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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 17.04.2007 - 12 ZB 07.868   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,80501
VGH Bayern, 17.04.2007 - 12 ZB 07.868 (https://dejure.org/2007,80501)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.04.2007 - 12 ZB 07.868 (https://dejure.org/2007,80501)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. April 2007 - 12 ZB 07.868 (https://dejure.org/2007,80501)
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG Würzburg, 02.07.2013 - W 1 M 12.30281

    Asyl; Vergütungsfestsetzung; Gegenvorstellung; Umdeutung in Anhörungsrüge …

    Mangels einer ausdrücklichen Änderungsregelung in der Verwaltungsgerichtsordnung bzw. dem RVG ist das Gericht vielmehr aus Gründen der Rechtssicherheit an diesen Beschluss gebunden (vgl. zu entsprechenden Beschlüssen nach der VwGO, BayVGH v. 19.1.2006 - 4 CE 05.690 - juris RdNr. 7; v. 17.4.2007 - 12 ZB 07.868 - juris RdNr. 2; v. 20.8.2007 - 12 C 07.2157 - juris RdNr. 2; v. 15.6.2012 - 14 CS 12.1041 - juris RdNr. 16).

    Mit diesen Vorgaben ist die Annahme außerordentlicher Rechtsbehelfe aufgrund ungeschriebenen Richterrechts gegen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts, die für dieses auch nicht von Amts wegen abänderbar sind, nicht zu vereinbaren (vgl. BayVGH v. 19.1.2006 - 4 CE 05.690 - RdNr. 9; v. 17.4.2007 - 12 ZB 07.868 - juris RdNr. 4; v. 30.8.2007 - 12 C 07.2157 - juris RdNr. 2).

    Dies verbietet sich schon deshalb, weil die Gegenvorstellung von einem Rechtsanwalt erhoben wurde (vgl. BayVGH v. 17.4.2007 - 12 ZB 07.868 - juris RdNr. 7; v. 30.8.2007 - 12 C 07.2157 - juris RdNr. 4; v. 3.3.2008 - 3 ZB 06.1216 - juris RdNr. 6).

  • VG Augsburg, 21.03.2017 - Au 5 K 15.50310

    Gegenvorstellung bei nach § 80 AsylG unanfechtbaren Entscheidungen ausgeschlossen

    Mit diesen Vorgaben ist die Annahme außerordentlicher Rechtsbehelfe aufgrund ungeschriebenen Richterrechts gegen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts, die für dieses auch nicht von Amts wegen abänderbar sind, nicht zu vereinbaren (vgl. BayVGH, B.v. 17.4.2007 - 12 ZB 07.868 -, juris Rn. 4;… U.v. 30.8.2007 - 12 C 07.2157 -, juris Rn. 2).
  • VG Cottbus, 12.01.2016 - 6 K 782/14

    Schmutzwasseranschlussbeitrag

    Mit diesen Vorgaben ist die Annahme außerordentlicher Rechtsbehelfe aufgrund ungeschriebenen Richterrechts gegen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts, die für dieses auch nicht von Amtswegen abänderbar sind, nicht zu vereinbaren (vgl. BayVGH, Beschluss vom 19. Januar 2006 - 4 CE 05.690 -, zit. nach juris; Beschluss vom 17. April 2007 - 12 ZB 07.868 - zit. nach juris; VG Würzburg, Beschluss vom 2. Juli 2013).
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