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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 29.11.2010 - 12 ZB 09.2199   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,68849
VGH Bayern, 29.11.2010 - 12 ZB 09.2199 (https://dejure.org/2010,68849)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29.11.2010 - 12 ZB 09.2199 (https://dejure.org/2010,68849)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. November 2010 - 12 ZB 09.2199 (https://dejure.org/2010,68849)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Kinder- und Jugendhilfe- sowie JugendförderungsrechtAntrag auf Zulassung der Berufung; keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils; selbstbeschaffte Hilfe; Übernahme der Kosten für ein privates Internatsgymnasium; Teilhabebeeinträchtigung; keine besonderen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 26.11.1998 - 5 C 38.97

    Eingliederungshilfe für seelisch behinderte oder von einer solchen Behinderung …

    Auszug aus VGH Bayern, 29.11.2010 - 12 ZB 09.2199
    Deshalb ist es rechtlich nicht zu beanstanden, wenn bei bloßen Schulproblemen und auch bei Schulängsten, die andere Kinder teilen, eine Teilhabebeeinträchtigung verneint wird (vgl. BVerwG vom 26.11.1998 FEVS 49, 487/488;… Fischer in Schellhorn/Fischer/Mann, SGB VIII/KJHG, 3. Aufl. 2007, RdNr. 11 zu § 35a).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …

    Auszug aus VGH Bayern, 29.11.2010 - 12 ZB 09.2199
    Rn. 3 1.1 Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils im Sinn von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestehen etwa dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG vom 26.3.2007 BayVBl 2007, 624 und vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1363) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (so BVerwG vom 10.3.2004 DVBl 2004, 838).
  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02

    Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern

    Auszug aus VGH Bayern, 29.11.2010 - 12 ZB 09.2199
    Rn. 3 1.1 Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils im Sinn von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestehen etwa dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG vom 26.3.2007 BayVBl 2007, 624 und vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1363) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (so BVerwG vom 10.3.2004 DVBl 2004, 838).
  • BVerwG, 25.01.2005 - 9 B 38.04

    Planfeststellung; Lärmschutz; Verkehrslärm; Schienenbonus; Erschütterungen; …

    Auszug aus VGH Bayern, 29.11.2010 - 12 ZB 09.2199
    Ausweislich der Niederschrift über die mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht am 27. Juli 2009 (vgl. zur Beweiskraft des Protokolls BVerwG vom 2.11.1987 Buchholz 310 § 86 Abs. 2 Nr. 32) hat die Klägerbevollmächtigte keinen formellen Beweisantrag nach § 86 Abs. 2 VwGO gestellt (vgl. dazu BVerwG vom 25.1.2005 NVwZ 2005, 447).
  • VGH Bayern, 20.10.2010 - 12 B 09.2956

    Eingliederungshilfe in Form von Schulgeld für die Realschule bei fehlender …

    Auszug aus VGH Bayern, 29.11.2010 - 12 ZB 09.2199
    In einem solchen Fall hat der Träger der öffentlichen Jugendhilfe, wovon das Verwaltungsgericht zu Recht ausgegangen ist, nach § 36a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 (SGB VIII) die erforderlichen Aufwendungen nur zu übernehmen, wenn die Voraussetzungen für die Gewährung der selbst beschafften Hilfe vorlagen (vgl. dazu Urteil des Senats vom 20.10.2010 Az. 12 B 09.2956).
  • VG Bayreuth, 17.12.2012 - B 3 K 12.937

    Selbstbeschaffte Internatsunterbringung; Beeinträchtigung der Teilhabe …

    Das daraufhin angestrengte Klageverfahren blieb erfolglos (VG Bayreuth vom 27.07.2009, Az. B 3 K 08.954 und nachfolgend BayVGH vom 29.11.2010, Az. 12 ZB 09.2199 ).

    Rn. 51 Entscheidungserheblich ist vorliegend insoweit allein, ob beim Kläger infolge der ärztlicherseits festgestellten Abweichung von der seelischen Gesundheit eine Teilhabebeeinträchtigung besteht oder ihm eine solche droht, die den Besuch des privaten Internatsgymnasiums Schloss-Schule ... für die Schuljahre 2010/2011, 2011/2012 und 2012/2013 erforderlich machte bzw. macht (siehe BayVGH, Beschluss vom 29.10.2011, Az. 12 ZB 09.2199 betreffend Internatsgymnasium ..., Schuljahr 2008/2009, RdNr. 8 und BayVGH, Beschluss vom 23.07.2012, Az. 12 ZB 11.1742 RdNr. 14 f.; vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.02.2011, Az. 5 B 43/10 , RdNr. 5).

    Anzuknüpfen ist daran, dass im Urteil vom 27.07.2009, betreffend das Schuljahr 2008/2009 (B 3 K 08.954) und im Urteil vom 06.06.2011 (B 3 K 11.180), betreffend das Schuljahr 2009/2010, das Vorliegen einer Teilhabebeeinträchtigung beim Kläger verneint wurde und dies durch die Beschlüsse des BayVGH vom 29.11.2010 (Az. 12 ZB 09.2199) und vom 23.07.2012 (Az. 12 ZB 11.1742) in Rechtskraft erwachsen ist.

    Rn. 64 Auf der Grundlage dieser Informationen und Einschätzungen aus dem (Schul-)Alltag mit dem Kläger begegnet der Rückschluss, dass die seelischen Störungen des Klägers nach Breite, Tiefe und Dauer nicht so intensiv sind, dass sie seine Fähigkeit zur Eingliederung in die Gesellschaft beeinträchtigen bzw. dies mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, seitens des Gerichts keinen Bedenken (siehe BayVGH vom 29.11.2010, a. a. O, RdNr. 9).

