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| VGH Bayern, 05.05.2008 - 12 ZB 07.1578 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Ausbildungsförderung; Rückforderung; verdeckte Treuhand; Darlehen zwischen Angehörigen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (34) Zitiert selbst (10)
- VGH Bayern, 17.11.2006 - 12 B 05.3317
Rücknahme von Ausbildungsförderung, Rücknahme und Rückforderung von bewilligter …
Auszug aus VGH Bayern, 05.05.2008 - 12 ZB 07.1578
Das Verwaltungsgericht hat im angefochtenen Urteil in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. u.a. Entscheidungen vom 17.11.2006 Az. 12 B 05.3317 > juris <; vom 30.11.2006 Az. 12 ZB 05.2574 und vom 16.2.2007 Az. 12 ZB 06.182) zur Berücksichtigung verdeckt treuhänderisch gehaltenen Vermögens zu Recht die Geldeinlage auf dem Konto bei der Raiffeisenbank ... eG als Vermögen der Klägerin und die erfolgte Übertragung von 6.287,48 EUR von diesem Konto auf ein Konto ihres Vaters als rechtsmißbräuchlich angesehen.Das Verwaltungsgericht ist in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 17.11.2006 a.a.O.) zutreffend davon ausgegangen, dass das Vermögen aus einem verdeckten Treuhandverhältnis, das bei der Antragstellung nicht offengelegt wird, auch unter Berücksichtigung eines bestehenden Herausgabeanspruchs des Treugebers sowie bei rechtsgeschäftlichen Verfügungsbeschränkungen im Innenverhältnis - zu solchen hat die Klägerin nichts vorgetragen - für den Bereich des Ausbildungsförderungsrechts dem Vermögen des Treuhänders zuzurechnen ist (vgl. auch OVG Lüneburg vom 28.6.2007 FamRZ 2007, 2016).
Hieraus folgt nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 17.11.2006 a.a.O. unter Hinweis auf Beschluss vom 6.7.2005 Az. 12 C 06.468) die Pflicht eines Antragstellers, durch Offenlegung und Nachweis der behaupteten verdeckten Treuhand bei der Antragstellung eine nicht gegebene objektive Zugriffsmöglichkeit auf formal ihm zurechenbares Vermögen klarzustellen.
- VGH Bayern, 23.04.2008 - 12 B 06.1397
Ausbildungsförderung; rechtsmissbräuchliche Vermögensübertragung
Auszug aus VGH Bayern, 05.05.2008 - 12 ZB 07.1578
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (grundlegend Urteil vom 13.1.1983 NJW 1983, 1174) und der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Urteil vom 23.4.2008 AZ. 12 B 06.1397 m.w.N.) handelt ein Auszubildender rechtsmissbräuchlich, wenn er im Hinblick auf eine konkret geplante oder schon begonnene Ausbildung, für die Ausbildungsförderung in Anspruch genommen werden soll, Vermögen an einen Dritten überträgt, anstatt es für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung einzusetzen, um durch die Übertragung eine Vermögensanrechnung zu vermeiden.Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Urteil vom 23.4.2008 a.a.O.) gelten solche Darlehensverträge im Ausbildungsförderungsrecht eingeschränkt und zwar nur dann, wenn sie bürgerlich-rechtlich wirksam abgeschlossen und aufgrund objektiver Anhaltspunkte von einer freiwilligen Unterhaltsgewährung oder einer verschleierten Schenkung abgegrenzt werden können.
