Rechtsprechung
| KG, 09.12.2010 - 12 W 40/10 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Köln, 14.07.2017 - 6 U 177/16
Voraussetzungen des gutgläubigen Erwerbs des Eigentums an einem Pkw
Rn. 75 Dabei bedeutet der Besitz des Briefes nicht zwangsläufig, dass dessen Besitzer auch Eigentümer des Fahrzeuges ist, weil der Brief nicht zwangsläufig Auskunft über die Eigentumsverhältnisse gibt, sondern der Halter des Fahrzeuges eingetragen wird (vgl. KG, Beschluss vom 09.12.2010 - 12 W 40/10, juris). - AG Berlin-Mitte, 27.05.2011 - 20 C 3024/11 Das Eigentum am Kfz ergibt sich nämlich nicht aus der Eintragung im Kfz-Brief (vgl. auch § 25 Abs. 4 Satz 1 StVZO a.F.; jetzt: § 12 Abs. 6 Satz 1 FZV), der als verwaltungsrechtliche Urkunde ohne öffentlichen Glauben lediglich dokumentiert, auf welche Person ein Kfz bei der Zulassungsstelle zugelassen ist (KG, Beschluss vom 09.12.2010 -12 W 40/10-).
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