Rechtsprechung
| VGH Bayern, 13.06.2001 - 12 ZB 01.944 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2007 - L 1 AS 12/06
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Nach ständiger Rechtsprechung zum Sozialhilferecht, der sich der erkennende Senat anschließt, ist daher - ebenso wie die Überleitung des Unterhaltsanspruchs nach § 33 SGB II - das Auskunftsverlangen erst dann rechtswidrig, wenn der Unterhaltsanspruch offensichtlich nicht besteht (sog. Negativevidenz; vgl. BVerwG, Urteil v. 21.01.1993, 5 C 22/90, BVerwGE 91, 375 ff.; BVerwG, Urteil v. 17.06.1993, 5 C 43.90, BVerwGE 92, 330 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 17.01.2000, 22 A 6004/96, ZfSH/SGB 2000, 358 f.; Bayerischer VGH, Urteil v. 13.06.2001, 12 ZB 01.944; Bayerischer VGH, Urteil v. 08.07.2004, 12 B 99.3020). - LSG Baden-Württemberg, 18.10.2007 - L 7 SO 2737/06 Das hier allein zu prüfende Auskunftsverlangen kann nicht an einer lediglich denkbaren Rechtswidrigkeit der Sozialhilfegewährung scheitern (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 13. Juni 2001 - 12 ZB 01.944).
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