vielmehr von einer zulässigen tatbestandlichen Rückanknüpfung aus (…Urt. v. 06.11.2002, 13 K 69/02, EFG 2003, 145; anders jedoch FG Baden-Württemberg, Urt. v. 23.10.2002, 5 K 316/01 n.v.; Rev. zum BFH, Az.: X R 40/02). - FG Düsseldorf, 16.07.2001 - 15 V 1887/01
Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen
Auszug aus FG Niedersachsen, 12.08.2003 - 12 V 557/02
Wäre diesbezüglich die Meinung der Finanzverwaltung richtig, hätte der BFH in seinem Aussetzungsbeschluss vom 06.02.2002 (Az. VIII B 82/01) nicht ernsthafte Zweifel an der Regelung des § 4 Abs. 4 a EStG 1999 geäußert, ebenso das Finanzgericht Düsseldorf in EFG 2001, Seite 1269.
- FG Münster, 13.10.2003 - 5 K 4658/01
Feststellung von Besteuerungsgrundlagen
Rn. 33 Weder der Wortlaut der Anwendungsregelung des § 52 Abs. 11 EStG in der Fassung des StBereinG 1999 noch des § 4 Abs. 4a S. 4 EStG selbst lassen Raum für die Auslegung, dass Unterentnahmen früherer Wirtschaftsjahre bei der erstmaligen Anwendung dieser Regelung unberücksichtigt zu bleiben haben (so auch die h.M.;… z.B. Blümich/Wacker, EStG § 4 Rdnr. 168i;… Korn, EStG, § 4 Rdnr. 838; Wendt, FR 2000, 417; vgl. auch FG Baden-Württemberg, Urteil vom 23. Oktober 2002 5 K 316/01, EFG 2003, 919; sowie Niedersächsischen FG, Beschluss vom 12. August 2003 12 V 557/02; und FG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Juli 2001 15 V 1887/01, EFG 2001, 1269).
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