Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 04.04.1995 - 12 WF 44/95 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
ZPO § 115 Abs. 1 S. 3 (a.F.)
Papierfundstellen
- FamRZ 1996, 42
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Bremen, 28.06.2007 - 1 W 22/07
Pkw als geschütztes Vermögen, das nicht bei der Bewilligung von …
Nach der zutreffenden Rechtsprechung der Obergerichte sind Personenkraftwagen im Rahmen eines PKH-Antrages grundsätzlich als einzusetzendes Vermögen i.S. des § 115 Abs. 2 Satz 1 ZPO anzusehen (Kammergericht Berlin, MDR 2006, 946 m.w.N.; Brandenburgisches Oberlandesgericht, MDR 2006, 1174; OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, 647; HansOLG Hamburg, FamRZ 1996, 42; OLG Bamberg, JurBüro 1992, 346; OVG Münster, NJW 1997, 540;… siehe z.B. auch Zöller-Philippi, Komm. zur ZPO, 26. Aufl. 2007, § 115 Rn. 56). - OLG Karlsruhe, 02.05.2022 - 18 WF 32/22
Verfahrenskostenhilfe: Berechnung der Kaufkraftparität eines in der Schweiz …
Finanzierungskosten für einen Pkw sind grundsätzlich nicht absetzbar, es sei denn, die Verpflichtung wurde eingegangen, bevor der Rechtsstreit, für den Verfahrenskostenhilfe beantragt ist, absehbar war und der Beteiligte ist auf die Nutzung des Fahrzeugs beruflich unbedingt angewiesen (OLG Hamburg vom 04.04.1995 - 12 WF 44/95, FamRZ 1996, 42, juris;… OLG Naumburg vom 19.12.2008 - 3 WF 320/08, FamRZ 2009, 1233, juris Rn. 3;… MünchKomm/Wache, a.a.O. § 115 Rn. 55). - OLG Hamm, 13.06.2006 - 6 WF 160/06
Berücksichtigungsfähigkeit von Tilgungsraten bei der Bestimmung der …
Wer auf die Benutzung eines Pkw nicht angewiesen ist, kann die Finanzierungskosten hierfür nicht abziehen, wenn diese in einem Missverhältnis zu seinem Einkommen stehen und es ihm zuzumuten ist, das Auto zu verkaufen und aus dem Erlös das Darlehen zurückzuzahlen, das er zum Ankauf des Autos aufgenommen hat (OLG Hamburg, FamRZ 1996, 42). - OLG München, 05.12.2008 - 32 W 2694/08 Ferner müsste er sein Kfz verwerten, da dieses nicht beruflich verwendet wird (OLG Hamburg FamRZ 1996, 42); § 115 ZPO verweist auf die Vorschriften des § 90 SBG XII. Nach ständiger Rechtsprechung zur inhaltsgleichen Vorgängervorschrift, dem BSHG, zählen beruflich nicht verwendete Kraftfahrzeuge nicht zum Schonvermögen (BGH WuM 2006, 709; OLG Bremen OLGReport 2007, 619; 2008, 839; KG NZV, 2007, 43; vgl. auch BayVGH BayVBl. 1995, 663; OVG Münster NJW 1993, 1412; OVG Hamburg NVwZ-RR 1993, 366; BVerwG Urteil vom 08.07.91, 5 B 57/91).
- LSG Thüringen, 26.11.2003 - L 6 B 28/03
Entziehung der Rente wegen Erwerbsunfähigkeit; Ärztlicher Befundbericht zum …
Rn. 10 Grundsätzlich kann einem Kläger zugemutet werden, sein Kraftfahrzeug als einzusetzendes Vermögen zu verwerten, wenn es nicht zu dem in § 88 Abs. 2 BSHG genannten Schonvermögen gehört (vgl. OLG Köln in FamRZ 1998, 1522; OVG Münster in NJW 1997, 540; OLG Hamburg in FamRZ 1996, 42;… Philippi in Zöller, Zivilprozessordnung, 23. Auflage 2002, § 115 Rdnr. 62;… Stein/Jonas, Kommentar zur Zivilprozessordnung, 21. Auflage 1994, § 115 Rdnr. 130;… Wax in Münchener Kommentar zur Zivilprozessordnung, 1992, § 115 Rdnr. 56) und keine besondere Härte i.S. des § 88 Abs. 3 BSHG vorliegt (…vgl. Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 3. Auflage 2003 Rdnr. 313, 319).
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