Rechtsprechung
| OLG Köln, 12.07.2016 - 12 WF 134/16 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RVG § 48
Gebühren des beigeordneten Rechtsanwalts bei Abschluss eines Mehrvergleichs - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gebühren des beigeordneten Rechtsanwalts bei Abschluss eines Mehrvergleichs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Brühl, 14.06.2016 - 31 F 367/15
- AG Brühl, 14.06.2016 - 31 F 367/16
- AG Brühl, 29.06.2016 - 31 F 367/15
- OLG Köln, 12.07.2016 - 12 WF 134/16
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- BGH, 08.06.2004 - VI ZB 49/03
Umfang der Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Erörterungstermin
Auszug aus OLG Köln, 12.07.2016 - 12 WF 134/16
Rn. 6 Diese Rechtsprechung steht im Einklang mit derjenigen des Bundesgerichtshofs zur Situation im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren (BGH, Beschluss vom 08.06.2004, VI ZB 49/03, NJW 2004, 2595-2597) an. - OLG Bamberg, 21.03.2011 - 4 W 42/10
Prozesskostenhilfe: Erstreckung von Prozesskostenhilfe auf einen sogenannten …
Auszug aus OLG Köln, 12.07.2016 - 12 WF 134/16
Rn. 5 Wird die VKH- Bewilligung auf einen Vergleich erstreckt, in dem auch bislang nicht rechtshängige Gegenstände geregelt werden, so hat dies - sofern nicht der Sonderfall des Scheidungsverbundverfahrens gemäß § 48 Abs. 3 RVG betroffen ist - zur Folge, dass dem beigeordneten Rechtsanwalt für den Mehrvergleich aus der Staatskasse lediglich die Einigungsgebühr, nicht jedoch die Verfahrens- und Terminsgebühr zu erstatten ist ( so auch OLG Oldenburg…, Beschluss vom 15.10.2012, 11 WF 246/12, zitiert nach juris, Rn. 7; Hamburgisches Oberverwaltungsgericht…, Beschluss vom 8.3.2013, 3 So 126/12, zitiert nach juris, Rn. 12 = NJW 2013, 2378; OLG Bamberg, Beschluss vom 21.3.2011, 4 W 42/10, zitiert nach juris, Rn. 40 = FamRZ 2011, 1605-1607; OLG Hamm, Beschluss vom 14.2.2012;… 25 W 23/12, zitiert nach juris Rn. 8). - OLG Hamm, 14.02.2012 - 25 W 23/12
Umfang der Bewilligung der Prozesskostenhilfe bei Abschluss eines Vergleichs
Auszug aus OLG Köln, 12.07.2016 - 12 WF 134/16
Rn. 5 Wird die VKH- Bewilligung auf einen Vergleich erstreckt, in dem auch bislang nicht rechtshängige Gegenstände geregelt werden, so hat dies - sofern nicht der Sonderfall des Scheidungsverbundverfahrens gemäß § 48 Abs. 3 RVG betroffen ist - zur Folge, dass dem beigeordneten Rechtsanwalt für den Mehrvergleich aus der Staatskasse lediglich die Einigungsgebühr, nicht jedoch die Verfahrens- und Terminsgebühr zu erstatten ist ( so auch OLG Oldenburg…, Beschluss vom 15.10.2012, 11 WF 246/12, zitiert nach juris, Rn. 7; Hamburgisches Oberverwaltungsgericht…, Beschluss vom 8.3.2013, 3 So 126/12, zitiert nach juris, Rn. 12 = NJW 2013, 2378; OLG Bamberg…, Beschluss vom 21.3.2011, 4 W 42/10, zitiert nach juris, Rn. 40 = FamRZ 2011, 1605-1607; OLG Hamm, Beschluss vom 14.2.2012; 25 W 23/12, zitiert nach juris Rn. 8).