- VGH Bayern, 13.03.2008 - 12 C 07.2915
Ausbildungsförderung; rechtsmissbräuchliche Vermögensverfügung; naher zeitlicher …
Auszug aus VGH Bayern, 05.05.2008 - 12 ZB 07.1578
In der Rechtsprechung des Senats ist bereits geklärt, dass auch rechtsmissbräuchlich vor der Antragstellung an Dritte übertragenes Vermögen anzugeben ist (vgl. zuletzt Beschluss vom 13.3.2008 Az. 12 C 07.2915).In der Rechtsprechung des Senats ist auch geklärt (Beschluss vom 27.11.2006 Az. 12 C 06.1171; zuletzt Beschluss vom 13.3.2008, a.a.O.), dass sich die Klägerin zumindest vor der Nichtangabe bei der Behörde unter umfassender Darlegung des Sachverhalts hätte beraten lassen müssen (vgl. dazu BVerwG vom 6.6.1990 Buchholz 435.11 § 60 SGB I Nr. 1), nachdem sie wenige Monate vor der Antragstellung einen erheblichen Vermögensbetrag von einem eigenen auf ein Konto ihres Vaters übertragen hatte.
- BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …
Auszug aus VGH Bayern, 05.05.2008 - 12 ZB 07.1578
Die Klägerin hat weder einen tragenden Rechtssatz noch eine entscheidungserhebliche Tatsachenfeststellung der angefochtenen Entscheidung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt (vgl. BVerfG vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1163/1164). - BGH, 02.02.1994 - IV ZR 51/93
Gläubiger einer Spareinlage bei Einrichtung eines Sparkontos für einen Dritten
Auszug aus VGH Bayern, 05.05.2008 - 12 ZB 07.1578
Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 2.2.1994 NJW 1994, 931) verliert derjenige, der eine Bank anweist, einen Betrag aus seinem Vermögen einem bestimmten fremden Konto gutzuschreiben, mit der Ausführung dieser Weisung seine Rechte gegen die Bank in Bezug auf das Zugewendete. - OVG Niedersachsen, 28.06.2007 - 4 LA 39/06
Wertpapierdepots als Vermögen m Sinne des § 27 Abs. 1 …
Auszug aus VGH Bayern, 05.05.2008 - 12 ZB 07.1578
Das Verwaltungsgericht ist in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Senats (…vgl. Urteil vom 17.11.2006 a.a.O.) zutreffend davon ausgegangen, dass das Vermögen aus einem verdeckten Treuhandverhältnis, das bei der Antragstellung nicht offengelegt wird, auch unter Berücksichtigung eines bestehenden Herausgabeanspruchs des Treugebers sowie bei rechtsgeschäftlichen Verfügungsbeschränkungen im Innenverhältnis - zu solchen hat die Klägerin nichts vorgetragen - für den Bereich des Ausbildungsförderungsrechts dem Vermögen des Treuhänders zuzurechnen ist (vgl. auch OVG Lüneburg vom 28.6.2007 FamRZ 2007, 2016). - VGH Bayern, 06.07.2006 - 12 C 06.468
Ausbildungsförderung, Rückforderung, Vermögen, verdecktes Treuhandverhältnis
Auszug aus VGH Bayern, 05.05.2008 - 12 ZB 07.1578
Hieraus folgt nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 17.11.2006 a.a.O. unter Hinweis auf Beschluss vom 6.7.2005 Az. 12 C 06.468) die Pflicht eines Antragstellers, durch Offenlegung und Nachweis der behaupteten verdeckten Treuhand bei der Antragstellung eine nicht gegebene objektive Zugriffsmöglichkeit auf formal ihm zurechenbares Vermögen klarzustellen. - VGH Bayern, 27.11.2006 - 12 C 06.1171
Auszug aus VGH Bayern, 05.05.2008 - 12 ZB 07.1578
