Rechtsprechung
| OLG Köln, 07.06.2018 - 12 W 17/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- RA Kotz
Gegenstandwert eines Vergleichs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 68 Abs. 3
Abänderung einer Streitwertfestsetzung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 15.03.2018 - 30 O 241/16
- OLG Köln, 07.06.2018 - 12 W 17/18
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- OLG Düsseldorf, 09.06.2008 - 24 W 17/08
Zur Bestimmung des Gegenstandswertes eines Prozessvergleichs - Kein …
Auszug aus OLG Köln, 07.06.2018 - 12 W 17/18
Rn. 4 Der Gegenstandswert eines Vergleichs richtet sich nach ganz herrschender Meinung - der sich der Senat anschließt - danach, worüber der Vergleich geschlossen, d. h. welcher Streit durch den Vergleich beigelegt wird; unmaßgeblich ist demgegenüber, worauf sich die Parteien einigen, d. h. welche Verhandlungsergebnisse / Zugeständnisse Gegenstand des Vergleichs sind (vgl. OLG Düsseldorf, 24 W 17/08, Beschluss vom 09.06.2008, juris Rn. 9 m. w. N.;… OLG München, 14 W 333/99, Beschluss vom 22.02.2000, juris Rn. 8 m. w. N.). - OLG München, 22.02.2000 - 14 W 333/99
Antrag auf Streitwertfestsetzung als Beschwerdeverzicht - Bewertung eines …
Auszug aus OLG Köln, 07.06.2018 - 12 W 17/18
Rn. 4 Der Gegenstandswert eines Vergleichs richtet sich nach ganz herrschender Meinung - der sich der Senat anschließt - danach, worüber der Vergleich geschlossen, d. h. welcher Streit durch den Vergleich beigelegt wird; unmaßgeblich ist demgegenüber, worauf sich die Parteien einigen, d. h. welche Verhandlungsergebnisse / Zugeständnisse Gegenstand des Vergleichs sind (…vgl. OLG Düsseldorf, 24 W 17/08, Beschluss vom 09.06.2008, juris Rn. 9 m. w. N.; OLG München, 14 W 333/99, Beschluss vom 22.02.2000, juris Rn. 8 m. w. N.). - BGH, 10.04.2018 - XI ZR 181/17
Festsetzung der Beschwer i.R.e. Widerrufs eines Darlehensvertrags
Auszug aus OLG Köln, 07.06.2018 - 12 W 17/18
Hierfür hat das Landgericht im Einklang mit der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. zuletzt BGH, XI ZR 181/17, Beschluss vom 10.04.2018, Rn. 2) zu Recht einen Streitwert nach Maßgabe der bis zum Widerruf erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen in Höhe von insgesamt 41.813,59 EUR festgesetzt.
- OLG Köln, 22.01.2019 - 12 W 46/18
Streitwert bei Geltendmachung des Widerrufs eines Verbraucherdarlehensvertrages
Es kommt demgemäß darauf an, welcher Streit durch den Vergleich beigelegt wird; unmaßgeblich ist demgegenüber, worauf sich die Parteien einigen, d. h. welche Verhandlungsergebnisse / Zugeständnisse Gegenstand des Vergleichs sind (OLG Köln, Beschluss vom 07.06.2018, Az. 12 W 17/18, n.v.;… OLG Düsseldorf, 24 W 17/08, Beschluss vom 09.06.2008, juris Rn. 9 m. w. N.;… OLG München, 14 W 333/99, Beschluss vom 22.02.2000, juris Rn. 8 m. w. N.).
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