    Rn. 67 Abschließend ist noch einmal darauf hinzuweisen, dass im Urteil vom 27.07.2009, betreffend das Schuljahr 2008/2009 (B 3 K 08.954) und im Urteil vom 06.06.2011, betreffend das Schuljahr 2009/2010 (B 3 K 11.180) das Vorliegen einer Teilhabebeeinträchtigung beim Kläger verneint wurde und diese Entscheidungen durch die Beschlüsse des BayVGH vom 29.11.2010 (Az. 12 ZB 09.2199) und vom 23.07.2012 (Az. 12 ZB 11.1742) in Rechtskraft erwachsen sind.

  • VG Bayreuth, 06.06.2011 - B 3 K 11.180

    Eingliederungshilfe, selbstbeschaffte Maßnahme (Internatsbeschulung); …

    Rn. 3 Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof lehnte mit Beschluss vom 29.11.2010 (Az. 12 ZB 09.2199 ) den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 27.07.2009 ab und bestätigte, dass aufgrund der gutachterlichen Stellungnahmen von Frau Dr. med.

    ... hätten indes keinen Anhalt für eine Teilhabebeeinträchtigung gegeben, die eine Beschulung in einem Internatsgymnasium erfordert hätte (BayVGH vom 29.11.2010, a.a.O., RdNrn. 8 und 18).

    Rn. 44 Entscheidungserheblich ist vorliegend insoweit allein, ob beim Kläger infolge der ärztlicherseits festgestellten Abweichung von der seelischen Gesundheit eine Teilhabebeeinträchtigung besteht oder ihm eine solche droht, die den Besuch des privaten Internatsgymnasiums Schloss-Schule Kirchberg/Jagsttal für das Schuljahr 2009/2010 erforderlich machte (siehe BayVGH, Beschluss vom 29.10.2011, Az. 12 ZB 09.2199 betreffend Internatsgymnasium Münsingen, Schuljahr 2008/2009, RdNr. 8; vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.02.2011, Az. 5 B 43/10 , RdNr. 5).

    Anzuknüpfen ist daran, dass im Urteil vom 27.07.2009, betreffend das Schuljahr 2008/2009 (B 3 K 08.954), das Vorliegen einer Teilhabebeeinträchtigung beim Kläger verneint wurde und dies durch den Beschluss des BayVGH vom 29.11.2010 (Az. 12 ZB 09.2199) in Rechtskraft erwachsen ist.

    Rn. 51 Auf der Grundlage dieser Informationen und Einschätzungen aus dem (Schul-)Alltag mit dem Kläger begegnet der Rückschluss, dass die seelischen Störungen des Klägers nach Breite, Tiefe und Dauer nicht so intensiv sind, dass sie - ohne Internatsbeschulung an der Schloss-Schule Kirchberg - seine Fähigkeit zur Eingliederung in die Gesellschaft beeinträchtigen bzw. dies mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, seitens des Gerichts keinen Bedenken (siehe BayVGH vom 29.11.2010, a.a.O, RdNr. 9).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.01.2013 - 4 L 1/13

    (Eingliederungshilfe in Form der Kostenübernahme zur Therapie einer …

    Dabei ist eine derartige Teilhabebeeinträchtigung beispielsweise anzunehmen bei einer auf Versagensängsten beruhenden Schulphobie, bei einer totalen Schul- und Lernverweigerung, bei einem Rückzug aus jedem sozialen Kontakt oder bei einer Vereinzelung in der Schule, nicht aber bereits bei bloßen Schulproblemen oder Schulängsten, die andere Kinder oder Jugendliche teilen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 11. August 2005 - 5 C 18.04 - Urt. v. 26. November 1998 - 5 C 38.97 -, jeweils zit. nach JURIS; zuletzt OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 18. April 2012 - 3 L 716/09 -, n.v.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 15. Juli 2011 - 12 A 1168/11 - VGH Bayern, Beschl. v. 29. November 2010 - 12 ZB 09.2199 - VGH Hessen, Urt. v. 4. Mai 2010 - 10 A 1623/09 - OVG Sachsen, Beschl. v. 29. Januar 2010 - 1 A 143/09 - OVG Niedersachsen, Beschl. v. 4. Februar 2009 - 4 LC 514/07 - OVG Thüringen, Beschl. v. 10. Juni 2009 - 3 EO 136/09 -, jeweils zit. nach JURIS m.w.N;… Münchener Kommentar zum BGB, 6. A., Bd. 8, SGB VIII, § 35a Rdnr. 3;… Jans/Happe/Saurbier/Maas, Jugendhilferecht, § 35a Rdnr. 39, 40;… Münder/Meysen/Trenczek, Frankfurter Kommentar SGB VIII, § 35a Rdnr. 33, 40;… Jung, SGB VIII, 2. A., § 35a Rdnr. 7, 8;… vgl. auch Jahn, SGB VIII, § 35a Rdnr. 5, 7, 8;… Hauck, SGB VIII, § 35a Rdnr. 29, 64: nachhaltige Beeinträchtigung der sozialen Funktionstüchtigkeit).
  • VGH Bayern, 23.07.2012 - 12 ZB 11.1742

    Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht

    Das daraufhin angestrengte Klageverfahren blieb erfolglos (vgl. BayVGH vom 29.11.2010 Az. 12 ZB 09.2199 ).

    Im Übrigen wird hinsichtlich der Relevanz dieses Einwands für die vorliegend entscheidungserhebliche Frage der Teilhabebeeinträchtigung auf die Ausführungen des Senats im Beschluss vom 29. November 2010 (Az. 12 ZB 09.2199) sub 1.1.3 verwiesen.

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