In der Rechtsprechung des Senats ist auch geklärt (Beschluss vom 27.11.2006 Az. 12 C 06.1171;… zuletzt Beschluss vom 13.3.2008, a.a.O.), dass sich die Klägerin zumindest vor der Nichtangabe bei der Behörde unter umfassender Darlegung des Sachverhalts hätte beraten lassen müssen (vgl. dazu BVerwG vom 6.6.1990 Buchholz 435.11 § 60 SGB I Nr. 1), nachdem sie wenige Monate vor der Antragstellung einen erheblichen Vermögensbetrag von einem eigenen auf ein Konto ihres Vaters übertragen hatte. - VGH Bayern, 30.11.2006 - 12 ZB 05.2574
Auszug aus VGH Bayern, 05.05.2008 - 12 ZB 07.1578
Das Verwaltungsgericht hat im angefochtenen Urteil in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. u.a. Entscheidungen vom 17.11.2006 Az. 12 B 05.3317 > juris <; vom 30.11.2006 Az. 12 ZB 05.2574 und vom 16.2.2007 Az. 12 ZB 06.182) zur Berücksichtigung verdeckt treuhänderisch gehaltenen Vermögens zu Recht die Geldeinlage auf dem Konto bei der Raiffeisenbank ... eG als Vermögen der Klägerin und die erfolgte Übertragung von 6.287,48 EUR von diesem Konto auf ein Konto ihres Vaters als rechtsmißbräuchlich angesehen. - VGH Bayern, 16.02.2007 - 12 ZB 06.182
Auszug aus VGH Bayern, 05.05.2008 - 12 ZB 07.1578
Das Verwaltungsgericht hat im angefochtenen Urteil in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. u.a. Entscheidungen vom 17.11.2006 Az. 12 B 05.3317 > juris <; vom 30.11.2006 Az. 12 ZB 05.2574 und vom 16.2.2007 Az. 12 ZB 06.182) zur Berücksichtigung verdeckt treuhänderisch gehaltenen Vermögens zu Recht die Geldeinlage auf dem Konto bei der Raiffeisenbank ... eG als Vermögen der Klägerin und die erfolgte Übertragung von 6.287,48 EUR von diesem Konto auf ein Konto ihres Vaters als rechtsmißbräuchlich angesehen.
- VG Augsburg, 13.10.2015 - Au 3 K 15.912
Ausbildungsförderung; Anrechnung eigenen Vermögens; rechtsmissbräuchliche …
Die Begleichung von Darlehensverbindlichkeiten ist förderungsrechtlich anzuerkennen, wenn eine rechtliche Verpflichtung zur Begleichung der Forderung besteht und zugleich ernstlich mit der Geltendmachung der Forderung durch den Gläubiger gerade im Bewilligungszeitraum der Ausbildungsförderung zu rechnen ist (vgl. BayVGH, B.v. 05.05.2008 - 12 ZB 07.1578 - juris). - VG München, 26.11.2009 - M 15 K 08.626
Rückforderung von Ausbildungsförderung; Vermögensanrechnung
Was die - im Übrigen nicht nachgewiesenem - Sperrvermerke anbelangt, so hätte er nicht eigenmächtig von einer Angabe im Antragsformular absehen können, sondern diese entweder angeben und die rechtliche Bewertung dem Beklagten überlassen oder beim Beklagten fachkundigen Rat einholen müssen (vgl. BayVGH v. 5.5.2008 AZ. 12 ZB 07.1578 m.w.N.). - VGH Hessen, 31.03.2009 - 10 D 2625/08
Ausbildungsförderung - Vermögensübertragung auf Verwandte, Nachrang der …
Angesichts dieser zeitlichen Abfolge hätte es sich der Klägerin bei Antragstellung geradezu aufdrängen müssen, dass das an Dritte übertragene Vermögen von ihr anzugeben war; zumindest hätte sich die Klägerin vor der Nichtangabe bei der Behörde unter umfassender Darlegung des Sachverhalts beraten lassen müssen (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 21. Oktober 2008 - 10 D 2003/08 - Bay. VGH, Beschluss vom 5. Mai 2008 - 12 ZB 07.1578 - m.w.N., juris).
