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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 10.09.2020 - 12 W 326/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,39260
OLG Koblenz, 10.09.2020 - 12 W 326/20 (https://dejure.org/2020,39260)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 10.09.2020 - 12 W 326/20 (https://dejure.org/2020,39260)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 10. September 2020 - 12 W 326/20 (https://dejure.org/2020,39260)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • IWW
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • iprspr.mpipriv.de (Auszüge)

    Außervertragliche Schuldverhältnisse --> Unerlaubte Handlungen, Gefährdungshaftung; Zuständigkeit --> Sonstige besondere Gerichtsstände

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Zweibrücken, 05.07.2021 - 1 W 16/21

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall mit Auslandsberührung: Prüf- und …

    Rn. 3 Die Annahme einer vier- bis sechswöchigen Prüf- und Regulierungsfrist entspricht aktueller obergerichtlicher Rechtsprechung (OLG Hamm, Beschluss vom 28.10.2020, Az. 7 U 58/20; OLG Dresden, Beschluss vom 26.10.2020, Az. 4 W 640/20; OLG Koblenz, Beschluss vom 10.09.2020, Az. 12 W 326/20; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 17.07.2019, Az. 4 W 11/19; OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.12.2014, Az. 7 W 64/14; OLG Köln, Beschluss vom 31.01.2012, Az. 24 W 69/11; OLG Stuttgart, Beschluss vom 26.04.2010, Az. 3 W 15/20; jeweils Juris).

    Bei einer - wie im Streitfall einschlägigen - Auslandsberührung muss dem Versicherer ein längerer Prüf- und Regulierungszeitraum zugebilligt werden, da ausländische Versicherungen und Regulierungsbeauftragte kontaktiert und in die Entscheidung einbezogen werden müssen (OLG Koblenz, Beschluss vom 10.09.2020, Az. 12 W 326/20; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 05.12.2016, Az. 4 W 19/16; jeweils Juris).

  • OLG Saarbrücken, 24.03.2026 - 3 W 12/25

    Zivilprozessrecht: Billigkeitsentscheidung über die Kosten nach übereinstimmender …

    Bei komplexem Unfallhergang, bei Auslandsberührung oder auch bei mehreren dazwischenliegenden Feiertagen kann sich der Zeitraum unter Umständen verlängern (vgl. OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 5. Juli 2021 - 1 W 16/21, Rn. 2 ff., juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 10. September 2020 - 12 W 326/20, Rn. 3 ff., juris; OLG Saarbrücken…, Beschluss vom 17. Juli 2019 - 4 W 11/19, Rn. 21, juris jeweils mwN).

    Rn. 14 c) Anders als das Landgericht angenommen hat, war die dem Regulierungsbüro zuzubilligende Prüffrist bei Eingang der Klage am 28.5.2025 als dem für die Frage der Klageveranlassung im Sinne des § 93 ZPO maßgeblichen Zeitpunkt (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 10. September 2020 - 12 W 326/20, Rn. 7, juris; OLG Saarbrücken…, Beschluss vom 5. Dezember 2016 - 4 W 19/16, Rn. 21, juris mwN auch zur Gegenmeinung) bereits abgelaufen.

  • OLG Saarbrücken, 07.05.2026 - 3 W 1/26

    Anfechtung der Kostenentscheidung eines Anerkenntnisurteils; Bemessung der …

    Allerdings können insbesondere die Komplexität des Unfallhergangs, die Schwierigkeit der Schadensermittlung, aber auch die Person des Ersatzverpflichteten (wie etwa bei Unfällen mit Auslandsbezug) zu einer durchschnittlich längeren Prüfungsfrist führen als bei einfach gelagerten Sachverhalten (vgl. BGH, Urteil vom 27.04.1964 - III ZR 128/63, BeckRS 1964, 31183682; Saarländisches Oberlandesgericht…, Beschluss vom 19.11.2017 - 4 W 16/17, Rn. 12, juris;… Beschluss vom 17. Juli 2019 - 4 W 11/19, Rn. 31, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 10. September 2020 - 12 W 326/20, Rn. 4, juris; OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 5. Juli 2021 - 1 W 16/21, Rn. 4, juris; OLG Dresden…, Beschluss vom 26. Oktober 2020 - 4 W 640/20, Rn. 10, juris; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht…, Beschluss vom 15. Januar 2026 - 7 W 20/25, Rn. 12, juris; OLG Rostock…, Beschluss vom 9. Januar 2001 - 1 W 338/98, Rn. 4, juris;… Lennartz, in: jurisPK-StrVerkR, 3. Aufl., § 119 VVG Rn. 32;… Geigel/Wern, Der Haftpflichtprozess, 29. Aufl., Kap. 40 Rn. 27).
  • OLG Hamm, 26.04.2023 - 11 U 66/22

    Farzeugschaden; Schadensminderungspflicht; Restwert; Wirtschaftlichkeitsgebot; …

    Einem Haftpflichtversicherer, der nach einem Verkehrsunfall in Anspruch genommen wird, ist im Regelfall eine Prüfungszeit von vier bis sechs Wochen zuzubilligen, vor deren Ablauf Verzug nicht eintritt (OLG Koblenz, Beschluss vom 10.09.2020 - 12 W 326/20, NJOZ 2021, 1109 m.w.N.).
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