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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 05.07.2016 - 12 W 204/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,24606
OLG Nürnberg, 05.07.2016 - 12 W 204/16 (https://dejure.org/2016,24606)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 05.07.2016 - 12 W 204/16 (https://dejure.org/2016,24606)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 05. Juli 2016 - 12 W 204/16 (https://dejure.org/2016,24606)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 21.09.2015 - 17 W 64/15

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachtens im Bauprozess

    Auszug aus OLG Nürnberg, 05.07.2016 - 12 W 204/16
    Zudem verweist die Klägerin auf Entscheidungen des OLG Köln (Beschluss vom 21. September 2015 - I-17 W 64/15) und des OLG Koblenz (Beschluss vom 1. Dezember 1988 - 14 W 706/88).

    3) Die Entscheidung des OLG Köln (Beschluss vom 21. September 2015 - I-17 W 64/15) bezieht sich nicht auf ein prozessbegleitendes, sondern auf ein vorgerichtliches Privatgutachten und bringt lediglich zum Ausdruck, dass eine nicht sachverständige Partei unter Umständen zur Substantiierung ihrer Mängelrügen auf die Einholung eines Privatgutachtens angewiesen sein kann.

  • OLG Koblenz, 01.12.1988 - 14 W 706/88

    Gutachten; Fachkundige Partei; Fachbehörde; Gründe der Waffengleichheit; …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 05.07.2016 - 12 W 204/16
    Zudem verweist die Klägerin auf Entscheidungen des OLG Köln (Beschluss vom 21. September 2015 - I-17 W 64/15) und des OLG Koblenz (Beschluss vom 1. Dezember 1988 - 14 W 706/88).

    2) Diesen Fall der Überprüfung eines gerichtlichen Sachverständigengutachten betrifft auch die zitierte Entscheidung des OLG Koblenz (Beschluss vom 1. Dezember 1988 - 14 W 706/88).

  • BGH, 11.11.2014 - VI ZR 76/13

    Arzthaftungsprozess: Anforderungen an die tatrichterliche Auseinandersetzung mit …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 05.07.2016 - 12 W 204/16
    1) Aus der zitierten Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 11. November 2014 - VI ZR 76/13 - r+s 2015, 42) folgt entgegen der Ansicht der Klägerin nicht, dass das Gericht erst dann ein gerichtliches Sachverständigengutachten einholen könnte, wenn ein von einer Seite vorgelegtes Privatgutachten durch ein gegenläufiges Privatgutachten der anderen Seite "gekontert" wird.
  • OLG Karlsruhe, 02.02.2009 - 22 W 1/09

    Parteigutachten; Erstattungsfähigkeit

    Auszug aus OLG Nürnberg, 05.07.2016 - 12 W 204/16
    Zur Begründung weist der Klägerin darauf hin, dass die Kosten für die Einholung von Privatgutachten auch dann erstattungsfähig sind, wenn es gelte, ein vorliegendes privates oder gerichtliches Sachverständigengutachten zu überprüfen, zu widerlegen und zu erschüttern (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 2. Februar 2009 - 22 W 1/09 BSch ZfB 2009, Sammlung Seite 2019 ff).
  • LG Wiesbaden, 27.12.2016 - 4 T 488/16

    Kostenfestsetzungsverfahren -Erstattungsfähigkeit Privatgutachten

    Es muss als eine unabweisbarer Notwendigkeit für die Einholung des Privatgutachten vorliegen, die beispielsweise dann anzunehmen sein kann, wenn einer Partei besondere-technische, mathematische oder sonstige fachliche Kenntnisse der Gegenpartei fehlen, oder es gilt ein vorliegendes privates oder gerichtliches Sachverständigengutachten zu überprüfen, zu widerlegen, zu erschüttern oder dem gerichtlich bestellten Sachverständigen bei seiner Erläuterung sachdienliche Vorhalte zu machen ohne dazu selbst in der Lage zu sein (OLG Nürnberg, Beschluss vom 5.7.2016, 12 W 204/16 juris Tz. 10; OLG Karlsruhe VersR 2010, 232 juris Tz. 2 m.w.N.).
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