Rechtsprechung
| VG Hamburg, 09.07.2003 - 12 VG 589/01 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- VG Hamburg, 09.07.2003 - 12 VG 589/01
- OVG Hamburg, 29.04.2004 - 1 Bf 317/03
- BVerfG, 26.07.2006 - 1 BvR 1326/04
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Hamburg, 25.05.2007 - 1 Bf 383/05
Zweckentfremdung von Wohnraum - hier: Hamburg
Das Bundesverfassungsgericht, Beschl. v. 26.7.2006 - 1 BvR 1326/04 - hat verfassungsrechtlich nicht beanstandet, dass das Verwaltungsgericht Hamburg mit Urteil v. 9.7.2003, 12 VG 589/2001, und das Hamburgische Oberverwaltungsgericht mit Beschluss v. 29.4.2003, 1 Bf 317/03, für den Zeitpunkt Januar 2001 von der Fortgeltung der Zweckentfremdungsverordnung ausgegangen sind. - BVerfG, 26.07.2006 - 1 BvR 1326/04
Verfassungsmäßigkeit eines Verbots der Zweckentfremdung von Wohnraum
b) das Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 9. Juli 2003 - 12 VG 589/2001 -.
dejure.org
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