Rechtsprechung
| VGH Bayern, 17.03.2010 - 12 ZB 08.2846, 12 ZB 08.2846 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
SchwerbehindertenrechtZustimmung zu einer außerordentlichen, verhaltensbedingten Kündigung; keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils; keine unzureichende Sachverhaltsermittlung; keine besondere tatsächliche Schwierigkeit der Rechtssache
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Zustimmung zu einer außerordentlichen, verhaltensbedingten Kündigung - Keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils - Keine unzureichende Sachverhaltsermittlung - Keine besondere tatsächliche Schwierigkeit der Rechtssache
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …
Auszug aus VGH Bayern, 17.03.2010 - 12 ZB 08.2846
Rn. 3 1.1 Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) bestehen etwa dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG vom 26.3.2007 BayVBl 2007, 624 und vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1363) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (so BVerwG vom 10.3.2004 DVBl 2004, 838). - BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 51.90
Befangenheit, Verlust des Rechts zur Ablehnung im Widerspruchsverfahren; …
Auszug aus VGH Bayern, 17.03.2010 - 12 ZB 08.2846
Dagegen war es grundsätzlich nicht Aufgabe der Hauptfürsorgestelle, bei ihrer Entschließung die allgemeinen sozialen Interessen des Klägers als Arbeitnehmer zu wahren (vgl. BVerwG vom 2.7.1992 BVerwGE 90, 287/292 f.). - BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02
Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern
Auszug aus VGH Bayern, 17.03.2010 - 12 ZB 08.2846
Rn. 3 1.1 Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) bestehen etwa dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG vom 26.3.2007 BayVBl 2007, 624 und vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1363) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (so BVerwG vom 10.3.2004 DVBl 2004, 838).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2019 - 15 A 3909/18
Anforderungen an eine Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit hinsichtlich …
Rn. 51 Vgl. insoweit auch OVG NRW, Beschluss vom 9. September 2010 - 2 A 1419/09 -, juris Rn. 22; Hamb. OVG, Beschluss vom 11. September 2019 - 1 Bf 82/18.Z -, juris Rn. 55 f.; OVG LSA, Beschluss vom 25. Februar 2016 - 3 L 204/15 -, juris Rn. 25; Bay. VGH, Beschluss vom 17. März 2010 - 12 ZB 08.2846 -, juris Rn. 10.
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