Rechtsprechung
| VGH Bayern, 11.09.2000 - 12 ZB 00.2178 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VGH Bayern, 08.07.2004 - 12 B 99.3020
Sozialhilfe - öffentlich-rechtlich zur Auskunft verpflichtet ist, wer als …
Denn der Zweck der genannten Vorschriften gebietet es, als Unterhaltspflichtige im Sinne des § 116 Abs. 1 BSHG alle Personen anzusehen, die als Unterhaltsschuldner in Betracht kommen, d.h. nicht offensichtlich ausscheiden (sog. Negativevidenz, vgl. BVerwG vom 21.1.1993 BVerwGE 91, 375/377 = NDV 1993, 346; vgl. dazu auch Beschlüsse des Senats vom 11.9.2000 Az. 12 ZB 00.2178, und vom 2.5.2001 Az. 12 ZB 01.855).
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