Rechtsprechung
| FG Münster, 07.05.2024 - 12 V 660/24 E |
Volltextveröffentlichungen (2)
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FGO § 69 Abs. 4 S. 1, 2 Nr. 2
Zulässigkeit des Antrags an das Gericht auf Aussetzung der Vollziehung der Einkommensteuerbescheide
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Verfahren - Zur Zulässigkeit eines gerichtlichen Antrags auf Aufhebung der Vollziehung, nachdem die Vollstreckung wegen Drittschuldnerzahlung bereits beendet war
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BFH, 12.03.2013 - XI B 14/13
Die besondere Zugangsvoraussetzung in § 69 Abs. 4 Satz 1 FGO gilt auch für …
Auszug aus FG Münster, 07.05.2024 - 12 V 660/24
Ein vorheriger Antrag an die Finanzbehörde ist auch dann erforderlich, wenn - wie hier - die Aufhebung der Vollziehung beantragt wird (BFH-Beschluss vom 12.03.2013 XI B 14/13, BStBl II 2013, 390). - BFH, 11.08.2000 - I S 5/00
Aussetzung der Vollziehung
Auszug aus FG Münster, 07.05.2024 - 12 V 660/24
Rn. 25 Eine Vollstreckung droht i. S. des § 69 Abs. 4 FGO, wenn die Finanzbehörde mit der Vollstreckung begonnen hat oder sie jedenfalls aus Sicht eines objektiven Beobachters so unmittelbar bevorsteht (BFH-Beschluss vom 11.08.2000 I S 5/00, BFH/NV 2001, 314), dass es dem Antragsteller nicht zumutbar ist, sich zunächst noch an die Finanzbehörde zu wenden (…Seer in: Tipke/Kruse, AO/FGO, 180. Lieferung, 3/2024, § 69 FGO, Rz. 78 m.w.N.). - BFH, 19.12.2014 - II B 115/14
Aussetzung der Vollziehung eines Bescheids über die Zurückweisung eines …
Auszug aus FG Münster, 07.05.2024 - 12 V 660/24
Zum Zeitpunkt der Antragstellung drohte also keine Vollstreckung mehr und es hatte auch keine Vollstreckung begonnen (vgl. auch BFH-Beschluss vom 19.12.2014 II B 115/14, BFH/NV 2015, 473); die Vorschrift nach Abschluss der Vollstreckung anzuwenden, wäre weder mit dem Wortlaut noch mit dem Regelungszweck vereinbar (…a.A. offenbar Birkenfeld in: Hübschmann/Hepp/Spitaler: AO/FGO, 279. Lieferung, 4/2024, § 69 FGO, Rn. 1122). - FG Berlin-Brandenburg, 26.06.2017 - 7 V 7151/17
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (§ 69 Abs. 3 FGO) - Einkommensteuer 2014
Auszug aus FG Münster, 07.05.2024 - 12 V 660/24
In einem solchen Fall ist es auch nicht unzumutbar, die begehrte vorläufige Rückzahlung zunächst im Wege eines beim Finanzamt gestellten Antrags auf Aufhebung der Vollziehung zu verfolgen (vgl. auch Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26.06.2017, 7 V 7151/17, EFG 2017, 1461, für den Fall einer Zahlung auf Androhung der Vollstreckung;… zustimmend wohl: Seer in: Tipke/Kruse, AO/FGO, 180. Lieferung, 3/2024, § 69 FGO, Rn. 78).
- FG Hamburg, 16.10.2025 - 6 V 97/25
Finanzgerichtsordnung: Unzulässigkeit eines Antrags auf Aussetzung bzw. Aufhebung …
Nach Zahlung bzw. Abschluss der Vollstreckung ist es im Regelfall auch nicht unzumutbar, die begehrte vorläufige Rückzahlung zunächst im Wege eines beim Finanzamt gestellten Antrags auf Aufhebung der Vollziehung zu verfolgen (vgl. FG Münster, Beschluss vom 7. Mai 2024, 12 V 660/24 E).Für den Fall der Zahlung bzw. Vollstreckung vor Antragstellung ist es im Regelfall auch nicht unzumutbar, die begehrte vorläufige Rückzahlung zunächst im Wege eines beim Finanzamt gestellten Antrags auf Aufhebung der Vollziehung zu verfolgen (vgl. FG Münster, Beschluss vom 7. Mai 2024, 12 V 660/24 E, EFG 2024, 1514, juris-Rn. 21 mit Bezugnahme auf u.a. BFH…, Beschluss vom 19. Dezember 2014, II B 115/14, BFH/NV 2015, 473; für den Fall einer Zahlung auf Androhung der Vollstreckung FG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. Juni 2017, 7 V 7151/17, EFG 2017, 1461).
Die Entscheidung weicht insbesondere nicht von der Rechtsprechung anderer Finanzgerichte ab (FG Münster, Beschluss vom 7. Mai 2024, 12 V 660/24 E, EFG 2024, 1514; Beschwerde unbegründet).
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