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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 01.04.1993 - 12 W 60/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,9902
OLG Frankfurt, 01.04.1993 - 12 W 60/93 (https://dejure.org/1993,9902)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01.04.1993 - 12 W 60/93 (https://dejure.org/1993,9902)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01. April 1993 - 12 W 60/93 (https://dejure.org/1993,9902)
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Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 4
    Voraussetzungen der Erörterungsgebühr

Verfahrensgang

  • LG Darmstadt - 4 O 582/89
  • OLG Frankfurt, 01.04.1993 - 12 W 60/93
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Frankfurt, 25.09.2002 - 12 W 145/02

    Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten: Voraussetzungen für den Anfall …

    Der erkennende Senat hatte sich in ständiger Rechtsprechung (vgl. hierzu den grundsätzlichen Beschluss vom 1.4.1993, 12 W 60/93, in OLGR 1993, 243) der Auffassung angeschlossen, wonach das Entstehen einer Erörterungsgebühr einen auch verbal geäußerten Gedankenaustausch zwischen dem Gericht und zumindest einem Anwalt oder zwischen den Anwälten selbst voraussetzt.
  • OLG Frankfurt, 09.12.1994 - 12 W 215/94

    Anwaltsgebühren: Anfall der Erörterungsgebühr

    Sie befindet sich damit im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse - 12 W 214/84 vom 23.08.1984, - 12 W 5S/89 vom 25.04.1989, - 12 W 60/93 vom 01.04.1993 = OLG Report 1993, 243), wonach die Erörterungsgebühr nicht entsteht, wenn nur eine Partei vor dem Berufungsgericht durch einen dort zugelassenen Rechtsanwalt vertreten ist und die Sach- und Rechtslage besprochen wird.
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