Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 01.04.1993 - 12 W 60/93 |
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BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 4
Voraussetzungen der Erörterungsgebühr
Verfahrensgang
- LG Darmstadt - 4 O 582/89
- OLG Frankfurt, 01.04.1993 - 12 W 60/93
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Frankfurt, 25.09.2002 - 12 W 145/02
Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten: Voraussetzungen für den Anfall …
Der erkennende Senat hatte sich in ständiger Rechtsprechung (vgl. hierzu den grundsätzlichen Beschluss vom 1.4.1993, 12 W 60/93, in OLGR 1993, 243) der Auffassung angeschlossen, wonach das Entstehen einer Erörterungsgebühr einen auch verbal geäußerten Gedankenaustausch zwischen dem Gericht und zumindest einem Anwalt oder zwischen den Anwälten selbst voraussetzt. - OLG Frankfurt, 09.12.1994 - 12 W 215/94
Anwaltsgebühren: Anfall der Erörterungsgebühr
Sie befindet sich damit im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse - 12 W 214/84 vom 23.08.1984, - 12 W 5S/89 vom 25.04.1989, - 12 W 60/93 vom 01.04.1993 = OLG Report 1993, 243), wonach die Erörterungsgebühr nicht entsteht, wenn nur eine Partei vor dem Berufungsgericht durch einen dort zugelassenen Rechtsanwalt vertreten ist und die Sach- und Rechtslage besprochen wird.
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