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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 30.06.2016 - 12 W 913/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,41460
OLG Nürnberg, 30.06.2016 - 12 W 913/16 (https://dejure.org/2016,41460)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 30.06.2016 - 12 W 913/16 (https://dejure.org/2016,41460)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 30. Juni 2016 - 12 W 913/16 (https://dejure.org/2016,41460)
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Wird zitiert von ... (8)

  • KG, 27.09.2024 - W 3/24

    Beschwer der obsiegenden Partei bei zu niedriger Streitwertfestsetzung und die …

    Die bloße Aussicht, freiwillig an die eigenen Bevollmächtigten gezahlte Honorare über eine höhere Kostenerstattung stärker von einem solventen Gegner refinanzieren lassen zu können, begründe noch kein schutzwürdiges Interesse der Partei an einer möglichst hohen Streitwertfestsetzung (so OLG Köln…, Beschluss vom 18. Oktober 2011 - I-6 W 226/11, Rn. 2, juris m.w.N.; OLG Nürnberg, Beschluss vom 30. Juni 2016 - 12 W 913/16, Rn. 21, juris).

    Rn. 20 Nach Auffassung des Senats kommt in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hinreichend zum Ausdruck, dass die erfolgte Einschränkung (Streitwertbeschwerde könne nicht dafür genutzt werden, das finanzielle Risiko der Gegenpartei an der Prozessführung zu steigern) nicht grundsätzlich gegen die Annahme einer Beschwer im Falle einer Gebührenvereinbarung sprechen soll (so offenbar auch das OLG Nürnberg, Beschluss vom 30. Juni 2016 - 12 W 913/16 -, Rn. 22, juris im Hinblick auf die genannten Ausführungen des BGH: "Diese Bedenken werden durch den Bundesgerichtshof auch insoweit geteilt, …").

  • OLG Karlsruhe, 27.12.2024 - 2 UF 157/24

    Beschwerde gegen zu niedrige Festsetzung des Verfahrenswertes

    Nur ausnahmsweise kann ein Beteiligter auch einmal durch einen zu geringen Wert beschwert sein, nämlich dann, wenn er mit seinem Anwalt eine wertunabhängige Vergütungsvereinbarung getroffen hat und bei einem höheren Verfahrenswert einen höheren Erstattungsanspruch erzielen würde (wohl h.A.: Sächsisches Oberverwaltungsgericht…, Beschluss vom 1. März 2006 - 2 E 324/05 -, Rn. 4, juris; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg…, Beschluss vom 26. September 1991 - 1 S 2086/91 -, Rn. 1, juris;… NK-GK, a.a.O., Rn. 33, beck-online; Toussaint/Toussaint, ebenda; a.A. KG…, Beschluss vom 01. März 2016 - 23 W 7/16, BeckRS 2016, 4641 Rn. 4, beck-online; KG…, Beschluss vom 23. April 2024 - 23 W 4/24 -, Rn. 6, juris; OLG Köln, Beschluss vom 18. Oktober 2011 - 6 W 226/11, NJOZ 2012, 931, beck-online; OLG Nürnberg, Beschluss vom 30. Juni 2016 - 12 W 913/16).
  • OLG Karlsruhe, 27.12.2024 - 2 WF 157/24

    Beschwerde gegen zu niedrige Festsetzung des Verfahrenswertes

    Nur ausnahmsweise kann ein Beteiligter auch einmal durch einen zu geringen Wert beschwert sein, nämlich dann, wenn er mit seinem Anwalt eine wertunabhängige Vergütungsvereinbarung getroffen hat und bei einem höheren Verfahrenswert einen höheren Erstattungsanspruch erzielen würde (wohl h.A.: Sächsisches Oberverwaltungsgericht…, Beschluss vom 1. März 2006 - 2 E 324/05 -, Rn. 4, juris; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg…, Beschluss vom 26. September 1991 - 1 S 2086/91 -, Rn. 1, juris;… NK-GK, a.a.O., Rn. 33, beck-online; Toussaint/Toussaint, ebenda; a.A. KG…, Beschluss vom 01. März 2016 - 23 W 7/16, BeckRS 2016, 4641 Rn. 4, beck-online; KG…, Beschluss vom 23. April 2024 - 23 W 4/24 -, Rn. 6, juris; OLG Köln, Beschluss vom 18. Oktober 2011 - 6 W 226/11, NJOZ 2012, 931, beck-online; OLG Nürnberg, Beschluss vom 30. Juni 2016 - 12 W 913/16).
  • OLG Brandenburg, 14.03.2023 - 6 W 13/23

