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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 13.10.2014 - 12 W 220/14 (BH)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,34480
OLG Oldenburg, 13.10.2014 - 12 W 220/14 (BH) (https://dejure.org/2014,34480)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 13.10.2014 - 12 W 220/14 (BH) (https://dejure.org/2014,34480)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 13. Oktober 2014 - 12 W 220/14 (BH) (https://dejure.org/2014,34480)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Burhoff online

    Akteneinsicht, Beratungshilfe

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Vorliegen einer die Geschäftsgebühr auslösenden Vertretung durch eine vom Rechtsanwalt durchgeführte Einsicht in die staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Einsicht in staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakte wird durch Beratungsgebühr abgegolten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorliegen einer die Geschäftsgebühr auslösenden Vertretung durch eine vom Rechtsanwalt durchgeführte Einsicht in die staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakte

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Bamberg, 08.02.2016 - 4 W 120/15

    Gebühr bei Akteneinsicht

    Die Beratungsgebühr gemäß Nr. 2501 RVG-VV deckt sämtliche mit der Beratung zusammenhängenden Tätigkeiten und damit auch eine vorbereitende Akteneinsicht ab (Anschluss an OLG Oldenburg, Beschluss vom 13.10.2014 - 12 W 220/14, BeckRS 2016, 07010).

    Denn die Beratungsgebühr deckt sämtliche mit der Beratung zusammenhängenden Tätigkeiten und damit auch eine vorbereitende Akteneinsicht ab (ebenso OLG Oldenburg, B.v. 13.10.2014, 12 W 220/14 ; vgl. auch Lissner JurBüro 2013, 564/567 m. w. N.;… ähnlich Mayer/Kroiß RVG, 5. Aufl., RN 1 zu Nr. 2503 VV).

  • OLG Köln, 15.05.2017 - 17 W 201/16

    Erfallen der Geschäftsgebühr bei anwaltlicher Vertretung eines Rechtsuchenden …

    Abzugrenzen ist dabei anhand des Auftrags und nicht etwa anhand der tatsächlich entfalteten konkreten Tätigkeit, der allerdings indizielle Funktion für den Auftragsinhalt beigemessen werden kann (…vgl. Fölsch, in N. Schneider/Wolf, AnwaltKommentar, 8. Aufl., VV 2503 RdNr. 6; Riedel/Sußbauer/H. Schneider, RVG, VV 2503 RdNr. 2 - jew. m. w. Nachw.). Dient die von dem Rechtsanwalt beantragte Akteneinsicht danach ausschließlich der Informationsbeschaffung zur Beratung des Berechtigten, so ist die Geschäftsgebühr - wenn es im Übrigen zu keiner weitergehenden Geschäftsführung für den Mandanten im Außenverhältnis kommt - nicht entstanden (vgl. OLG Bamberg, NJW-RR 2016, 640 - RdNr. 12 gem. Juris; OLG Oldenburg, Beschluss vom 13.10.2014 - 12 W 220/14 - RdNr. 2 gem. Juris - jew. m. w. Nachw.).
  • LG Aachen, 08.07.2016 - 3 T 163/16

    Beratungshilfe; Beratung; Vertretung; Einlegung; Widerspruch; Akteneinsicht; …

    Der Beteiligte zu 2 beruft sich auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 13.10.2014 - 12 W 220/14 -, der sich auch das Oberlandesgerichts Bamberg vom 08.02.2016 - 4 W 120/15 - angeschlossen hat.
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