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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 25.11.2004 - 12 W 40/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,10690
OLG Hamm, 25.11.2004 - 12 W 40/04 (https://dejure.org/2004,10690)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.11.2004 - 12 W 40/04 (https://dejure.org/2004,10690)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. November 2004 - 12 W 40/04 (https://dejure.org/2004,10690)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beendigung eines Beweisverfahrens im Falle einer schriftlichen Gutachtenerstattung zum Zeitpunkt der Übersendung des Gutachtens bzw. des Verlesens des Sitzungsprotokolls bei mündlicher Erläuterung; Hinausschieben des Beendigungszeitpunktes eines Beweisverfahrens im Falle ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verlängerung des Selb. Beweisverfahrens bei Ergänzungsfragen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 485
    Beendigung eines selbständigen Beweisverfahrens nach mündlicher Erläuterung des Gutachtens

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 1685 (Ls.)
  • BauR 2005, 752
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.12.1992 - VII ZR 86/92

    Ende der Unterbrechung der Verjährung durch Einleitung eines selbständigen …

    Auszug aus OLG Hamm, 25.11.2004 - 12 W 40/04
    Rn. 4 Grundsätzlich endet das Beweisverfahren im Falle einer schriftlichen Gutachtenerstattung mit Übersendung des Gutachtens und bei mündlicher Erläuterung des schriftlichen Gutachtens durch den Sachverständigen mit dem Verlesen oder der Vorlage zur Durchsicht des Sitzungsprotokolls (BGH NJW 1993, 851).
  • OLG Koblenz, 13.03.2015 - 10 W 135/15

    Rechtstellung des Antragsgegners im selbständigen Beweisverfahren

    Der Gegenantrag ist jedoch unzulässig, wenn das Beweissicherungsverfahren beendet ist (in Anknüpfung an OLG Hamm, 25.11.2004 - 12 W 40/04, IBRRS 2005, 2570; OLG Koblenz, 27.01.2003 - 8 W 32/03 - OLGR 2003, 162 f.; Werner-Pastor, ebd.).*).

    Der Gegenantrag ist jedoch unzulässig, wenn das Beweissicherungsverfahren beendet ist (in Anknüpfung an OLG Hamm, 25.11.2004 - 12 W 40/04, IBRRS 2005, 2570; OLG Koblenz, 27.01.2003 - 8 W 32/03 - OLGR 2003, 162 f.; Werner-Pastor, ebd.).*).

    Der Gegenantrag ist unzulässig, wenn das Beweissicherungsverfahren beendet ist (OLG Hamm, Beschluss vom 25. November 2004 - 12 W 40/04 - BauR 2005, 75 2 f.; OLG Koblenz, Beschluss vom 27. Januar 2003 - 8 W 32/03 - OLGR 2003, 162 f.; Werner-Pastor, ebd.).

  • OLG Celle, 07.11.2013 - 4 W 177/13

    Pflicht des Gerichts zur Aufforderung des Sachverständigen zur Ergänzung seines …

    Rn. 6 Die aus dem Tenor ersichtliche Zurückverweisung an das Landgericht hat der Senat gewählt, da es zweckmäßig erscheint, das weitere Verfahren dem Landgericht zu überlassen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 25. November 2004 - 12 W 40/04, juris Rn. 9).
  • OLG Celle, 28.06.2007 - 16 W 34/07

    Wann ist es beendet?

    Dies gilt auch für den Fall, dass sich nach Vorlage des schriftlichen Gutachtens und der danach erfolgten Anhörung des Sachverständigen noch Fragen ergeben (OLG Hamm, 12 W 40/04 = BauR 2005, 752).
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