Rechtsprechung
| VGH Bayern, 06.03.2007 - 12 ZB 06.2726 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2010 - 3 L 222/07
Rückforderung von BAföG-Leistungen; Darlehensgewährung; Rückzahlungspflicht; …
Eventuelle sonstige familieninterne Beschränkungen und Bindungen sowie interne Absprachen, welche die rechtliche Zuordnung und Zugriffsmöglichkeit unberührt lassen, können prinzipiell angesichts der Nachrangigkeit staatlicher Ausbildungsförderung die Herausnahme aus der Vermögensanrechnung nicht begründen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.02.2000 - 5 B 182/99 -, juris;… OVG Bremen, Urt. v. 21.01.2007 - 2 A 245/05 -, juris; BayVGH, Beschl. v. 16.05.2007 - 12 C 07.359 -, juris; Beschl. v. 06.03.2007 - 12 ZB 06.2726 -, juris; Beschl. v. 28.02.2007 - 12 ZB 06.2581 -, juris; OVG Lüneburg, Beschl. v. 29.05.2007 - 4 LA 88/07 -, juris) und bewirken daher rechtlich gesehen auch kein Verwertungshindernis im Sinne des § 27 Abs. 1 Satz 2 BAföG. - OVG Saarland, 27.05.2008 - 3 A 373/07
Rückforderung zu Unrecht gezahlter Ausbildungsförderung; Kontoeröffnung auf den …
hierzu BVerwG, Entscheidung vom 16.2.2000 - 5 B 182/99 - OVG Bremen, Urteil vom 21.2.2007 - 2 A 245/05 -, BayVGH, Beschlüsse vom 16.5.2007 - 12 C 07.359 - vom 6.3.2007 - 12 ZB 06.2726 - und vom 28.2.2007 - 12 ZB 06.2581 - OVG Lüneburg, Beschluss vom 29.5.2007 - 4 LA 88/07 - jeweils zitiert nach Juris; Rothe/Blanke BAföG, § 27 Rdnr. 10 m.w.N. - VG Ansbach, 29.08.2008 - AN 2 K 07.00772
BAföG-Abänderung und Rückforderung wegen nachträglicher Vermögensanrechnung im …
Die Klägerin muss sich bei den Gegebenheiten dieses Falles jedenfalls vorhalten lassen, dass es von ihr in diesem Sinne grob fahrlässig war, bei ihrer Antragstellung auf Ausbildungsförderung nichts davon erwähnt zu haben, dass sie neben angegebenen Bankguthaben von gut 4.900,00 EUR zum Antragszeitpunkt erst drei Monate zuvor darüber hinaus 6.400,00 EUR auf einem weiteren Bankkonto gehabt hatte (und abgehoben hatte), und sie stattdessen ohne diesbezügliche Rücksprache mit dem Amt angenommen hat, ihr stünde die Ausbildungsförderung zu (vgl. dazu z.B. auch schon die Entscheidungen des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs vom 6.3.2007 Az.: 12 ZB 06.2726 und vom 27.11.2006 Az.: 12 C 06.1171). - VG Augsburg, 01.04.2008 - Au 3 K 07.1231
Rückforderung; Ausbildungsförderung; rechtsmissbräuchliche Vermögensverfügung; …
Bei entsprechenden Zweifeln hat der Auszubildende die Umstände der Behörde mitzuteilen und sich dort gegebenenfalls beraten zu lassen, der allein eine entsprechende rechtliche Bewertung hinsichtlich der Auswirkung auf die Bewilligung von Ausbildungsförderung zukommt (vgl. BayVGH vom 6.3.2007, 12 ZB 06.2726). - VG Augsburg, 01.07.2008 - Au 3 K 07.452
Ausbildungsförderung; Rückforderung; Vermögensbegriff; Sparbuch naher …
Die Beurteilung der Frage, ob und in welcher Höhe Vermögenswerte im Rahmen der Ausbildungsförderung einzusetzen sind, kommt insoweit ausschließlich der zuständigen Behörde zu (vgl. BayVGH vom 6.3.2007, 12 ZB 06.2726).
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