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| OLG Frankfurt, 19.11.1999 - 12 W 262/99 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Kostenerstattungsanspruch bei Ablehnung eines Festsetzungsantrags nach § 19 BRAGO
Papierfundstellen
- MDR 2000, 544
Wird zitiert von ...
- FG Hamburg, 02.12.2010 - 3 KO 194/10
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG): Keine Kosten für die Vertretung im …
Rn. 34 2. Nach der gesetzlichen Klarstellung im Wortlaut des § 11 Abs. 2 Satz 6 RVG kommt es nicht mehr auf den früheren Stand der Auffassungen zur Auslegung der Vorgängerregelung § 19 Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) an (wie BVerfG vgl. Oberlandesgericht --OLG-- Frankfurt a. M. vom 19. November 1999 12 W 262/99, OLGR Frankfurt 2000, 42, Monatsschrift für Deutsches Recht --MDR-- 2000, 544; a.A. Verwaltungsgericht --VG-- Koblenz vom 26. Februar 2003 3 O 2451/00.KO, JurBüro 2003, 262; Hessisches FG vom 15. Juni 1976 B II 45/76, NJW 1977, 168; a. A. für das Erinnerungsverfahren FG Bremen vom 06. Januar 1994 2 93 357 E 2, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1994, 581 m.w.N.; überholt von Eicken in Gerold/Schmidt, BRAGO, § 19 Rd. 50, inzwischen geänderte Auffassung zu § 11 RVG, s.o. Nachw. zu 1).
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