- VGH Bayern, 10.03.2010 - 12 ZB 08.3003
Ausbildungsförderung; Vermögen; Forderungen; angesparte Ausbildungsförderung; …
Zumindest hätte sie sich vor der Nichtangabe von Teilen ihres Vermögens bei der Behörde unter umfassender Darlegung ihrer Vermögensverhältnisse beraten lassen müssen (vgl. BVerwG vom 6.6.1990 Buchholz 435.11 § 60 SGB I Nr. 1; BayVGH vom 5.5.2008 Az. 12 ZB 07.1578 und vom 13.3.2008 AZ. 12 C 07.2915). - VG München, 29.01.2009 - M 15 K 07.2968
Ausbildungsförderung; Rechtsmissbräuchliche Vermögensübertragung; Behauptetes …
Dass unter das im Antragsformular abgefragte Vermögen auch rechtsmissbräuchlich (unentgeltlich) an Dritte übertragenes Vermögen fällt, hätte der Klägerin, auch wenn dies nicht ausdrücklich im Antragsformular betont wird, klar sein müssen, zumindest hätte die Klägerin insoweit beim Beklagten nachfragen müssen und nicht darauf vertrauen dürfen, dass alles seine Richtigkeit habe (BayVGH v. 5.5.2008 Az. 12 ZB 07.1578 m.w.N.). - VG Saarlouis, 02.08.2019 - 3 K 773/18
Ausbildungsförderung; Anrechnung von durch die Eltern angelegten Vermögenswerten
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 13.01.1983 FamRZ 1983, 1174 (1175); vgl. auch Hess. VGH, Beschluss vom 31. März 2009 - 10 D 2625/08; BayVGH, Beschluss vom 05.05.2008 - 12 ZB 07.1578 - Juris) handelt ein Auszubildender rechtsmissbräuchlich, wenn er im Hinblick auf eine konkret geplante oder schon begonnene Ausbildung, für die Ausbildungsförderung in Anspruch genommen werden soll, Vermögen an einen Dritten unentgeltlich überträgt, anstatt es für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung einzusetzen, um durch die Übertragung eine Vermögensanrechnung zu vermeiden. - VG München, 24.02.2011 - M 15 K 10.3221
Rückforderung aufgrund nachträglich angerechneten Vermögens
Zumindest hätte der Kläger insoweit beim Beklagten nachfragen müssen und nicht eigenmächtig von der Angabe der entsprechenden Vermögenswerte absehen dürfen (BayVGH v. 5.5.2008 Az. 12 ZB 07.1578 m. w. N.). - VG München, 15.04.2010 - M 15 K 08.3116
Ausbildungsförderung; Rückforderung wegen nachträglich bekannt gewordenen …
Dass unter das im Antragsformular abgefragte Vermögen auch rechtsmissbräuchlich (unentgeltlich) an Dritte übertragenes Vermögen oder ein Schenkungsrückforderungsanspruch wegen eigener Bedürftigkeit fällt, hätte der Kläger, auch wenn dies nicht ausdrücklich im Formular betont wird, klar sein müssen, zumindest hätte die Kläger insoweit bei der Beklagten nachfragen müssen und nicht darauf vertrauen dürfen, dass alles seine Richtigkeit habe, wenn sie kurz vor dem BAföG-Antrag über 52.000,-- EUR weggibt (BayVGH v. 5.5.2008 Az. 12 ZB 07.1578 m.w.N.). - VG München, 14.01.2010 - M 15 K 08.3872
Ausbildungsförderung; Rückforderung aufgrund nachträglicher Vermögensanrechnung; …
Dass unter das dort abgefragte vorhandene Vermögen auch treuhänderisch von Dritten übertragenes Vermögen fällt, hätte der Klägerin klar sein müssen, zumindest hätte sie insoweit vorher bei der Beklagten nachfragen müssen, ob hiervon ggf. ein Rückzahlungsanspruch abzuziehen sei, und nicht darauf vertrauen dürfen, dass alles seine Richtigkeit habe (BayVGH v. 5.5.2008 Az. 12 ZB 07.1578 m.w.N.). - VG Frankfurt/Main, 06.07.2009 - 3 K 661/08
