Rechtsprechung
| VGH Bayern, 02.08.2007 - 12 ZB 07.1112 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- VG München, 24.04.2008 - M 15 K 07.1625
Ausbildungsförderungsrecht; rechtsmissbräuchliche Vermögensverfügung; …
Dies ist auf der Grundlage einer Würdigung aller Umstände des Einzelfalles festzustellen, wobei der Auszubildende darlegungspflichtig ist, weil er in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Beantragung von Ausbildungsförderung sein Vermögen auf einen unschädlichen Betrag reduziert und die Angaben zum Vermögen sowie zu der behaupteten Darlehensabrede erst nach dem Datenabgleich mit dem Bundesamt für Finanzen auf Aufforderung des Beklagten gemacht hat (BayVGH v. 2.8.2007 12 ZB 07.1112).Diese objektiven Gegebenheiten führen dazu, dass der Kläger seiner besonderen Darlegungslast mit der bloßen Behauptung eines Darlehens und mit beigebrachten gleichlautenden oder durch Zeugenaussagen zu beweisenden Angaben des Darlehensgebers nicht genügen kann (BayV v. 2.8.2006 12 ZB 07.352, v. 27.11.2006 12 C 06.491, v. 21.6.2007 12 ZB 07.352 u. v. 2.8.2007 12 ZB 07.1112).
- VG München, 03.01.2008 - M 15 K 06.4720
Ausbildungsförderung; Rückforderung wegen nachträglich angerechneten Vermögens; …
Diese objektiven Gegebenheiten führen dazu, dass der Kläger seiner besonderen Darlegungslast mit der bloßen Behauptung eines Darlehens und mit beigebrachten gleichlautenden oder durch Zeugenangebote zu beweisenden Angaben des Darlehensgebers nicht genügen kann (Vgl. BayVGH vom 2. August 2007 Az. 12 ZB 07.1112 m.w.N.). - VG München, 14.04.2008 - M 15 K 07.110
Ausbildungsförderung; Rückforderung; Darlehen zwischen Angehörigen
Nach ständiger Rechtsprechung des Bayer. Verwaltungsgerichtshofes kann sie ihrer daraus resultierenden besonderen Darlegungslast nicht mit der bloßen Behauptung eines Darlehens und mit beigebrachten gleichlautenden oder durch Zeugenangebote zu beweisenden Angaben des Darlehensgebers genügen (vgl. BayVGH vom 2.8.2006 Az. 12 C 06.491, vom 27.11.2006 Az. 12 C 06.1171, vom 21.6.2007 Az. 12 ZB 07.352 und vom 2.8.2007 Az. 12 ZB 07.1112). - VG München, 14.04.2008 - M 15 K 07.1612
Ausbildungsförderung; nachträgliche Vermögensanrechnung; rechtsmissbräuchliche …
Diese objektiven Gegebenheiten führen dazu, dass der Kläger für die förderunschädliche Verwendung solchen Vermögens die materielle Beweislast trägt (BayVGH vom 5.10.2006 Az. 12 ZB 06.907) und darüber hinaus seiner daraus resultierenden besonderen Darlegungslast nicht mit der bloßen Behauptung eines Darlehens und mit beigebrachten gleichlautenden oder durch Zeugenangebote zu beweisenden Angaben des Darlehensgebers genügen kann (vgl. BayVGH vom 2.8.2006 Az. 12 C 06.491, vom 27.11.2006 Az. 12 C 06.1171, vom 21.6.2007 Az. 12 ZB 07.352 und vom 2.8.2007 Az. 12 ZB 07.1112).
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