Rechtsprechung
| VGH Bayern, 28.09.2006 - 12 ZB 06.958 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VG Gießen, 19.04.2007 - 3 E 1345/06
Ausbildungsförderung; Verwandtendarlehen als Vermögen; Rückforderung
Rn. 27 (1) Bei dem Abzug bestehender Schulden vom Vermögen nach dieser Vorschrift muss eine rechtliche Verpflichtung zur Begleichung der Forderung bestehen und es muss ernstlich mit der Geltendmachung der Schuld durch den Gläubiger zu rechnen sein (…VGH Mannheim, Urt. v. 21.2.1994, 7 S 197/93, juris, Rn. 47;… OVG Saarlouis, Urt. v. 24.4.2006, 3 Q 60/05, juris, Rn. 28; VGH München, Beschl. v. 28.9.2006, 12 ZB 06.958, juris, Rn. 3).Das Fehlen von Schriftform, von Abreden über die Tilgung und Sicherung der Rückzahlungsverpflichtung schließt insoweit das Vorliegen eines Darlehens nicht zwingend aus, bedeutet aber, dass es keine objektiven Anhaltspunkte für die behauptete Darlehensabrede gibt, so dass der Auszubildende seiner besonderen Darlegungspflicht mit der bloßen Behauptung eines Darlehens und gegebenenfalls beigebrachten gleich lautenden Angaben des angeblichen Darlehensgebers nicht genügen kann (…OVG Saarlouis, Urt. v. 24.4.2006, 3 Q 60/05, juris, Rn. 41; VGH München, Beschl. v. 28.9.2006, 12 ZB 06.958, juris, Rn. 3).
In Zeile 109 der Antragsformulare sind ausdrücklich Forderungen Dritter als sonstige Schulden genannt (VGH München, Beschl. v. 28.09.2006, 12 ZB 06.958, juris, Rn. 5).
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