Rückforderung von Ausbildungsförderung wegen rechtsmissbräuchlicher …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 13.01.1983 - FamRZ 1983, 1174 (1175); vgl. auch Hess. VGH, Beschluss vom 31. März 2009 - 10 D 2625/08; BayVGH, Beschluss vom 05.05.2008 - 12 ZB 07.1578 - Juris) handelt ein Auszubildender rechtsmissbräuchlich, wenn er im Hinblick auf eine konkret geplante oder schon begonnene Ausbildung, für die Ausbildungsförderung in Anspruch genommen werden soll, Vermögen an einen Dritten unentgeltlich überträgt, anstatt es für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung einzusetzen, um durch die Übertragung eine Vermögensanrechnung zu vermeiden. - VG Frankfurt/Main, 22.09.2008 - 3 K 1737/08
Antrag auf Prozesskostenhilfe für Ausbildungsförderung trotz vorhandenem …
- VG Saarlouis, 22.03.2013 - 3 K 1774/11
Rückforderung von Ausbildungsförderungsleistungen
- VG München, 25.03.2010 - M 15 K 08.3758
Ausbildungsförderung; Rückforderung wegen nachträglich bekannt gewordenen …
- VG München, 25.03.2010 - M 15 K 08.2613
Ausbildungsförderung; Rückforderung wegen nachträglich bekannt gewordenen …
- VG München, 30.07.2009 - M 15 K 07.4854
Ausbildungsförderung
- VG München, 12.03.2009 - M 15 K 07.2693
Ausbildungsförderung; Rückforderung wegen vorhandenen Vermögens; …
- VG München, 09.10.2008 - M 15 K 07.644
Ausbildungsförderung: Vermögensanrechnung; Darlehen unter Angehörigen; …
- VGH Bayern, 15.09.2008 - 12 C 08.933
Ausbildungsförderungsrecht; Prozesskostenhilfe; Darlehen zwischen nahen …
- VG Saarlouis, 07.08.2014 - 3 K 705/13
Rückforderung von Ausbildungsförderungsleistungen
- VG Saarlouis, 16.07.2014 - 3 K 729/13
Rückforderung von Ausbildungsförderungsleistungen
- VG München, 10.02.2011 - M 15 K 09.5255
Ausbildungsförderung; Rückforderung aufgrund nachträglicher Vermögensanrechnung; …
- VG München, 26.03.2009 - M 15 K 07.5828
Ausbildungsförderung; Rückforderung wegen nachträglich angerechneten Vermögens; …
- VG München, 29.03.2012 - M 15 K 11.2758
Ausbildungsförderung; Rückforderung wegen nachträglich bekannt gewordenen …
- VG München, 27.01.2011 - M 15 K 09.3121
Ausbildungsförderung; Rückforderung wegen nachträglich bekannt gewordenen …
- VG München, 23.09.2010 - M 15 K 09.700
Ausbildungsförderung
- VG München, 09.09.2010 - M 15 K 09.1572
Ausbildungsförderung; Rückforderung aufgrund nachträglicher Vermögensanrechnung; …
- VG Augsburg, 15.06.2010 - Au 3 K 10.501
Ausbildungsförderung; Rückforderung; Vermögensübertragung; rechtsmissbräuchlich
- VG München, 25.03.2010 - M 15 K 08.1279
Antrag auf Gewährung von Ausbildungsförderung; Verschweigen von Vermögen bei …
- VG München, 18.03.2010 - M 15 K 08.3904
Antrag auf Gewährung von Ausbildungsförderung; Verschweigen von Vermögen bei …
- VG München, 28.01.2010 - M 15 K 08.3581
Ausbildungsförderung; Rückforderung aufgrund nachträglicher Vermögensanrechnung; …
- VG München, 27.08.2009 - M 15 K 08.268
Ausbildungsförderung; Rückforderung wegen nachträglich bekanntgewordenen …
- VG München, 07.05.2009 - M 15 K 07.1923
Ausbildungsförderung; Rückforderung wegen nachträglich angerechneten Vermögens; …
- VG München, 19.03.2009 - M 15 K 07.1725
Ausbildungsförderung; Rückforderung wegen nachträglich angerechneten Vermögens; …
- VG München, 09.10.2008 - M 15 K 07.1726
Ausbildungsförderung:
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