- OLG Köln, 02.10.2014 - 12 WF 130/14
Höhe der Gebühren des beigeordneten Rechtsanwalts bei Bewilligung der …
Auszug aus OLG Köln, 12.07.2016 - 12 WF 134/16
Rn. 4 Der Senat hält weiterhin an seiner mit Beschlüssen vom 1.3.2012 (…12 WF 29/12, zitiert nach juris, Rn. 31-42 = MDR 2012, 1193, 1194) und 2.10.2014 (12 WF 130/14, FamRZ 2015, 1825, zitiert nach juris, Rn. 5-12) geäußerten Rechtsauffassung fest. - OVG Hamburg, 08.03.2013 - 3 So 126/12
Umfang der Rechtsanwaltsvergütung bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe für …
Auszug aus OLG Köln, 12.07.2016 - 12 WF 134/16
Rn. 5 Wird die VKH- Bewilligung auf einen Vergleich erstreckt, in dem auch bislang nicht rechtshängige Gegenstände geregelt werden, so hat dies - sofern nicht der Sonderfall des Scheidungsverbundverfahrens gemäß § 48 Abs. 3 RVG betroffen ist - zur Folge, dass dem beigeordneten Rechtsanwalt für den Mehrvergleich aus der Staatskasse lediglich die Einigungsgebühr, nicht jedoch die Verfahrens- und Terminsgebühr zu erstatten ist ( so auch OLG Oldenburg…, Beschluss vom 15.10.2012, 11 WF 246/12, zitiert nach juris, Rn. 7; Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 8.3.2013, 3 So 126/12, zitiert nach juris, Rn. 12 = NJW 2013, 2378; OLG Bamberg…, Beschluss vom 21.3.2011, 4 W 42/10, zitiert nach juris, Rn. 40 = FamRZ 2011, 1605-1607; OLG Hamm, Beschluss vom 14.2.2012;… 25 W 23/12, zitiert nach juris Rn. 8). - OLG Köln, 01.03.2012 - 12 WF 29/12
Auszug aus OLG Köln, 12.07.2016 - 12 WF 134/16
Rn. 4 Der Senat hält weiterhin an seiner mit Beschlüssen vom 1.3.2012 (12 WF 29/12, zitiert nach juris, Rn. 31-42 = MDR 2012, 1193, 1194) und 2.10.2014 (…12 WF 130/14, FamRZ 2015, 1825, zitiert nach juris, Rn. 5-12) geäußerten Rechtsauffassung fest. - OLG Oldenburg, 15.10.2012 - 11 WF 246/12
Anforderungen an die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für die …
Auszug aus OLG Köln, 12.07.2016 - 12 WF 134/16
Rn. 5 Wird die VKH- Bewilligung auf einen Vergleich erstreckt, in dem auch bislang nicht rechtshängige Gegenstände geregelt werden, so hat dies - sofern nicht der Sonderfall des Scheidungsverbundverfahrens gemäß § 48 Abs. 3 RVG betroffen ist - zur Folge, dass dem beigeordneten Rechtsanwalt für den Mehrvergleich aus der Staatskasse lediglich die Einigungsgebühr, nicht jedoch die Verfahrens- und Terminsgebühr zu erstatten ist ( so auch OLG Oldenburg, Beschluss vom 15.10.2012, 11 WF 246/12, zitiert nach juris, Rn. 7; Hamburgisches Oberverwaltungsgericht…, Beschluss vom 8.3.2013, 3 So 126/12, zitiert nach juris, Rn. 12 = NJW 2013, 2378; OLG Bamberg…, Beschluss vom 21.3.2011, 4 W 42/10, zitiert nach juris, Rn. 40 = FamRZ 2011, 1605-1607; OLG Hamm, Beschluss vom 14.2.2012;… 25 W 23/12, zitiert nach juris Rn. 8).
- BGH, 17.01.2018 - XII ZB 248/16
Verfahrenskostenhilfe in einer Familiensache: Vergütungsanspruch des …
Andererseits wird darauf abgestellt, dass die Verfahrenssituation vergleichbar mit derjenigen eines Vergleichsschlusses im Erörterungstermin des Verfahrenskostenhilfeverfahrens sei (§ 118 Abs. 1 Satz 3 ZPO), für die nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe ebenfalls nur für die Einigungsgebühr bewilligt werden könne (OLG Dresden FamRZ 2017, 993 f.; FamRZ 2017, 316 f.; KG AGS 2017, 418; OLG Köln Beschluss vom 12. Juli 2016 - 12 WF 134/16 - juris Rn. 4; OLG Dresden FamRZ 2017 316 f.; OLG Nürnberg AGS 2017, 197; OLG Jena JurBüro 2015, 640; OLG Celle [10. Zivilsenat] AGS 2015, 236, 237 f. und FamRZ 2011, 835, 836; OLG Koblenz [1. Senat für Familiensachen] FamRZ 2014, 1877 f.).
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