Rechtsprechung
| VGH Bayern, 16.03.2007 - 12 ZB 06.1403 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- VG Bayreuth, 04.11.2011 - B 3 E 11.611
Fachrichtungswechsel nach dem vierten Semester; Anwendbarkeit des § 7 Abs. 3 Satz …
Schließlich werde auch im Beschluss des BayVGH vom 16.03.2007 (Az. 12 ZB 06.1403) darauf abgestellt, dass durch eine Anrechnung von bisher abgeleisteten Semestern auf das nachfolgende Studium sichergestellt werde, dass die gesamte Studienzeit die Dauer von drei Semestern für das Erststudium und die Regelstudienzeit für das Zweitstudium nicht überschreite.Rn. 45 Das Bundesverfassungsgericht hat für seine erweiternde Auslegung des früheren § 7 Abs. 3 BAföG entscheidend darauf abgestellt, dass wegen der "Anrechnung" von Semestern der bisherigen Fachrichtung die für die Ausbildungsförderung maßgebliche Zeitschwelle nicht überschritten wird (siehe dazu BayVGH vom 16.3.2007 Az. 12 ZB 06.1403).
- VG Ansbach, 26.07.2012 - AN 2 K 12.00454
Wechsel vom Studium mit dem Ziel Lehramt an beruflichen Schulen zum Studium …
Dies ist aber zur Überzeugung der Kammer für eine Anwendung des § 7 Abs. 3 Satz 5 BAföG maßgeblich (in diese Richtung wohl auch schon der Beschluss des BayVGH vom 16.3.2007 Az. 12 ZB 06.1403, wo allerdings nur die oben genannte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und nicht schon die Ergänzung des § 7 Abs. 3 BAföG durch den nunmehrigen Satz 5 vorlag und wo eine andersartige Konstellation eines Mehrfächerstudienganges zu beurteilen war).Rn. 46 Das Bundesverfassungsgericht hat für seine erweiternde Auslegung des früheren § 7 Abs. 3 BAföG gerade und entscheidend darauf abgestellt, dass wegen der "Anrechnung" von Semestern der bisherigen Fachrichtung die für die Ausbildungsförderung maßgebliche Zeitschwelle nicht überschritten wird (siehe dazu bereits BayVGH vom 16.3.2007 Az. 12 ZB 06.1403).
- VG Augsburg, 22.09.2015 - Au 3 K 15.1008
Fachrichtungswechsel; unabweisbarer Grund (verneint)
Dabei stellte das Bundesverfassungsgericht für seine erweiternde Auslegung des früheren § 7 Abs. 3 BAföG gerade und entscheidend darauf ab, dass wegen der "Anrechnung" von Semestern der bisherigen Fachrichtung die für die Ausbildungsförderung maßgebliche Zeitschwelle nicht überschritten wird (vgl. BayVGH, U.v. 16.6.2011 - 12 BV 10.2187 - juris; B.v. 16.3.2007 - 12 ZB 06.1403 - juris). - VGH Bayern, 16.06.2011 - 12 BV 10.2187
BAföG; Lehramt Gymnasium; Fachrichtungswechsel
Rn. 27 Das Bundesverfassungsgericht hat für seine erweiternde Auslegung des früheren § 7 Abs. 3 BAföG gerade und entscheidend darauf abgestellt, dass wegen der "Anrechnung" von Semestern der bisherigen Fachrichtung die für die Ausbildungsförderung maßgebliche Zeitschwelle nicht überschritten wird (siehe dazu bereits BayVGH vom 16.3.2007 Az. 12 ZB 06.1403). - VG Ansbach, 05.07.2010 - AN 2 K 09.02155
Förderschädlichkeit des Austausches eines Hauptfaches im Lehramtsstudium (erst) …
Dies ist aber zur Überzeugung der Kammer für eine Anwendung des § 7 Abs. 3 Satz 5 BAföG maßgeblich (in diese Richtung wohl auch schon der Beschluss des BayVGH vom 16.3.2007 Az. 12 ZB 06.1403, wo allerdings nur die o. g. Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und nicht schon die Ergänzung des § 7 Abs. 3 BAföG durch den nunmehrigen Satz 5 vorlag und wo eine andersartige Konstellation eines Mehrfächerstudienganges zu beurteilen war).
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