    Festsetzung des Gebührenstreitwertes; Zulässigkeit der Beschwerde bezüglich der …

    Andere Gerichte sind der Auffassung, dass die bloße Aussicht, freiwillig an die eigenen Bevollmächtigten gezahlte Honorare über eine höhere Kostenerstattung stärker von einem solventen Gegner refinanzieren zu lassen, begründe noch kein schutzwürdiges Interesse der Partei an einer möglichst hohen Streitwertfestsetzung (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 18.10.2011 - I-6 W 226/11; OLG Nürnberg, Beschluss vom 30.06.2016 - 12 W 913/16, zit. jeweils nach juris).
  • VGH Bayern, 30.04.2025 - 9 C 24.235

    Erfolgreiche Streitwertbeschwerde in einer Streitigkeit über Nebenbestimmungen zu …

    Rn. 12 Soweit gegen die Zulässigkeit einer solchen Streitwertbeschwerde eingewandt wird, die bloße Aussicht, ein freiwillig an den eigenen Bevollmächtigten gezahltes Honorar über eine höhere Kostenerstattung stärker von einem solventen Gegner refinanzieren lassen zu können, begründe kein schutzwürdiges Interesse an einer möglichst hohen Streitwertfestsetzung (…vgl. OLG Köln, B.v. 18.10.2011 - I-6 W 226/11 - juris Rn. 2; OLG Nürnberg, B.v. 30.6.2016 - 12 W 913/16 - juris Rn. 21), überzeugt dies nicht.
  • OLG Brandenburg, 02.10.2025 - 6 W 76/25
    Andere Gerichte sind der Auffassung, die bloße Aussicht, freiwillig an den eigenen Bevollmächtigten gezahlte Honorare über eine höhere Kostenerstattung stärker von einem solventen Gegner refinanzieren zu lassen, begründe noch kein schutzwürdiges Interesse der Partei an einer möglichst hohen Streitwertfestsetzung (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 23.04.2024 - 23 W 4/24; OLG Nürnberg, Beschluss vom 30.06.2016 - 12 W 913/16; OLG Köln, Beschluss vom 18.10.2011 - I-6 W 226/11; jeweils zit. nach juris).
  • OLG Brandenburg, 29.04.2025 - 3 W 82/24
    Nach anderer Auffassung begründet die bloße Aussicht, freiwillig an die eigenen Bevollmächtigten gezahlte Honorare über eine höhere Kostenerstattung stärker von einem solventen Gegner refinanzieren zu lassen, noch kein schutzwürdiges Interesse der Partei an einer möglichst hohen Streitwertfestsetzung (OLG Köln, Beschluss vom 18.10.2011 - I-6 W 226/11, juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 30.06.2016 - 12 W 913/16, juris).
  • LG München I, 13.03.2025 - 36 T 346/25

    Streitwertfestsetzung, Beschlussanfechtung, Beschlussersetzung, …

    Rn. 16 Während das OLG Nürnberg (Beschluss v. 30.06.2016, Az. 12 W 913/16) mit Verweis auf OLG Köln MDR 2012, 185 die erforderliche Beschwer verneint, weil die bloße Aussicht, freiwillig an die eigenen Bevollmächtigten gezahlte Honorare über eine höhere Kostenerstattung stärker von einem solventen Gegner refinanzieren lassen zu können, noch kein schutzwürdiges Interesse der Partei an einer möglichst hohen Streitwertfestsetzung begründe, bejaht das KG Berlin (Beschluss vom 27.09.2024 - W 3/24 Kart, BeckRS 2024, 34525) die erforderliche Beschwer.
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