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| OLG Hamm, 01.10.1997 - 12 W 24/97 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- OLG München, 10.01.2017 - 28 W 19/17
Fristsetzung als Voraussetzung eines Ordnungsgeldbeschlusses gegen einen …
Nur wenn der Sachverständige diese erste Frist versäumt hat, darf ihm eine Nachfrist unter Androhung eines Ordnungsgeldes gesetzt werden (…Beck'scher Online-Kommentar ZPO, Vorwerk/Wolf 22. Edition, Stand 1.9.2016, Rn. 5.1 zu § 411 ZPO, OLG Karlsruhe, Beschluss vom 2.8.2012, 7 W 26/12, OLG Hamm, Beschluss vom 1.10.1997, 12 W 24/97). - LSG Sachsen, 08.11.1999 - L 1 B 9/99
Voraussetzungen für die Festsetzung eines Ordnungsgeldes gegen einen gerichtlich …
Das Bestimmen einer Nachfrist unter Androhung von Ordnungsgeld darf daher, soll sie die Rechtsfolge des § 411 Abs. 2 Satz 1 ZPO auslösen, erst erfolgen, wenn eine "Erstfrist" versäumt wurde (…vgl. Baumbach/Lauterbach/Hartmann ZPO-Kommentar § 411 Rn. 5; ebenso OLG Hamm, Beschluss vom 11.10.1997, Az.: 12 W 24/97; LSG NRW, Beschluss vom 04.03.1980, Az.: L 5 28/79). - LSG Baden-Württemberg, 21.07.2008 - L 13 AL 3061/08 Die Staatskasse hat der Klägerin ihre außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens zu erstatten (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 13. August 1991 - 12 W 16/91 - und vom 1. Oktober 2007 - 12 W 24/97 - beide in Juris veröffentlicht; BfH/NV 1994, 7 bis 33, 734).
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