Rechtsprechung
| VGH Bayern, 21.06.2007 - 12 ZB 07.352 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- VG München, 20.11.2008 - M 15 K 07.4856
Ausbildungsförderung; Vermögensanrechnung; verdeckte Treuhand; …
Auch musste die Klägerin mangels vereinbartem Rückzahlungszeitpunkt nicht mit einem ernsthaften Rückzahlungsverlangen ihrer Mutter während ihres Studiums rechnen, was allein schon gegen die ausbildungsförderungsrechtliche Anerkennung des behaupteten Darlehens spricht (BayVGH v. 21.7.2007 Az. 12 ZB 07.352; v. 21..2007 Az. 12 ZB 07.160; v. 31.10.2006 Az 12 ZB 1961). - VG München, 24.04.2008 - M 15 K 07.1625
Ausbildungsförderungsrecht; rechtsmissbräuchliche Vermögensverfügung; …
Diese objektiven Gegebenheiten führen dazu, dass der Kläger seiner besonderen Darlegungslast mit der bloßen Behauptung eines Darlehens und mit beigebrachten gleichlautenden oder durch Zeugenaussagen zu beweisenden Angaben des Darlehensgebers nicht genügen kann (BayV v. 2.8.2006 12 ZB 07.352, v. 27.11.2006 12 C 06.491, v. 21.6.2007 12 ZB 07.352 u. v. 2.8.2007 12 ZB 07.1112). - VG München, 14.04.2008 - M 15 K 07.110
Ausbildungsförderung; Rückforderung; Darlehen zwischen Angehörigen
Nach ständiger Rechtsprechung des Bayer. Verwaltungsgerichtshofes kann sie ihrer daraus resultierenden besonderen Darlegungslast nicht mit der bloßen Behauptung eines Darlehens und mit beigebrachten gleichlautenden oder durch Zeugenangebote zu beweisenden Angaben des Darlehensgebers genügen (vgl. BayVGH vom 2.8.2006 Az. 12 C 06.491, vom 27.11.2006 Az. 12 C 06.1171, vom 21.6.2007 Az. 12 ZB 07.352 und vom 2.8.2007 Az. 12 ZB 07.1112). - VG Augsburg, 01.04.2008 - Au 3 K 07.1231
Rückforderung; Ausbildungsförderung; rechtsmissbräuchliche Vermögensverfügung; …
Ebenfalls gegen objektive Anhaltspunkte für eine behauptete Darlehensabrede spricht grundsätzlich, wenn die betreffende Darlehensverbindlichkeit nicht in den Antragsformblättern angegeben worden ist (vgl. zum Ganzen: BayVGH vom 21.6.2007, 12 ZB 07.352; vom 21.5.2007, 12 ZB 07.160; OVG Saarl vom 24.4.2006, NJW 2006, 1750). - VG München, 14.04.2008 - M 15 K 07.1612
Ausbildungsförderung; nachträgliche Vermögensanrechnung; rechtsmissbräuchliche …
Diese objektiven Gegebenheiten führen dazu, dass der Kläger für die förderunschädliche Verwendung solchen Vermögens die materielle Beweislast trägt (BayVGH vom 5.10.2006 Az. 12 ZB 06.907) und darüber hinaus seiner daraus resultierenden besonderen Darlegungslast nicht mit der bloßen Behauptung eines Darlehens und mit beigebrachten gleichlautenden oder durch Zeugenangebote zu beweisenden Angaben des Darlehensgebers genügen kann (vgl. BayVGH vom 2.8.2006 Az. 12 C 06.491, vom 27.11.2006 Az. 12 C 06.1171, vom 21.6.2007 Az. 12 ZB 07.352 und vom 2.8.2007 Az. 12 ZB 07.1112).
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